Der "gelbe Schein" ist seit Januar 2023 Geschichte. Seit Anfang des Jahres gibt es eine Änderung bei Krankmeldungen. Alle Praxen, die die Patientendaten an die Kasse geben, müssen auf das neue Verfahren umgestellt haben. Auch für Versicherte ergeben sich Änderungen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem sogenannten eAU-Verfahren finden Sie hier.
Krankmeldungen: Was ist das eAU-Verfahren?
Seit Januar 2023 erhalten Arbeitgeber die Daten zur Arbeitsunfähigkeit ihrer Angestellten von den Krankenkassen nur noch elektronisch. eAU-Verfahren heißt das Ganze: "e" für "elektronisch", "AU" für "Arbeitsunfähigkeit".
Bei diesem Verfahren übermitteln Praxen noch am Tag des Arztbesuches die Bescheinigung elektronisch an die Krankenkasse. Diese stellt die Daten künftig auch dem Arbeitgeber elektronisch zur Verfügung. "Die Version für Arbeitgebende können diese bei Bedarf bei den Kassen abrufen", sagt Helge Dickau vom GKV-Spitzenverband. Der Versicherte erhält darüber keine Information.
Krankmeldungen: Was ändert sich für Versicherte ab Januar 2023?
Bislang sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dazu verpflichtet, ihrem Arbeitgeber spätestens ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine sogenannte AU-Bescheinigung ihres Arztes vorzulegen. Diese wird umgangssprachlich auch gelber Schein oder Krankschreibung genannt. Eine Ausführung muss zudem an die Krankenkasse weitergegeben werden.
Das hat sich jetzt geändert. "Die Verpflichtung zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform fällt ab dem 1. Januar 2023 weg", sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Das neue Verfahren gilt zumindest für alle, die gesetzlich versichert sind.
Elektronische Krankmeldungen: Was bleibt gleich?
Was sich nicht ändert, ist, dass alle gesetzlich Krankenversicherten weiterhin rechtzeitig zum Arzt gehen und die Erstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ermöglichen müssen. Arbeitnehmer sind weiterhin dazu verpflichtet, sobald sie wissen, dass sie wegen einer Erkrankung nicht arbeiten können, dem Arbeitgeber das unverzüglich mitzuteilen. Beschäftigte müssen ihn auch über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit informieren.
Was erfährt der Arbeitgeber beim eAU-Verfahren?
Der Arbeitgeber erfährt bei dem neuen eAU-Verfahren nicht mehr und nicht weniger wie bisher. Wie beim gelben Schein sind nur der Name des Arztes, aber nicht die Diagnose oder der Befund ersichtlich. "Er erfährt lediglich, ob die Fortdauer einer Arbeitsunfähigkeit oder eine erneute Arbeitsunfähigkeit auf derselben Krankheit beruht", sagt Bredereck. Es werden lediglich der Name des Krankgeschriebenen, das Datum der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit sowie Beginn und Ende der Krankschreibung übermittelt. Arbeitgeber nutzen laut GKV-Sprecher Helge Dickau für den Abruf der eAU bei den Kassen zertifizierte Systeme. Der Datenschutz sei gewährleistet.
Online-Krankmeldungen: Welche Ausnahmen gibt es?
Privatärzte, Ärzte im Ausland, Rehabilitationseinrichtungen und Physio- sowie Psychotherapeuten sind an dem eAU-Verfahren noch nicht beteiligt. Es fehlt zudem noch eine gesetzliche Regelung, um auch für Privatversicherte ein entsprechendes Angebot umzusetzen, teilt der Verband der Privaten Krankenversicherung mit.
Arbeitsagenturen und Jobcenter verlangen im Krankheitsfall weiterhin die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Erst ab 2024 wird dies nicht mehr nötig sein, informiert die Bundesagentur für Arbeit.
Was sind die Vorteile des eAU-Verfahrens?
Das eAU-Verfahren soll die Bürokratie und Zettelwirtschaft verringern. Zudem sollen Versicherte entlastet werden. Sie müssen sich zukünftig nicht mehr selbst darum kümmern, dass die Krankmeldung beim Arbeitgeber oder bei der Krankenkasse ankommt. (mit dpa)