Egal ob Kredit- oder Girokarte: Wenn die Zahlungskarte abhandenkommt, ist oft erst mal Aufregung angesagt - immerhin sollten Betroffene schnell reagieren. Denn damit Dritte keinen Schaden anrichten können, muss die Karte gesperrt werden.
Dazu sollten Verbraucherinnen und Verbraucher zunächst die Hausbank oder den zentralen Sperr-Notruf unter 116 116 anrufen, welcher rund um die Uhr erreichbar ist - aus dem Ausland ist die +49 vorzuwählen. Soll eine Girokarte gesperrt werden, müssen Betroffene für den Vorgang ihre IBAN bereithalten, für eine Kreditkarte die Bankleitzahl. Wichtig: Das Datum und den Zeitpunkt der Sperrung notieren.
Aber wussten Sie, dass es damit nicht getan ist? Denn laut der Verbraucherzentrale NRW unterbindet diese erste Sperrung nur das Geldabheben mit Geheimzahl. Um auch Zahlungen mit Unterschrift - zum Beispiel im Einzelhandel - erfolgreich zu blockieren, ist eine zweite Sperre notwendig. Und das geht nur bei der Polizei.
Diese nimmt die sogenannte Kuno-Sperrung - kurz für: Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr - vor und informiert die zentrale Meldestelle des Handels. Damit werden auch elektronische Lastschriftverfahren mit Unterschrift ausgeschlossen. Betroffene sollten sich anschließend von der Polizei die Kuno-Meldung sowie die Sperrbestätigungsnummer und ein Kuno-Merkblatt aushändigen lassen, raten die Verbraucherschützer. Außerdem sollten sie die Kartenfolgenummer bei der Bank erfragen und nachreichen. Andernfalls wird die Kuno-Sperre nach zehn Tagen automatisch wieder aufgehoben.
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