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  3. Nebenkostenprivileg für Kabel-TV endet: Das sollten Mieter wissen

Kabelfernsehen
27.06.2024

Das sollten Sie tun, damit der Fernseher ab 1. Juli nicht schwarz bleibt

Das Nebenkostenprivileg für Kabelfernsehen wird abgeschafft. Damit der Bildschirm ab dem 01. Juli nicht schwarz bleibt, gilt es bestimmte Dinge zu beachten.
Foto: Lino Mirgeler, dpa (Symbolbild)

Ab dem 1. Juli endet das Nebenkostenprivileg für Kabelfernsehen. Mieter müssen sich dann selbst um ihren Anschluss kümmern. Was das für Mieter bedeutet.

Die Zeiten von Testbildern und Sendepausen sind eigentlich lange vorbei. Einige Mieter könnten ab dem 1. Juli jedoch wieder an alte Zeiten erinnert werden - zumindest, wenn sie sich nicht rechtzeitig um ihren Kabelanschluss kümmern. Dann bleibt der Bildschirm nämlich schwarz. Wer bis jetzt noch nichts unternommen hat, sollte sich also beeilen.

Wer ist von der Änderung betroffen?

Das sogenannte Nebenkostenprivileg gibt es seit den 1980er-Jahren. Heute betrifft es noch rund 12 Millionen Mieter. Durch das Nebenkostenprivileg konnten Vermieter Sammelverträge für mehrere Parteien im ganzen Haus abschließen, mit denen das Kabelfernsehen für alle Parteien günstiger wurde. Um herauszufinden, ob man als Mieter vom Wegfall des Nebenkostenprivilegs betroffen ist, ist ein Blick in den Mietvertrag wichtig. Der Wegfall gilt nämlich nur bei Nettomietverträgen.

Nettomietverträge erkennt man daran, dass man Ende des Jahres eine Nebenkostenabrechnung bekommt. Die Miete wird als Kaltmiete überwiesen, zusätzlich gibt es eine Nebenkostenvorauszahlung. Bei Bruttomietverträgen sind im Regelfall alle Kosten pauschal abgegolten. Lediglich Strom- und Heizkosten können separat bezahlt werden.

Was müssen Mieter jetzt tun?

Mieter, deren Kabelfernsehen bis jetzt über die Nebenkosten abgerechnet wurde, müssen einen individuellen Vertrag abschließen. Die Verbraucherzentrale geht davon aus, dass die Preise aufgrund der höheren Nachfrage zunächst etwas steigen könnten, sich später aber auch wieder einpendeln werden. 

Worauf müssen Mieter achten?

Die Polizei warnt aktuell vor Trickbetrügern, die behaupten, die Anschlussdose zu prüfen. Lassen Sie niemanden in die Wohnung! Auch sogenannte Medienvertreter nutzen die Prüfung häufig, um einen neuen Vertrag abzuschließen. Am Telefon sollten Sie ebenfalls nicht einfach "Ja" zu irgendwelchen Angeboten sagen. Und falls doch etwas schiefgeht oder Sie eine Auftragsbestätigung im Briefkasten finden, gibt es immer noch die Möglichkeit des Widerrufs.

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Welche Alternativen zum Kabelanschluss gibt es?

  1. Satellitenschluss. Hier haben Mieter die größte Programmvielfalt und alle gängigen Sender sind frei zugängig. Der Vermieter muss allerdings einer Installation zustimmen.
  2. Dach- und Zimmerantennen (DVB-T2 HD). Für um die 50 Euro kann man sich eine Antenne zulegen. Etwa 40 Sender stehen dann zur Auswahl. Mit internetfähigem Receiver auch mehr. Die Öffentlich-Rechtlichen sind kostenlos, der Empfang privater HD-Sender kostet um die acht Euro.
  3. Internet (klassisch). Über eine VDSL-Internetleitung kann man sich auch seine gewünschten Fernsehsender ins Haus holen. Dafür bucht man im Regelfall bei einem Aufpreis von etwa fünf Euro das Fernsehen beim Internetanbieter dazu. Zusätzlich brauchen Mieter einen Receiver, den man ebenfalls beim Internetanbieter kaufen oder mieten kann. Die Internetanbieter versuchen zurzeit neue Kunden mit Lockangeboten für sich zu gewinnen. Hier lohnt sich der Blick ins Kleingedruckte.
  4. Internet (Streaming). Beim Streaming bezieht man das Fernsehprogramm direkt über das Internet. Wichtig ist ein guter Breitbandanschluss. Neuere Fernseher, sogenannte Smart-TVs, haben die Fernsehoption direkt integriert. Hier braucht man eine entsprechende App. Ältere Geräte müssen Mieter mit einem HDMI-Stick aufrüsten. Kostenpunkt: circa sechs bis zehn Euro.
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