Eine Organspende kann anderen Menschen das Leben retten. Ob man aber selbst Organspenderin oder Organspender sein will, ist eine ganz persönliche Entscheidung. Es gibt noch immer große Unsicherheiten dazu. Viele Leser wollten bei unserer Telefonaktion deshalb mehr über Voraussetzungen, Ablauf und Verteilung von Organspenden erfahren. Hier eine Zusammenfassung der Fragen und der Antworten des Expertenteams der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Gibt es inzwischen in Deutschland mehr Organspenden?
Leider nein. Die Situation hat sich in jüngster Zeit sogar verschlechtert. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation meldet für das erste Quartal 2022 ein Minus von 29 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt konnten in diesem Zeitraum nur 600 Organe übertragen werden. Das sind 194 Transplantationen weniger als im gleichen Vorjahreszeitraum. Rund 9000 Patientinnen und Patienten warten derzeit auf ein dringend benötigtes Spenderorgan.
Reicht es, wenn ich meinen nächsten Angehörigen Bescheid sage, wie ich zur Organspende stehe? Sie werden doch sowieso gefragt, wenn mir etwas passiert.
Nur wenn Ihre Entscheidung bezüglich einer Organ- und Gewebespende nicht bekannt ist, werden Ihre Angehörigen zu Ihrem mutmaßlichen Willen befragt. Natürlich ist es auch wichtig, mit den Angehörigen über die eigene Spendebereitschaft zu sprechen. Aber mindestens genauso wichtig ist es, die eigene Entscheidung schriftlich festzuhalten, zum Beispiel im Organspendeausweis oder in der Patientenverfügung. Denn ob sich Ihre Angehörigen an Ihren Willen, den Sie vielleicht viele Jahre zuvor geäußert haben, in dieser belastenden Situation erinnern werden, ist nicht sicher.
Ich will, dass meine Frau mit meiner Entscheidung zur Organspende gut klarkommt. Noch möchte sie allerdings dazu nichts sagen …
Der Organspendeausweis bietet auch die Möglichkeit, eine Person zu benennen, der man dann die Entscheidung überlässt. Vielleicht wäre das für Sie und Ihre Frau erst einmal eine gute Lösung. Falls Sie es im Laufe des Lebens anders entscheiden wollen, können Sie den alten Organspendeausweis einfach vernichten und einen neuen ausfüllen.
Ich würde gern Organspender sein, aber mein Mann ist völlig dagegen. Ich habe Sorge, dass er – im Fall des Falles – gegen meinen Willen entscheidet. Was kann ich tun?
Sie können Ihr Einverständnis schriftlich dokumentieren, zum Beispiel in einem Organspendeausweis. Der Wille der oder des Verstorbenen hat immer Vorrang. Die Organentnahme ist dann rechtlich zulässig, auch ohne Zustimmung der Angehörigen. Die Angehörigen müssen allerdings über den Schritt informiert werden.
Kann ich auch in einer Patientenverfügung meine Haltung zur Organ- und Gewebespende festhalten?
Ja, für die Zustimmung wird folgende Formulierung empfohlen: „Ich stimme einer Entnahme meiner Organe und Gewebe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken zu. Komme ich nach ärztlicher Beurteilung bei einem sich abzeichnenden Hirntod als Organspender in Betracht und müssen dafür ärztliche Maßnahmen durchgeführt werden, die ich in meiner Patientenverfügung ausgeschlossen habe, dann geht die von mir erklärte Bereitschaft zur Organspende vor.“ Für eine Ablehnung können Sie folgende Formulierung benutzen: „Ich lehne die Entnahme von Organen und Geweben ab.“
Ich bin nicht ganz gesund. Da wäre eine Organspende bestimmt ausgeschlossen, oder?
Kaum eine Erkrankung schließt eine Organspende aus. Es wird immer im Einzelfall entschieden, ob eine Organspende infrage kommt. Nur bei bestimmten Infektionen oder bei akuten Krebserkrankungen ist eine Organentnahme ausgeschlossen.
Ab wann ist man für eine Organspende zu alt?
Es gibt kein allgemeines Höchstalter für eine Organspende. Maßgebend ist der Gesundheitszustand der verstorbenen Person sowie der Zustand der Organe. Unmittelbar vor der Organentnahme wird die Spenderin oder der Spender medizinisch untersucht, damit entschieden werden kann, welche Organe sich für eine Transplantation eignen.
Unsere Tochter ist erst 16, hat aber schon einen Organspendeausweis ausgefüllt. Ist unsere Zustimmung nötig?
Nein, Jugendliche ab dem 16. Geburtstag können ihre Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende erklären. Die Zustimmung der Eltern ist nicht nötig. Bereits ab dem 14. Geburtstag kann man einer Organ- und Gewebeentnahme widersprechen.
In Spanien gelten ja andere Gesetze in Sachen Organspende. Würde mein deutscher Organspendeausweis überhaupt maßgeblich sein, falls mir dort etwas passiert?
Es ist vor einem Auslandsaufenthalt ratsam, einen Organspendeausweis in der entsprechenden Landessprache auszufüllen, zu den Personalpapieren zu legen und mit den nächsten Angehörigen oder Mitreisenden darüber zu sprechen. Die BZgA stellt den Organspendeausweis in 29 Sprachen zum Download und Ausdruck unter www.organspende-info.de zur Verfügung. Aber: Im Ausland gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes.
Wie viele Menschen kommen denn überhaupt als Organspender infrage? Der Hirntod ist doch äußerst selten, oder?
Ja, jährlich sterben in deutschen Krankenhäusern rund 400.000 Menschen, davon nur etwa ein Prozent am Hirntod. Denn in den allermeisten Sterbefällen tritt der Herzstillstand vor dem Hirntod ein.
Kann es nicht sein, dass man nach einem sogenannten Hirntod wieder aufwacht?
Nein, das Gehirn hat einen großen Energie- und Sauerstoffbedarf und ist vollkommen abhängig von einer kontinuierlichen Blutzufuhr. Bereits eine Sauerstoffunterbrechung von wenigen Sekunden schädigt die Funktion der Gehirnzellen und führt zu Bewusstseinstrübungen bis hin zur Ohnmacht. Hält die Unterbrechung nur wenige Minuten an, beginnen Gehirnzellen abzusterben. Die Schäden können so schwer sein, dass das Gehirn seine gesamte Funktion einstellt. Dann spricht man vom Hirntod. Zwar kann durch maschinelle Beatmung und Medikamente der Kreislauf und damit die Sauerstoffversorgung der Organe für eine gewisse Zeit aufrechterhalten werden, doch Enzyme zersetzen das Gehirngewebe zunehmend. Eine Rückkehr ins Leben ist ausgeschlossen.
Es ist jetzt über ein Jahr her, dass mir ein Herz transplantiert wurde. Ich bin dem Spender unendlich dankbar und würde das gern seinen Angehörigen mitteilen. Geht das?
Ja, transplantierte Patientinnen und Patienten und auch die Angehörigen der spendenden Person können Briefe an die andere Seite schreiben. Dieser Briefwechsel findet anonym über die Deutsche Stiftung Organtransplantation www.dankesbriefe.dso.de/ statt. Briefe werden nur dann weitergeleitet, wenn beide Seiten dieser Kontaktaufnahme zugestimmt haben.
Ich habe gelesen, dass Spenderorgane europaweit verteilt werden. Das dauert doch bestimmt lange. Wie kann es sein, dass die Organe funktionstüchtig bleiben? Können sie eingefroren werden?
Nein. Die Organe werden innerhalb weniger Stunden in einer Konservierungslösung transportiert. Ist eine Organentnahme nach einem Hirntod möglich, wird die Deutsche Stiftung Organtransplantation informiert. Sie gibt alle wichtigen Organ- und Gewebewerte an Eurotransplant weiter. Eurotransplant ist die Organvermittlungsstelle für Deutschland, die Benelux-Staaten, Österreich, Slowenien, Kroatien und Ungarn. Hier wird anhand der medizinischen Daten nach geeigneten Empfängerinnen und Empfängern gesucht. Sind sie gefunden, werden die Spenderorgane schnellstmöglich zu den zuständigen Transplantationszentren geschickt und direkt nach der Ankunft transplantiert.
Ist der Leichnam nach einer Organspende entstellt?
Nein, nach der Organentnahme in einem normalen Operationssaal verschließen die Ärztinnen und Ärzte die operativen Einschnitte wieder und verbinden die Wunden. Die Angehörigen erhalten den Leichnam in einem würdigen Zustand zur Beisetzung und können sich im gewünschten Rahmen von der verstorbenen Person verabschieden.
Hier finden Sie weitere Informationen:
- Gebührenfreies Infotelefon zur Organspende: 0800-9040400, Montag bis Freitag, 9-18 Uhr. Das Telefon betreibt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
- Über das Telefon ist auch die Anforderung kostenloser Organspendeausweise und von Info-Material möglich, ebenso per Mail an organspende@bzga.de
- Infos auch unter www.organspende-info.de