Die Krankenversicherung im kommenden Jahr wird für alle teurer. Bei den gesetzlichen Krankenkassen steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag, die Privatversicherer haben zum Teil erhebliche Prämiensteigerungen angekündigt. Auch die Beiträge zur Pflegeversicherung werden erhöht. Kann man sparen? Was bringt ein Wechsel? Ihre Fragen zum Thema haben Georg Deisenhofer von der AOK Bayern, Andreas Jung vom Verband der Privaten Krankenversicherung und Peter Klipp von der Stiftung Warentest/Finanztest bei unserem Lesertelefon beantwortet:
Ich bin privat versicherter Rentner und weiß, dass ich nicht in die gesetzliche Krankenkasse wechseln kann. Aber kann man etwas am Beitrag machen? Der ist doch inzwischen ziemlich hoch.
Fragen Sie Ihren Versicherer nach einem Tarifwechsel laut Paragraf 204 Versicherungsvertragsgesetz, VVG. Solch ein Wechsel steht Ihnen rechtlich zu. Jede Gesellschaft hat jüngere Tarife, die einen ähnlichen Leistungsumfang haben, aber nicht so viel kosten. Falls es Mehrleistungen gibt, können Sie diese ablehnen, denn darauf müssten Sie Gesundheitsfragen beantworten. Möglicherweise lässt sich der Selbstbehalt erhöhen. Oder Sie wechseln in den Standardtarif. Lassen Sie sich alle Varianten erklären und durchrechnen. Wenn Sie mögen, können Sie sich auch von einem unabhängigen Versicherungsberater gegen ein Honorar beraten lassen, zu finden sind diese unter www.bvvb.de.
Ich war ein Leben lang in der gesetzlichen Krankenkasse, habe mich nie von der Versicherungspflicht befreien lassen und bin aktuell freiwillig versichert. Wie werde ich als Rentner versichert?
Wie es scheint, werden Sie pflichtversichertes Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner, der KVdR. Sie zahlen Beiträge auf Ihre Rente und eventuelles Arbeitseinkommen. Die Rentenversicherung übernimmt die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent und den halben aktuellen Zusatzbeitrag.
Ich bin 53, angestellt, privat versichert und möchte in die Gesetzliche zurück. Geht das?
Dazu müssten Sie die Versicherungspflichtgrenze von derzeit 5775 Euro monatlich unterschreiten. Das lässt sich unter Umständen mit einer Arbeitszeitreduzierung erreichen.
Ich bin 80 Jahre, privat versichert und lebe im betreuten Wohnen. Viele im Haus fragen, wie sie die Rechnungen einreichen sollen, da sie mit den digitalen Wegen überfordert sind.
Seitens der Versicherungen gibt es da leider keine Unterstützung. Vielleicht hat ein Mitbewohner einen Angehörigen, der Ihnen behilflich sein kann?
Ich bin schon sehr lange in der Privatversicherung. Komme ich in einen Sozialtarif?
Als Sozialtarife zählen Basis- und Standardtarif. Da Sie bereits vor 2009 privat versichert waren, kommt der Standardtarif infrage. Hier sind die weiteren Bedingungen: Sie sind seit mindestens seit zehn Jahren privat krankenversichert und immer noch in einem Tarif mit geschlechtsabhängig kalkulierten Beiträgen (Bisex-Tarif). Zusätzlich gilt: Sie sind mindestens 65 Jahre alt, oder Sie sind mindestens 55 Jahre alt und ihr gesamtes jährliches Einkommen liegt nicht über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (2024: 62.100 Euro brutto im Jahr), oder Sie sind jünger als 55 Jahre und beziehen eine Rente oder eine Pension oder haben sie beantragt und ihr gesamtes jährliches Einkommen liegt nicht über der besagten Beitragsbemessungsgrenze.
Mir als 75-jährigen Rentner ist der Beitrag für meine Privatversicherung zu hoch. Ist ein Wechsel in den Standardtarif sinnvoll?
Sprechen Sie mit Ihrer Versicherungsgesellschaft und lassen Sie sich Alternativ-Angebote durchrechnen. Ob ein Wechsel in einen anderen Tarif sinnvoll ist, können Sie nur selbst anhand der Kosten und der versicherten Leistungen entscheiden. Der Standardtarif umfasst im Wesentlichen den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen.
Ich bin fast 70 und freiwillig versichert. Ich zahle fast 1000 Euro Beitrag im Monat. Dafür könnte ich doch auch in die Private wechseln, oder?
Sie können sich gern Angebote machen lassen und dann vergleichen. Die Beiträge für eine Privatversicherung werden unter anderem nach dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand berechnet. Ob Sie günstiger kommen, lässt sich von hier aus nicht seriös beantworten.
Ich bin privat versichert, meine Frau gesetzlich. Ich zahle im Vergleich zu meiner Frau das Vierfache für die Pflegeversicherung. Wie kann es so einen großen Unterschied zwischen den beiden Systemen und Beiträgen geben?
Das kann an dieser Stelle nicht beantwortet werden, da die private und die soziale Pflegeversicherung eine Pflichtversicherung ist.
Mein Sohn ist Student und privat versichert. Kann er wechseln?
Hat er sich zu Studienbeginn für die Privatversicherung entschieden, ist er daran gebunden. Eine Rückkehrmöglichkeit gibt es dann nicht. Ausnahme: Zwischen Bachelor- und Masterstudium liegt eine Unterbrechung von mindestens einem Monat. Studenten müssen sich dafür zunächst exmatrikulieren lassen. Nehmen sie nach der Unterbrechung ihr Masterstudium auf und immatrikulieren sich dafür, besteht die Pflicht zur Absicherung in der studentischen Krankenversicherung.
Ich bin familienversichert, habe aber jetzt zusätzliche Einnahmen. Wirkt sich das auf die Versicherung aus?
Da Sie mit den zusätzlichen Einnahmen die Grenze für die Familienversicherung von 505 Euro (2024) überschreiten, müssen Sie sich freiwillig versichern. Die Mindestbezugsgröße in der freiwilligen Versicherung beträgt aktuell 1178,33 Euro. Das heißt, Sie müssen mit einem monatlichen Krankenkassenbeitrag von rund 200 Euro rechnen.
Ich bin selbstständig und freiwillig versichert. Besteht eine Möglichkeit, Beitrag zu sparen?
Sie könnten Krankenkassenbeiträge nur sparen, wenn Sie sich eine Krankenkasse mit einem niedrigeren Zusatzbeitrag suchen und wenn Zusatzleistungen für Sie keine Rolle spielen.
Ich bin knapp 70 und privat versichert. Gibt es eine Möglichkeit, in die gesetzliche Krankenkasse zu kommen?
Nein, aufgrund Ihres Alters ist das leider nicht mehr möglich.
Ich habe ein Angebot von einem Makler, um in einen anderen Tarif zu wechseln, nachdem meine Versicherung um mehr als 20 Prozent erhöht wurde. Kann ich annehmen?
Davon ist abzuraten. Suchen Sie erst einmal das Gespräch mit Ihrer Versicherung. Das kostet Sie nichts und bringt unter Umständen eine Lösung für Sie. Sie haben nach Paragraf 204 VVG das Recht auf einen Tarifwechsel in Ihrem eigenen Unternehmen.
Mein Sohn ist Mitte zwanzig, privat versichert und studiert. Jetzt hat sich seine Versicherung stark erhöht. Kann er in die studentische Versicherung wechseln? Ich bin Beamter.
Beim Studium gilt, dass man sich zu Beginn für eine Art der Krankenversicherung entscheiden muss und zwischendurch nicht wechseln kann. Für Kinder von Beamten ist die Privatversicherung aufgrund der Beihilfe sehr günstig. Allerdings ändert sich das, wenn das Kindergeld in der Regel ab dem 25. Lebensjahr wegfällt. Dann steigen die Beiträge. Ihr Sohn kann nach Ende des Studiums wechseln, wenn er eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung, wenn ich in Pension gehe und meine Beihilfe wegfällt?
Informieren Sie bitte umgehend Ihren Versicherer. Meist gibt es eine Frist zwischen drei und sechs Monaten. Dann wird die beihilfekonforme Krankenversicherung in der Regel auf einen Hundert-Prozent-Tarif umgestellt – und zwar ohne Gesundheitsprüfung. Lassen Sie die Frist Ihres Versicherers verstreichen, wird eine Gesundheitsprüfung fällig. Das kann mit zunehmendem Alter problematisch werden.
Wie funktioniert das Sonderkündigungsrecht bei den gesetzlichen Krankenkassen?
Wenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag ab Januar 2025 erhöht, dann haben Sie bis Ende des Monats, also bis Ende Januar, ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Ab 1. April wären Sie Mitglied Ihrer neuen Krankenkasse. Bis dahin müssen Sie allerdings den höheren Zusatzbeitrag zahlen. Bevor Sie wechseln, schauen Sie sich bitte auch den Service, die Erreichbarkeit und eventuelle Zusatzleistungen an. Der Beitrag allein sollte nicht ausschlaggebend für einen Wechsel sein.
Ich war als Selbstständige freiwillig gesetzlich versichert. Bleibt das so, wenn ich in Rente gehe?
Sie bleiben gesetzlich versichert und werden voraussichtlich pflichtversichertes Mitglied der Krankenversicherung der Rentner, KVdR. Hintergrund ist, dass Sie nach Lage der Dinge die erforderlichen Vorversicherungszeiten erfüllen werden. Unter Vorversicherungszeiten versteht man, dass Sie neun Zehntel der zweiten Hälfte Ihres Berufslebens gesetzlich versichert waren. Das trifft für Sie als freiwillig Versicherte zu, ebenso wie auf Familien- oder Pflichtversicherte. Wären Sie beispielsweise in der zweiten Hälfte einige Zeit privat versichert gewesen, hätten Sie diese Bedingung nicht erfüllt und würden als Rentnerin freiwillig versichert sein.
Was ist der Unterschied zwischen Pflicht- und freiwilliger Versicherung?
Es gibt eine unterschiedliche Beitragsberechnung. In der freiwilligen Versicherung wird die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit herangezogen, das heißt, es sind grundsätzlich alle Einkünfte, die zum Lebensunterhalt beitragen. In der Pflichtversicherung sind nur bestimmte Einkommensarten beitragspflichtig. So sind auf Miet- und Pachteinnahmen in der freiwilligen Versicherung Beiträge zu zahlen, in der Pflichtversicherung nicht.
Kann man nachprüfen, ob eine Prämienerhöhung der Privatversicherung nicht willkürlich erfolgte?
Prämien in der Privatversicherung dürfen nicht willkürlich erhöht werden. Die Versicherer müssen sich an gesetzliche Vorgaben eines Treuhänders halten. Ob das im Einzelfall nachzuprüfen ist, kann man von hier aus nicht sagen. Ansprechpartner wären im Zweifelsfall die Verbraucherzentrale oder der Ombudsmann der privaten Krankenversicherung, zu erreichen unter www.pkv-ombudsmann.de.
Ich habe seit sechs Jahren ein Hörgerät. Meine Krankenkasse hatte zugesagt, nach sechs Jahren neue Zuschüsse zu zahlen. Jetzt soll der Zuschuss erst nach acht Jahren bezahlt werden. Gibt es Kassen, die mehr und früher etwas zahlen?
Das hängt vom Leistungspaket der Krankenkassen ab. Sie müssten sich im Internet bei den einzelnen Kassen kundig machen, was sehr aufwendig ist, oder Sie nutzen den kostenpflichtigen Krankenkassenfinder von Finanztest. Zu empfehlen ist aber auf alle Fälle, Widerspruch bei Ihrer Kasse einzulegen, da Ihnen hier gesetzliche Grundlagen genannt werden müssen.
Ich bin Rentnerin, verwitwet, gesetzlich versichert. Mein Ehegatte war privat versichert und ich erhalte einen Versorgungsbezug. Ist es richtig, dass ich auf den Versorgungsbezug zusätzliche Beiträge zahlen muss?
Ja, das ist gesetzlich so geregelt. Die Beitragszahlung ist rechtens.
Mein Mann ist Anfang 60 und gesetzlich versichert. Seine Krankenkasse hat immer wieder die Beiträge erhöht. Könnte er noch in die Private wechseln?
In diesem Alter wird es voraussichtlich sehr teuer für Ihren Mann, wenn er überhaupt noch aufgenommen wird. Hat er beispielsweise Vorerkrankungen, sind Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse zulässig. Lassen Sie sich gern ein Angebot machen und vergleichen Sie es mit der gesetzlichen Versicherung. Sollten Ihr Mann wechseln, gibt es wahrscheinlich keine Rückkehr in die Gesetzliche.
Ich bin Rentnerin und freiwillig versichert, nachdem ich vor Jahren auf die Pflichtversicherung verzichtet hatte. Komme ich doch noch in die Pflichtversicherung und damit runter von den hohen Beiträgen?
Vor Jahren gab es eine spezielle Situation, in der man wählen konnte, ob man auf die Pflichtversicherung, die Krankenversicherung der Rentner KVdR, verzichtet und in die freiwillige Versicherung geht. Wer hier unterschrieben hat, kann nicht mehr wechseln. Diese Wahl kann nicht rückgängig gemacht werden. Ihre einzige Chance ist, sich eine Krankenkasse mit niedrigerem Zusatzbeitrag zu suchen.
Was wird bei meinem Mann als Einkommen angerechnet? Er ist selbstständig, hat Mieteinnahmen und Zinseinnahmen.
Alle Einnahmen werden herangezogen. Einkünfte aus Vermietung und selbstständiger Tätigkeit werden unter Vorbehalt herangezogen. Mit dem Steuerbescheid des jeweiligen Kalenderjahres wird der Vorbehalt aufgehoben und es wird gegebenenfalls etwas erstattet oder nachberechnet, jeweils unter Beachtung der Mindest- bzw. der Höchstbemessungsgrenze.
Mein Mann ist 54 Jahre, selbstständig und freiwillig versichert. Zuvor war er gesetzlich über eine Beschäftigung gemeldet. Wie kommt mein Mann als Rentner in die KVdR?
Um die KVdR, die Krankenversicherung der Rentner zu kommen und dort pflichtversichert zu werden, muss man die gesetzlich festgelegten Vorversicherungszeiten erreichen. 90 Prozent der zweiten Hälfte des Berufslebens muss es eine gesetzliche Versicherung gegeben haben, gleich, ob familien-, pflicht- oder freiwillig versichert. Lassen Sie dies am besten von der Deutschen Rentenversicherung abklären, ob dies wirklich so stimmt oder ob doch Lücken im Rentenversicherungsverlauf sind.
Kann mein Sohn als Polizist vor dem 55. Lebensjahr in die Gesetzliche zurück, falls er die Beiträge trotz Beihilfe nicht mehr zahlen kann?
Ein Wechsel aus der privaten Krankenversicherung in die Gesetzliche zurück ist nur möglich, wenn Ihr Sohn versicherungspflichtig werden würde. Als Polizist wird das nicht passieren. Die Restkostenversicherung in Verbindung mit der Beihilfe bietet den besten Schutz. (AZ)
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