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Lange studiert?: Rentenlücken mit freiwilligen Beiträgen schließen

Lange studiert?

Rentenlücken mit freiwilligen Beiträgen schließen

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    Rentenlücken können nachträglich mit freiwilligen Beitragszahlungen geschlossen werden - allerdings nur bis zu einem bestimmten Alter.
    Rentenlücken können nachträglich mit freiwilligen Beitragszahlungen geschlossen werden - allerdings nur bis zu einem bestimmten Alter. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

    Lücken in der Rentenversicherungs-Biografie? Das kann negative Auswirkungen auf Ihren Rentenbeginn und Ihren Rentenanspruch haben. Wer sich allerdings frühzeitig kümmert, kann die Lücken nachträglich mit freiwilligen Beitragszahlungen schließen. Der Haken: Das ist nur für Versicherte möglich, die nicht älter als 45 Jahre sind. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) hin.

    Die Lücken können sich ergeben, wenn zeitweise keine eigenen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden und auch keine sonstigen rentenrechtlichen Zeiten gutgeschrieben werden - etwa für Zeiten der schulischen Ausbildungszeit. Besonders häufig treten sie etwa auf, wenn Versicherte lange Zeit eine schulische Ausbildung oder ein Studium absolviert haben, ohne nebenbei zu arbeiten.

    Höhe der Nachzahlung bestimmt über Rentenplus

    Mit freiwilligen Beitragszahlungen können Versicherte diese Unterbrechungen vergessen machen, ihre Wartezeiten für die Altersrente erfüllen und zusätzliche Rentenpunkte erwerben. Um einen Monat Lücke zu füllen, müssen Versicherte derzeit mindestens 100,07 Euro bringen, bei höchstens 1.404,30 Euro ist allerdings Schluss.

    Der sich so ergebende Jahres-Maximalbetrag von 16.851,60 Euro erhöht die spätere Rente laut DRV um 79 Euro pro Monat. Der Minimalbetrag von 1.200,84 Euro taugt mit einem zu erwartenden Rentenplus von nur rund 5,60 Euro pro Monat eher dazu, die Wartezeiten zu erfüllen. Als Altersvorsorgeaufwendungen können Versicherte die Zahlungen steuerlich geltend machen.

    Um zu klären, ob in der Rentenversicherungszeit Unterbrechungen aufgetreten sind, sollten Versicherte zunächst eine Kontenklärung sowie eine persönliche Beratung in Anspruch nehmen. Den Antrag auf Kontenklärung können Interessierte online stellen. Alternativ kann das Formular auch heruntergeladen und per Post an die Deutsche Rentenversicherung geschickt werden. Einen Termin für eine persönliche Beratung können Versicherte entweder direkt in einer Auskunfts- und Beratungsstelle oder am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 10 00 48 00 vereinbaren.

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