Wer einen Minijob hat, kann ab Oktober mehr verdienen als bislang. Denn die Verdienst-Obergrenze steigt von 450 auf 520 Euro im Monat. Grund dafür ist die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde. Im Koalitionsvertrag heißt es, dass sich die Minijob-Grenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientiert.
Wie viel Geld darf man bei einem Minijob verdienen?
Aktuell darf man bei einem Minijob bis zu 450 Euro im Monat oder 5.400 Euro im Jahr verdienen. Ab dem 1. Oktober steigt die Obergrenze und ein Minijobber darf bis zu 520 Euro im Monat verdienen.
Wie viele Stunden darf man bei einem Minijob arbeiten?
Erhält ein Minijobber den Mindestlohn von 10,45 Euro pro Stunde darf er aktuell bis zu 43,06 Stunden pro Monat arbeiten. Das ändert sich mit der Erhöhung des Mindestlohns und der Minijob-Obergrenze kaum. Die maximale Arbeitszeit beträgt dann 43,33 Stunden pro Monat.
Wann wird Minijob-Obergrenze auf 520 Euro erhöht?
Weil zum 1. Oktober 2022 der Mindestlohn auf 12 Euro erhöht wird, werden gleichzeitig auch die Grenzen für Beschäftigte im Niedriglohnsektor angepasst.
Änderung bei Minijobs: Gibt es eine Übergangsregelung?
Beschäftigte, die bislang schon zwischen 450,01 und 520 Euro verdient haben, würden mit der Änderung ihren Versicherungsstatus verlieren, teilt die Minijob-Zentrale mit. Damit das nicht passiert, greift bis zum 31. Dezember 2023 eine Übergangsregelung, die Betroffenen Bestandsschutz gewährt.
Sie bleiben grundsätzlich in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig. Sie können sich zwar auf eigenen Wunsch von der Versicherungspflicht befreien lassen, damit würden aber auch die Ansprüche auf Leistungen entfallen, so die Minijob-Zentrale.
Bevor man sich befreien lässt, sollte man sich deshalb vorab zu den Vor- und Nachteilen beraten lassen. Für die Kranken- und Pflegeversicherung ist die Krankenkasse, für die Arbeitslosenversicherung die Agentur für Arbeit zuständig. Den Antrag auf Befreiung muss man allerdings beim Arbeitgeber stellen. Wer den Antrag bis zum 2. Januar 2023 stellt, erwirkt eine rückwirkende Befreiung ab dem 1. Oktober 2022.
Erhöhung der Minijob-Grenze: Welche Kritik gibt es?
Was sich erst einmal gut anhört, stößt aber auch auf Kritik. Gewerkschafter und Politiker der Linken befürchten, dass durch die Anhebung der Verdienst-Obergrenze Minijobs immer mehr reguläre Arbeitsplätze verdrängen könnten. Minijobs würden zudem mangels Ansprüche an die Renten- und Arbeitslosenversicherung in die Altersarmut führen. Linke und Gewerkschafter sprechen sich stattdessen für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ab dem ersten Euro aus.
Minijob-Grenze angehoben: Steigt Einkommensgrenze für Familienversicherung?
Gleichzeitig zur Anhebung der Minijob-Grenze steigt auch die Einkommensgrenze bei der Familienversicherung. Für Beschäftigte, die ab Oktober wegen der Erhöhung die Voraussetzung für eine Familienversicherung erfüllen, ende die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung – und damit auch in der Pflegeversicherung – automatisch, so die Minijob-Zentrale. Betroffene seien dann über die Familienversicherung bei ihrer Krankenkasse gesetzlich versichert.
Ändert sich etwas bei Rentenversicherung?
Weil auch Minijobs rentenversicherungspflichtig sind, ist in der Rentenversicherung keine bestandsgeschützte Übergangsregelung nötig. Beschäftigte können sich aber auf Antrag von dieser Pflicht befreien lassen. Dann müssen Arbeitnehmer keinen Eigenanteil bei der Rentenversicherung mehr zahlen, Arbeitgeber zahlen aber weiterhin den Pauschalbeitrag, teilt die Minijob-Zentrale mit. (mit dpa)