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Lebensmittel: Rügenwalder Mühle: Rückruf von "Veganer Schinken Spicker Salat" - Welche Chargen sind betroffen?

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Rügenwalder Mühle: Rückruf von "Veganer Schinken Spicker Salat" - Welche Chargen sind betroffen?

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    Das Unternehmen Rügenwalder Mühle hat Chargen eines veganen Produktes zurückgerufen.
    Das Unternehmen Rügenwalder Mühle hat Chargen eines veganen Produktes zurückgerufen. Foto: Ingo Wagner, dpa (Archivbild)

    Der Lebensmittelproduzent Rügenwalder Mühle mit Sitz in Bad Zwischenahn ruft bestimmte Chargen seiner Produkte "Veganer Schinken Spicker Salat Klassisch" sowie "Veganer

    Rückruf bei Rügenwalder Mühle von "Veganer Schinken Spicker Salat": Diese Chargen sind betroffen

    Sowohl beim betroffenen Produkt "Veganer Schinken Spicker Salat Klassisch" als auch bei der Kräuter-Variante des Wurstsalates handelt es sich um die 150-Gramm-Packungen. Doch relevant sind auch die Chargen-Nummern und das Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Verpackung.

    Bei "Veganer Schinken Spicker Salat Klassisch" werden Packungen mit Haltbarkeit bis 05.01.23, 06.01.23 sowie 07.01.23 zurückgerufen. Die Chargennummern lauten:

    • GE2112
    • GR2511
    • RO2112

    Bei "Veganer Schinken Spicker Salat Kräuter" handelt es sich um Packungen mit Haltbarkeit bis 06.01.23 aus der Charge RO2112.

    Die Warnung gilt für folgende Bundesländer:

    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen

    Rückruf von veganem Wurstsalat von Rügenwalder Mühle bei Rewe, Edeka oder Kaufland

    Die Wurstsalat-Produkte des Unternehmens verkaufen unter anderem die Läden Rewe, Edeka und Kaufland. In den betroffenen Verkaufsstellen habe das Unternehmen die Artikel aus dem Angebot nehmen lassen. Kunden, die eines der beiden oder sogar beide Produkte bereits gekauft haben, können diese wieder zurückzugeben. Dies sei im jeweiligen Markt möglich und soll auch funktionieren, wenn kein Kassenbon mehr vorhanden ist. Den Kaufpreis bekommen sie dann erstattet. 

    Ansonsten sollte der betroffene "Schinken Spicker Salat" auf keinen Fall gegessen werden, da die möglicherweise enthaltetenen Kunststofffremdkörper eine Gesundheitsgefahr sein können. Dem Verzehr des betroffenen Produktes wird dringend abgeraten. In der Pressemitteilung heißt es zudem, die Firma Rügenwalder Mühle entschuldige sich für "die entstehenden Unannehmlichkeiten" bei den Verbrauchern ausdrücklich.

    Das Unternehmen bietet Verbrauchern zudem an, bei weiteren Fragen auf den Kundenservice zurückzukommen. Dieser können die Kunden unter der Nummer +49 4403 - 66 517 (Montag bis Samstag von 8 Uhr bis 17 Uhr) erreichen. Schriftliche Kundenanfragen können über die E-Mail-Adresse moin@ruegenwalder.de getätigt werden.

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