Bessere Leistungen, weniger Wartezeiten beim Arzt - die Private Krankenversicherung ist für viele Leute attraktiver als die gesetzliche Krankenkasse. Wäre da nur nicht der hohe Beitrag.
Denn Privatversicherte zahlen einen viel höheren monatlichen Beitrag als gesetzlich Versicherte. Zwar steigt dieser erst mit dem Alter, doch in Zeiten der Inflation und anderweitiger Preissteigerungen können sich viele den monatlichen Beitrag nicht mehr leisten. Ist ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt möglich? Und wenn ja, wie? Das lesen Sie hier im Artikel.
Kann man wieder in die gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Laut der Techniker Krankenkasse ist "ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich nicht möglich". Doch es gibt Ausnahmen.
Wichtig zu wissen: Nicht alle Menschen in Deutschland müssen sich grundsätzlich krankenversichern. Wer über 66.600 Euro im Jahr verdient (Stand 2023), ist laut der Deutschen Rentenversicherung in der Krankenversicherung versicherungsfrei. Wenn sie allerdings plötzlich weniger verdienen und somit unter dieser Grenze liegen, können sie sich gesetzlich versichern.
Das Gleiche gilt bei Personen, die einen neuen Job annehmen oder ein Studium beginnen, und damit krankenversicherungspflichtig werden. Ebenso gilt dies dann, wenn sich eine Person arbeitslos meldet und Arbeitslosengeld (ALG I) von der Bundesagentur für Arbeit bezieht.
So hat man laut der Techniker Krankenkasse ein Sonderkündigungsrecht bei der privaten Krankenversicherung, wenn man die Pflichtversicherung nachweisen kann. Das gilt dann zum Beginn der Pflichtversicherungen und sogar ohne die üblichen Kündigungsfristen.
Wann kann eine gesetzliche Krankenkasse die Aufnahme verweigern?
Es gibt jedoch auch Personen, die nicht von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können. Laut der Techniker Krankenkasse betrifft das folgende Personen:
- Menschen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben
- Personen, die in den vergangenen fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren
- Personen, die mindestens die Hälfte der vergangenen fünf Jahre nicht versicherungspflichtig oder hauptberuflich selbstständig waren
Kann man nach 55 in die gesetzliche Krankenversicherung?
Schlecht sieht es für Privatversicherte aus, die bereits 55 Jahre oder älter sind. Diese haben es besonders schwer, wenn sie sich noch bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern wollen. Denn dieser Wechsel ist durch bestimmte Gesetze stark beschränkt.
Das hat einen Grund: Dadurch soll verhindert werden, dass junge Krankenversicherte aufgrund der günstigen Beiträge zu privaten Krankenkassen gehen, um dann im Alter wieder in die gesetzliche zu wechseln, weil die Beiträge der privaten Krankenversicherung teurer werden. Da die gesetzlichen Krankenkassen auf dem Solidarsystem beruhen, würden diese Menschen dann dem System zur Last fallen.
Die einzige Chance, die ältere Privatversicherte für einen Wechsel haben, ist laut finanztip.de folgende: Sie müssen in den vergangenen fünf Jahren mindestens einen Tag lang gesetzlich versichert gewesen sein.
Außerdem kann nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse gewechselt werden, wenn in den vergangenen Jahren für mehr als zweieinhalb Jahre keine Versicherungspflicht bestand. Das ist dann beispielsweise der Fall, wenn das Jahreseinkommen zu hoch ist, die Person hauptberuflich selbstständig ist oder von der Versicherungspflicht befreit war. Genau geregelt ist das in Paragraph 6 Absatz 3a des SGB V. Laut finanztip.de ist das jedoch ein sehr seltener Fall. Denn dafür muss die Person in den vergangenen fünf Jahren mindestens zweieinhalb Jahre bei einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert gewesen sein.
Ausnahmen bestehen für Personen mit Schwerbehinderung. Denn wer mindestens 50 Prozent schwerbehindert ist, kann laut finanztip.de einen Antrag auf freiwillige Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung stellen. Dieser muss jedoch innerhalb von drei Monaten, nachdem die Schwerbehinderung festgestellt worden ist, gestellt werden. Hierfür gibt es jedoch auch bestimmte Vorschriften, die die Zeiten vor dem Versicherungswechsel betreffen. So können Menschen mit Schwerbehinderung der gesetzlichen Krankenkasse beitreten, "wenn sie, ein Elternteil, ihr Ehegatte oder ihr Lebenspartner in den letzten fünf Jahren vor dem Beitritt mindestens drei Jahre versichert waren, es sei denn, sie konnten wegen ihrer Behinderung diese Voraussetzung nicht erfüllen; die Satzung kann das Recht zum Beitritt von einer Altersgrenze abhängig machen". (§9 Abs. 1 Nr. 4 SGB V)
Eine weitere Ausnahme ist auch der Weg über die Familienversicherung. Diese steht laut finanztip.de auch Personen über 55 Jahren offen (§10 SGB V). Aber auch hier gibt es wieder einige Voraussetzungen:
- Der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin muss gesetzlich versichert sein
- Das eigene Einkommen darf bei einem sozialversicherungspflichtigen Job nicht mehr als 585 Euro monatlich betragen.