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Sozialhilfe: Kredit trotz Bürgergeld: Ist das überhaupt möglich?

Sozialhilfe

Kredit trotz Bürgergeld: Ist das überhaupt möglich?

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    Seit Anfang des Jahres 2023 können Menschen Bürgergeld beziehen.
    Seit Anfang des Jahres 2023 können Menschen Bürgergeld beziehen. Foto: Carsten Koall, dpa (Symbolbild)

    Seit Beginn des Jahres 2023 gibt es das Bürgergeld. Es hat Hartz IV abgelöst und soll besser, fairer, moderner sein.

    Aber Bürgergeld-Bezieher haben viele Fragen: Übernimmt das Jobcenter meine erhöhten Stromkosten? Darf ich als Bürgergeld-Bezieher in den Urlaub fahren? Bekomme ich als alleinerziehende Person mit Kind mehr Geld? Und auch: Kann ich als Bürgergeld-Bezieher einen Kredit beantragen?

    Die Waschmaschine ist kaputt, das Kind braucht dringend Winterklamotten oder man möchte sich einen neuen Fernseher kaufen. Mit dem Bürgergeld-Regelsatz alleine sind solche Anschaffungen in der Regel nicht möglich, zum Sparen bleibt nichts übrig. Also bleibt nur der Kredit. Ob man als Bürgergeld-Bezieher einen Kredit beantragen kann, wie das geht, wo man das macht und wie gut die Chancen stehen: Alle wichtigen Informationen im Überblick.

    Bürgergeld und Kredit: Darf man das überhaupt?

    Grundsätzlich ist es nicht verboten, als Bürgergeld-Bezieher einen Kredit bei einer Bank zu beantragen. Es ist nur sehr wahrscheinlich aussichtslos. Denn Banken verlangen in der Regel ein geregeltes, gesichertes Einkommen, bevor sie einen Kredit gewähren. Bürgergeld fällt nicht darunter. Es ist also sehr unwahrscheinlich, dass Bürgergeld-Bezieher Erfolg haben einen Kredit bei einer Bank zu bekommen.

    Hinzukommt, dass Banken bei Kreditanfragen häufig einen Schufa-Test verlangen. Fällt dieser negativ aus, ist ein Kredit so gut wie ausgeschlossen. Deswegen Vorsicht vor unseriösen Angeboten im Internet. Das kann schnell teuer werden. Welche Möglichkeit hat man also noch als Bürgergeld-Bezieher, wenn man einen Kredit beantragen möchte?

    Bürgergeld: Darlehen vom Jobcenter

    Die einzige seriöse Option, die man als Bürgergeld-Bezieher hat, ist ein Darlehen beim Jobcenter. Das kann man ganz formlos bei seinem zuständigen Jobcenter beantragen. Aber ganz so einfach ist es nicht. Denn anders als ein Kredit bei einer Bank, muss das Darlehen beim Jobcenter immer zweckgebunden sein, wie das Bundesportal erklärt. Man kann also nicht einfach einen Betrag beantragen, ohne anzugeben, wofür man das Geld braucht.

    Hinzukommt laut der Bundesagentur für Arbeit, dass der Bedarf "unabweisbar" sein muss. Das ist dann der Fall, wenn:

    • der Bedarf nicht aufgeschoben werden kann und deshalb ein Darlehen zur Vermeidung einer akuten Notsituation unumgänglich ist
    • nicht absehbar ist, dass der Bedarf mit dem nächsten ausgestellten Regelsatz des Bürgergelds ausgeglichen werden kann
    • es keine andere Möglichkeit gibt, den Bedarf zu decken (zum Beispiel über ein Gebrauchtwarenlager)

    Typische Beispiele für einen unabweisbaren Bedarf:

    Ist ein unabweisbarer Bedarf gegeben, kann das Jobcenter den Antrag auf ein Darlehen gewähren.

    Kredit mit Bürgergeld: Wie beantragt man Darlehen beim Jobcenter?

    Das Darlehen beim Jobcenter kann zunächst ganz formlos beantragt werden. Das Jobcenter wird sich dann melden und Sie informieren, welche Unterlagen es braucht, um den Antrag zu bearbeiten. Ein Kostenvoranschlag wird in der Regel nötig sein, damit das Jobcenter über die Höhe des Darlehens bestimmen kann. Außerdem muss bewiesen werden, dass der Bedarf unabweisbar ist.

    Sollten die Bürgergeld-Bezieher über ein Vermögen verfügen, muss dieses zum Kauf verwendet werden, bevor ein Darlehen beantragt werden kann. Das Jobcenter wird genau den Betrag als Darlehen gewähren, der für den Bedarf notwendig sein wird. Außerdem muss das Geld für den Bedarf verwendet werden, gegebenenfalls kann das Jobcenter nach einem Kaufbeleg fragen.

    Darlehen als Bürgergeld-Bezieher: Wie zahlt man das Geld zurück?

    Die gute Nachricht ist: Ein Darlehen für Bürgergeld-Bezieher ist zinslos, der geschuldete Betrag wächst mit der Zeit also nicht. Dennoch muss man das Geld natürlich zurückzahlen. Wird weiterhin Bürgergeld bezogen, wird das Darlehen monatlich vom Regelbedarf abgezogen. Wurde nur ein Darlehen beantragt, werden monatlich zehn Prozent des Regelsatzes einbehalten, bis das Darlehen abbezahlt ist. Das beginnt ab dem ersten Monat nach Erhalt des Darlehens. Bei mehreren Darlehen können bis zu 30 Prozent des Regelsatzes abgezogen werden.

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