Die hohen Energiekosten ausgelöst durch den Krieg in der Ukraine haben viele Menschen verunsichert. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger überlegen, wie sie den steigenden Preisen begegnen, wie sie ihr Haus fit machen für die Zukunft, selbst Strom erzeugen oder Energie sparen können. Das Interesse am Lesertelefon unserer Redaktion zum Thema Bau, Sanieren, Heizen war in dieser Woche groß. Hier eine Zusammenfassung der häufigsten Anliegen durch das Energie- und Umweltzentrum Allgäu (eza!).
Ich will bei meinem 30 Jahre alten Einfamilienhaus die Ölheizung auswechseln. Aktuell habe ich zur Hälfte Fußbodenheizung und zur Hälfte Heizkörper. Kann ich auf eine Wärmepumpe umsteigen? Und was kostet das?
Ja, gerade bei Ihnen mit einem großen Anteil Fußbodenheizung bietet sich die Wärmepumpe an. Man kann auch Heizkörper noch vergrößern, dann erreicht man damit auch eine bessere Effizienz bei der Wärmepumpe. Bei der Wärmepumpe stehen bei Ihnen eine Luftwärmepumpe oder eine Erdwärmepumpe mit Sonden als Möglichkeiten zur Verfügung. Der Austausch der Ölheizung und der Einbau der Luftwärmepumpe wird rund 50.000 bis 60.000 Euro kosten. Bei der Erdwärmepumpe mit Erdsonden wird alles zusammen rund 65.000 bis 75.000 Euro kosten. Dafür gibt es dann auch bis zu 40 Prozent Zuschuss vom Staat.
Ich habe ein Haus Baujahr 1992, meine Ölheizung ist 30 Jahre alt und hat immer mal wieder Störungen. Hat es Sinn auf eine Wärmepumpe umzustellen oder soll ich eine neue Öl-Brennwert-Heizung kaufen?
Ob ihr Haus für Wärmepumpen geeignet ist, können sie mit dem Absenken der Vorlauftemperatur abschätzen. Wenn Ihr Haus auch bei einem sehr kalten Wintertag mit höchstens 55 Grad Celsius Vorlauftemperatur behaglich warm wird, ist es wärmepumpentauglich. Wenn sie höhere Vorlauftemperaturen brauchen, könnten in den kritischen Räumen größere Heizkörper eingebaut werden. Vom Einbau einer neuen Ölheizung raten wir ab. Durch die CO2-Abgabe werden sich die Kosten für Heizöl Jahr für Jahr weiter erhöhen.
Meine Ölzentralheizung ist schon etwas älter. Darf ich denn nach 2025 noch eine Ölzentralheizung einbauen? Ich bin 68 Jahre alt und möchte wieder eine Ölheizung in mein Haus einbauen lassen.
Ab 2026 gibt es deutliche Einschränkungen für den Einbau neuer Ölheizungen. Zusätzlich plant die Bundesregierung schon ab 2024 für den Einbau neuer Heizungen einen Anteil von mindestens 65 Prozent an erneuerbaren Energien vorzuschreiben. Wenn diese Regel kommt, dann sind Öl- und Gasheizung nicht mehr zugelassen, außer sie werden beispielsweise bei Gasheizungen mit Bioerdgas betrieben. Wenn Sie trotzdem jetzt noch eine neue Ölheizung einbauen wollen, dann sollten Sie bedenken, dass der Betrieb in den nächsten Jahren immer teurer werden wird. So wird seit 2021 auf Erdgas, Heizöl, Benzin oder Diesel eine CO2-Abgabe bezahlt, diese erhöht sich bis 2027 Jahr für Jahr. Und mit zunehmender Verschärfung des Klimawandels werden auch sicher politisch weitere Maßnahmen folgen, um den Betrieb von Öl- und Gasheizungen immer unattraktiver zu machen. Denn laut Umweltbundesamt verursacht ein Heizöl-Kessel pro Kilowattstunde 318 Gramm CO2. Bei einer Wohnfläche von 120 Quadratmeter, für die circa 15.000 Kilowattstunden Heizenergie benötigt werden, sind das 4,7 Tonnen CO2 im Jahr.
Mein Einfamilienhaus wird bereits mit einer Wärmepumpe beheizt. Jetzt überlege ich, ob ich noch eine Photovoltaikanlage installieren soll. Aber ich bin ja schon 65 Jahre alt. Hat es bei mir da noch Sinn?
Ja, natürlich hat das Sinn. Mit einer eigenen Photovoltaikanlage können Sie Strom für rund 12 Cent pro Kilowattstunde erzeugen, bei Ihrem Stromversorger bezahlen Sie dafür mittlerweile rund 40 Cent. Die Photovoltaikanlage wird Ihnen also schon in ein paar Jahren einen schönen Gewinn bringen.
Ich habe 2004 eine Photovoltaik-Anlage installiert, 2024 läuft die Einspeisevergütung aus. Wie kann ich danach meine Anlage weiter betreiben?
Sie können nach Auslaufen der Einspeisevergütung ihre Anlage auf Eigenverbrauch umstellen lassen, da es dann am wirtschaftlichsten ist, möglichst viel Solarstrom selbst zu nutzen. Dafür muss der Einspeisezähler vom Elektriker durch einen Zwei-Wegezähler ersetzt werden. Der erzeugte Strom kann dann vorwiegend für den Eigenbedarf verwendet werden. Und nur der nicht selbst benötigte Strom wird eingespeist. Man könnte außerdem die Anlage mit einem Batteriespeicher nachzurüsten, um den Eigenverbrauch zu optimieren. Wenn die Anlage sehr klein ist, dann rentiert sich der Umbau womöglich nicht. Dann könnte man beispielsweise nur den Strom selber nutzen und darauf verzichten, den Überschuss einzuspeisen.
Ich habe die Installation meiner PV-Anlage im Herbst letzten Jahres in Auftrag gegeben und eine Anzahlung 2022 geleistet inklusive der entsprechenden Umsatzsteuer. Die Anlage wird erst jetzt im Frühjahr 2023 fertig gestellt. Kann ich den neuen Vorteil des Nullsteuersatzes nutzen?
Mit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2022 am 1.1.2023 gelten auch mehrere steuerliche Verbesserungen für Photovoltaik-Anlagen. Unter anderem wird die Umsatzsteuer auf null Prozent reduziert, den sogenannten Nullsteuersatz. Wird die Lieferung und Installation der Anlage tatsächlich erst im Jahr 2023 abgeschlossen sein, ist der Nullsteuersatz für den Gesamtbetrag abzurechnen. Anzahlungen aus dem Jahr 2022 wurden damals richtigerweise noch mit 19 Prozent in Rechnung gestellt. Der Fachbetrieb rechnet in der Schlussrechnung gegenüber dem Kunden aber dann den Gesamtpreis der Anlage mit dem Nullsteuersatz ab. Dabei werden die zuvor bezahlten Anzahlungen einschließlich Umsatzsteuer abgezogen. So zahlt der Kunde nur den Nettobetrag. Der Fachbetrieb korrigiert die Umsatzsteuer aus den Anzahlungen gegenüber dem Finanzamt und erhält die bereits abgeführte Umsatzsteuer aus den Anzahlungsrechnungen zurück.
Nachdem ab dem 1. Januar 2023 der Kauf einer privaten Photovoltaikanlage bis 30 Kilowatt peak von der Umsatzsteuer befreit ist, muss ich die Anlage trotzdem noch wo anmelden?
Ja. Mit der Einspeisung von Strom ist der Anlagenbetreiber Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Als solcher hat er sich – wie alle anderen Unternehmer – beim Finanzamt steuerlich anzumelden. Ebenso muss sich der Anlagenbetreiber im Marktstammdatenregister registrieren.
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus zur Miete und möchte eine Balkon-Photovoltaikanlage installieren. Ist das rechtlich möglich?
Für Miet- und Eigentumswohnungen gilt: Wenn Sie das Solarmodul an der Balkonbrüstung oder der Hauswand anbringen wollen, müssen die Vermieterin oder der Vermieter beziehungsweise die Eigentumsgemeinschaft in der Regel zustimmen. Seit 2020 das Wohneigentumsgesetz geändert wurde, ist hierfür keine Einstimmigkeit mehr nötig, sondern nur noch eine mehrheitliche Erlaubnis. Der Nullsteuersatz gilt auch für Balkon-Photovoltaikanlagen.
Was bringt die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes?
Ein solcher gibt detailliert Auskunft über den aktuellen Gebäude-Zustand. Er beinhaltet Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Es werden die sinnvollsten Sanierungen aufgelistet - für sofort und für die kommenden Jahre. Die Energieberatung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans wird mit bis zu 80 Prozent gefördert. Wird anschließend eine Maßnahme an der Gebäudehülle, Lüftung oder Heizungsoptimierung aus dem individuellen Sanierungsfahrplans umgesetzt, gibt es einen Bonus von fünf Prozentpunkten auf die dafür geltende Basisförderung.
Wir haben ein Haus Baujahr 1974, der Dachbereich ist schlecht gedämmt, der Dachboden wird aktuell als unbeheizter Speicher genutzt. Sollen wir den Fußboden des Dachbodens oder die Dachschräge dämmen?
Zuerst sollten Sie abklären, ob der Dachboden auch langfristig unbeheizt bleiben soll oder ob in den nächsten Jahren vielleicht zusätzliche Räume wie zum Beispiel ein Kinder- oder Arbeitszimmer benötigt werden. Wenn der Dachraum auch zukünftig unbeheizt bleibt, ist eine Dämmung im Fußbodenbereich des Dachbodens am effektivsten und könnte auch von Heimwerkern gut selbst durchgeführt werden. Falls in einigen Jahren der Dachraum hingegen als Wohnraum genutzt werden soll, macht es Sinn das Schrägdach von Fachleuten dämmen zu lassen.
Wir haben ein Haus Baujahr 1979 und möchten die Fenster erneuern. Unser Schreiner hat gesagt, dass wir ein Lüftungskonzept brauchen, da wir sonst Schimmel bekommen. Sollen wir lieber die alten Fenster drin lassen?
Nein, durch die alten Fenster geht viel Wärme verloren. Beim Einbau von neuen, dichten Fenstern ist aber unbedingt darauf zu achten, dass ausreichend gelüftet und kontrolliert geheizt wird, um Feuchteschäden zu vermeiden. Mit einem Lüftungskonzept wird ermittelt, ob begleitende lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich sind, damit es nicht zu Schimmelschäden kommt. Eine Maßnahme kann zum Beispiel der Einbau einer Lüftungsanlage sein.
Ich plane mein Einfamilienhaus als Neubau. Welche Förderung gibt es jetzt noch vom Staat?
Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb eines klimafreundlichen Wohngebäudes. Ein klimafreundliches Wohngebäude erfüllt Anforderungen an das Treibhauspotenzial der Baustoffe, die unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse nachzuweisen sind. Außerdem erfüllt es den Energiestandard eines Effizienzhauses 40 und darf keinen Wärmeerzeuger auf der Basis fossiler Energien oder Biomasse aufweisen. Dafür gibt es dann ein um bis zu 4 Prozentpunkte gegenüber Marktkonditionen verbilligtes Darlehen von maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit. Mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude erhöht sich die Darlehenssumme auf 150.000 Euro.
Ich plane gerade meinen Neubau. Was bringt mir da eine Lüftung? Kann ich darauf verzichten?
Eine Komfortlüftung ist aus verschiedenen Gründen sehr sinnvoll und sollte gerade im Neubau mit eingeplant werden. Zum einen spart eine Lüftung dank ihrer Wärmerückgewinnung sehr viel Energie - am meisten genau an den kältesten Tagen im Jahr, an denen die Wärmepumpe mit der man einen Neubau meist heizt, am meisten Strom braucht. Zudem steigert eine Lüftungsanlage, wenn sie richtig geplant wurde, den Wohnkomfort deutlich. Man hat immer frische Luft, nie einen kalten Zug und Allergiker können im Frühjahr pollenfrei wohnen.
Meine Mieterin stellt die Heizkörperthermostate maximal auf Stufe zwei, um Nebenkosten zu sparen. Sie empfindet die erreichte Raumtemperatur aber als zu kalt. Wie kann ich ihr die Skalierung auf dem Thermostat erklären?
Zunächst: Heizungsthermostate funktionieren abhängig von der eingestellten und erreichten Temperatur. Der Temperaturregler einer Heizung reagiert auf die vorhandene Raumtemperatur. Stufe 1 am Thermostatkopf bedeutet eine Raumtemperatur von etwa zwölf Grad Celsius. Jede weitere Stufe bringt drei bis vier Grad Celsius mehr. Konkret bedeutet das: Stufe 1: 12 Grad, Stufe 2: 16 Grad, Stufe 3: 20 Grad, Stufe 4: 24 Grad, Stufe 5: 28 Grad.