Und jährlich grüßt das Murmeltier: Die Lebenshaltungskosten steigen sukzessive, der Gesundheitssektor macht hierbei keine Ausnahme. Im Januar 2023 hat die Mehrzahl der Anbieter die Krankenkassenbeiträge erhöht, das betrifft jedoch nicht den festgeschriebenen, allgemeinen Beitragssatz. Bei über der Hälfte der 97 in Deutschland zugelassenen gesetzlichen Krankenkassen ist seit dem Jahreswechsel ein höherer Zusatzbeitrag fällig. Wir erklären, was dahintersteckt, welche Unternehmen am stärksten an der Preisschraube drehen und wie es mit dem Kündigungsrecht aussieht.
Zusatzbeitrag der Krankenkassen: Was ist das überhaupt?
Die Krankenkassenbeiträge sind in Deutschland gesetzlich geregelt - es handelt sich um 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens, die für den Versicherungsschutz aufgewendet werden. Nicht vom Gesetzgeber vorgegeben ist der Zusatzbeitrag - die Höhe in Form des Prozentsatzes bestimmt jede Krankenkasse individuell. Hierdurch entstehen Einnahmen, die jene Kosten des Unternehmens abdecken sollen, die nicht durch den allgemeinen Beitragssatz gestemmt werden können. Eingeführt wurde der Zusatzbeitrag für Krankenkassen in Deutschland zum 1. Januar 2015, als ein zusätzliches Mittel, um finanzielle Engpässe auszugleichen.
Wer zahlt den Zusatzbeitrag der Krankenkasse?
Wurde der zusätzlich aufzubringende Prozentsatz des Einkommens bis 2018 noch komplett durch die Versicherungsnehmer bzw. Mitglieder getragen, handelt es sich mittlerweile um eine paritätische Finanzierung - die wie der allgemeine Beitragssatz je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen wird (bzw. Rentenversicherung und Rentner).
Nicht alle Krankenkassen erhöhen den Zusatzbeitrag
Im Jahr 2023 sehen sich nicht alle gesetzlichen Krankenkassen gezwungen, den Zusatzbeitrag zu erhöhen. Manche Anbieter rühmen sich, vernünftig zu wirtschaften und bürden ihren Mitgliedern keine Mehrkosten auf. Dabei kommt es in der Tat auf das Wirtschaften der einzelnen Unternehmen an: Seit 2009 gibt es zur Deckung ebenso Zuweisungen aus dem Gesundheitsfond der Staatskasse. Sind die Zuwendungen nicht ausreichend, um den Finanzierungsbedarf der Krankenkasse zu decken, wird der Zusatzbeitrag von den Mitgliedern erhoben. Die Mehrzahl der vom Vergleichsportal Check24 untersuchten Krankenkassen erhöht 2023 den Zusatzbeitrag, doch es gibt auch Anbieter, die halten die Zusatzkosten für Beitragszahler konstant. Dazu gehören beispielsweise die Techniker Krankenkasse (TK) oder auch die Hanseatische Krankenkasse. Und dann gibt es sogar gesetzliche Krankenkassen, welche den Zusatzbeitrag reduzieren.
So hoch sind die Zusatzbeiträge der Krankenkassen im Jahr 2023
Im Sommer 2022 erklärte Gesundheitsminister Karl Lauterbach, dass der Zusatzbeitrag der Krankenkassen um 0,3 Prozentpunkte steigen soll. Dabei handelt es sich um eine rein rechnerische Größe, die jedes Jahr durch den Gesetzgeber neu festgelegt wird. 2023 wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag 1,60 Prozent betragen, statt 1,30 Prozent im vorherigen Jahr.
Dies ist eine von mehreren Maßnahmen, das milliardenschwere Finanzloch der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu stopfen, die sich für das kommende Jahr anbahnt. Dabei unterscheiden sich die Zusatzbeiträge der Anbieter zum Teil enorm. Die teuersten Krankenkassen erheben 2023 Mehrkosten in Form von 2,00 Prozent. Die von Check24 ermittelten Zusatzbeiträge:
Zehn teuerste gesetzliche Krankenkassen* | Zusatzbeitrag 2023 | bisher |
BKK Rieker.RICOSTA.Weisser | 2,00 Prozent | 2,20 Prozent |
BKK exklusiv | 1,99 Prozent | 1,29 Prozent |
AOK Nordost | 1,90 Prozent | 1,70 Prozent |
BKK Karl Mayer | 1,90 Prozent | 1,50 Prozent |
AOK Nordwest | 1,89 Prozent | 1,70 Prozent |
BKK Werra-Meissner | 1,80 Prozent | 1,50 Prozent |
AOK Rheinland/Hamburg | 1,80 Prozent | 1,60 Prozent |
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland | 1,80 Prozent | 1,30 Prozent |
BKK BPW Bergische Achsen KG | 1,80 Prozent | 1,60 Prozent |
BKK VBU | 1,80 Prozent | 1,60 Prozent |
Gsetzliche Krankenkassen mit Preissenkungen* | Zusatzbeitrag 2023 | Alter Zusatzbeitrag |
SKD BKK | 1,15 Prozent | 1,29 Prozent |
BKK Herkules | 1,09 Prozent | 1,40 Prozent |
BKK Groz-Beckert | 0,40 Prozent | 0,90 Prozent |
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Krankenkassen, deren Zusatzbeitrag unverändert bleibt. Auskunft gibt es direkt beim zuständigen Anbieter oder im Internet.
* Stand 29. März 2023
Hat meine Krankenkasse 2023 den Zusatzbeitrag erhöht?
Es liegt an Verbrauchern selbst, sich aktiv über eine mögliche Anpassung des Zusatzbeitrages der Krankenkassen zu informieren: Die Anbieter müssen ihre Mitglieder bis Ende Juni 2023 nicht wie üblich per Brief auf eine Beitragserhöhung aufmerksam machen. Auch per E-Mail ist eine Benachrichtigung einer Kostenanpassung nicht vonnöten. Stattdessen müssen gesetzliche Krankenkassen lediglich auf der Webseite oder in einer Mitgliederzeitschrift diesen Schritt kommunizieren.
Krankenkasse verlangt höhere Kosten? Es gibt ein Sonderkündigungsrecht
Erhöht eine Krankenkasse den Zusatzbeitrag, können Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Es gilt bis zum Ende jenes Monats, in dem die Erhöhung des Zusatzbeitrags greift - also Ende Januar 2023. Wer zum 1. Januar diesbezüglich mehr Geld zahlen muss, kann also bis dahin kündigen und das mit einer Frist von zwei Monaten. Das bedeutet: Für den Zeitraum ab April 2023 ist die Anmeldung bei einer anderen GKV möglich. Bis dahin müssen Versicherte den höheren Zusatzbeitrag stemmen.
Grundsätzlich darf man übrigens unabhängig vom Sonderkündigungsrecht jederzeit die bestehende Vereinbarung mit einer Frist von zwei Monaten kündigen - vorausgesetzt, man war mindestens zwölf Monate bei der "alten" Krankenkasse versichert.
Wie funktioniert das Kündigen der Krankenkasse?
Man sucht sich einen neuen Anbieter aus und füllt online oder analog einen Mitgliedsantrag aus. Die gewünschte Krankenkasse bestätigt den Wechselwunsch und übernimmt bei der aktuellen Kasse die Kündigung. Um keine Frist zu verpassen, empfiehlt es sich, nicht erst am letzten Tag eines Monats den Antrag bei der neuen Krankenkasse einzureichen.
Tipp: Der Beitrag sollte nicht das einzige Kriterium bei der Wahl der richtigen Krankenkasse sein. Auch mögliche Zusatzleistungen, Kundenservice, Erfahrungswerte und Bonusprogramme sollten berücksichtigt werden.