Rückt der Renteneintritt näher, kommen viele Fragen auf: Was muss man alles für die Rente vorbereiten? Endet das Arbeitsverhältnis automatisch? Und was ist eigentlich, wenn man doch noch länger arbeiten will? Wir erklären Ihnen, worauf Sie achten müssen, wenn die Rente naht.
Muss man kündigen, wenn man in Rente geht?
Bis 2031 hebt die Deutsche Rentenversicherung die Regelaltersgrenze ohne Abschläge auf 67 Jahre an. Diese gilt dann für alle Menschen, die im Jahr 1964 oder später geboren wurden. Wann man genau in Rente gehen kann, hängt aber von verschiedenen Kriterien ab, beispielsweise vom Gesundheitszustand, aber auch von der privaten und beruflichen Situation.
Mit dem Erreichen des Renteneintrittsalters endet aber nicht automatisch das Arbeitsverhältnis. Grund dafür ist, dass Arbeitnehmer im Rentenalter, die weiterhin arbeiten möchten, nicht einfach vom Arbeitgeber gekündigt werden können. Hat man die Regelaltersgrenze erreicht und möchte in Rente gehen, muss man eine Kündigung einreichen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, wie die Gewerkschaft IG Metall erklärt. Das gilt auch dann, wenn man bereits vor der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand gehen will.
Allerdings lohnt sich vorab ein Blick in den Arbeitsvertrag. In manchen Arbeits- oder Tarifverträgen stehen Vereinbarungen, die festlegen, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze automatisch endet. Nennt der Vertrag ein bestimmtes Alter, beispielsweise 65 Jahre, wurde er geschlossen, als die Regelaltersgrenze noch bei diesem Alter lag. Das bedeutet aber nicht, dass man nun mit Abschlägen vorzeitig in Rente gehen muss. Laut IG Metall sei nicht die Zahl entscheidend, "sondern Sinn und Zweck der Vereinbarung". Dieser sei, dass man zur Regelaltersgrenze ohne Aufwand durch eine Kündigung in Rente gehen kann.
Wann muss ich dem Arbeitgeber sagen, dass ich in Rente gehe?
Müssen Sie das Arbeitsverhältnis kündigen, dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen oder eine individuell festgesetzte Kündigungsfrist, die Sie in Ihrem Arbeitsvertrag finden. Sollten Sie zum Renteneintritt nicht kündigen müssen, wird Ihr Arbeitgeber automatisch durch die Deutsche Rentenversicherung informiert, sobald Sie den Rentenantrag bei dieser stellen. Um eine Einkommenslücke zu vermeiden, empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung im Übrigen, den Rentenantrag mindestens drei Monate vor dem gewünschten Renteneintritt zu stellen.