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Nebenkostennachzahlung: Bürgergeld: Nebenkosten-Nachzahlung? So viel zahlt das Jobcenter

Nebenkostennachzahlung

Bürgergeld: Nebenkosten-Nachzahlung? So viel zahlt das Jobcenter

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    Bei Bürgergeld-Empfängern muss das Jobcenter einen Teil der Nebenkosten-Nachzahlung übernehmen.
    Bei Bürgergeld-Empfängern muss das Jobcenter einen Teil der Nebenkosten-Nachzahlung übernehmen. Foto: Jens Büttner, dpa (Symbolbild)

    Die stark gestiegenen Energiekosten haben in den letzten Jahren viele Haushalte enorm belastet. Für viele gleicht die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten einer bösen Überraschung. Für den Versand haben Vermieter ein Jahr lang Zeit. Die Abrechnung für 2023 muss also spätestens am 31. Dezember 2024 verschickt werden.

    Besonders Menschen, die Bürgergeld beziehen, können sich eine hohe Nachzahlung zum Teil nicht leisten. Doch das Jobcenter ist bei Bürgergeld-Bezieherinnen und Beziehern für die Kosten der Unterkunft und damit auch für Nebenkosten zuständig. Wie viel und was genau das

    Bürgergeld: Übernimmt das Jobcenter auch die Nebenkostennachzahlung?

    Die gute Nachricht vorab: Ja. Das Jobcenter übernimmt für Menschen, die Bürgergeld beziehen, einen Teil der Nebenkosten. Laut buerger-geld.org sind Miet-Nebenkosten Kosten der Unterkunft und die werden vom Jobcenter übernommen - zumindest bestimmte Posten. Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Nebenkostennachzahlung.

    Laut der Ratgeberseite gegen-hartz.de muss der Verbrauch angemessen und nicht verschwenderisch sein. Zudem muss der Antragsteller in der Wohnung wohnen, für die die Nebenkosten eingereicht wurden und im selben Jahr Leistungen bezogen haben. 

    Wer aktuell Bürgergeld bezieht, dies aber 2023 noch nicht getan hat, ist laut der Ratgeberseite trotzdem berechtigt. Das Jobcenter müsse auch in diesem Fall einspringen und die Nebenkostennachzahlung übernehmen, wenn diese angemessen ist.

    Anders sieht es aus, wenn jemand 2023 Bürgergeld bezogen hat, dies jetzt aber nicht mehr tut. Wer eine Arbeit gefunden hat und wessen Anspruch auf Unterstützung nicht mehr besteht, ist dem Gesetz nach auch nicht mehr hilfsbedürftig. Das Portal gegen-hartz.de schreibt, dass die Nebenkostennachzahlung in einem solchen Fall selbst gezahlt werden muss. Das Jobcenter springt dann nicht mehr ein.

    Bürgergeld: Welche Nebenkosten übernimmt das Jobcenter?

    Für Menschen, die Bürgergeld beziehen, übernimmt das Jobcenter einen Großteil der Nebenkosten - auch in der Nebenkostenabrechnung. Strom gehört allerdings nicht dazu. Laut dem Verein für soziales Leben, der hinter buerger-geld.org steht, gelten Stromkosten nicht als Nebenkosten. Sie müssen demnach aus dem Regelsatz getragen werden. Dieser wird monatlich ausgezahlt.

    Zu den Nebenkosten zählt dem Verein zufolge in Sachen Strom nur Allgemeinstrom - Strom für die Treppenhaus- oder Außenbeleuchtung oder auch Strom für die dezentrale Warmwasseraufbereitung - und der wird übernommen. 

    Diese Posten auf der Nebenkostenabrechnung übernimmt das Jobcenter nach Angaben von buerger-geld.org außerdem:

    • Heizung und Warmwasser (warme Betriebskosten)
    • laufende öffentliche Lasten des Grundstücks, insbesondere die Grundsteuer
    • Wasserversorgung mit Trinkwasser
    • Abwasserkosten
    • Betrieb eines Personen- oder Lastenaufzugs
    • Straßenreinigung
    • Müllabfuhr
    • Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
    • Gartenpflege
    • Beleuchtung außerhalb der Wohnung
    • Schornsteinreinigung
    • Sach- und Haftpflichtversicherung des Gebäudes
    • Kosten für den Hauswart
    • Gemeinschafts-Antennenanlage, Breitbandnetz oder gebäudeinterne Verteileranlage
    • sonstige Betriebskosten, die auf alle im Wohnhaus wohnenden Parteien umgelegt werden

    Bürgergeld: Wann sind Nebenkosten nicht mehr angemessen?

    Die Nebenkostenübernahme durch das Jobcenter ist laut der Bundesregierung an deren Angemessenheit geknüpft. Doch was bedeutet das? Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS) legt das jeweils zuständige Jobcenter fest, welche Aufwendungen für die Nebenkosten angemessen sind. Sind die Unterkunftskosten unangemessen hoch, verweist das BAMS darauf, dass das Jobcenter Bürgergeld-Berechtigte dazu auffordert, die Kosten zu senken. Dafür räumt die Behörde den Betroffenen eine Frist von höchstens sechs Monaten ein.

    Eine Ausnahme von dieser Regel gibt es jedoch: Seit Januar 2023 gilt für das erste Jahr, in dem Bürgergeld bezogen wird, eine sogenannte Karenzzeit. In diesem Zeitraum werden laut dem BAMS dann sozusagen auch unangemessene Nebenkosten übernommen.

    Heizkosten sind von dieser Regelung allerdings ausgenommen. Diese werden von Anfang an nur in "angemessenem Umfang" übernommen. Das soll dem BAMS zufolge zum sparsamen Umgang mit Energie beitragen. Wie hoch angemessene Heizkosten sein dürfen, bestimmen die Kommunen.

    Übrigens: Nach Ansicht des Jobcenters zu hohe Neben- oder Heizkosten können Bürgergeld-Bezieher laut buerger-geld.org der Behörde gegenüber begründen. Erkennt das Jobcenter die mit Nachweisen gestützte Begründung an, werden auch erhöhte Kosten übernommen.

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