Ein Unfall, eine hartnäckige Erkrankung oder ein unerwarteter Rückschlag: Manchmal dauert es nach einer Krankschreibung länger, bis man wieder fit genug ist, um in den Arbeitsalltag zurückzukehren. Während in den ersten Wochen der Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlt, endet diese Unterstützung nach einer bestimmten Frist. Ist man bis dahin nicht wieder gesund, übernimmt die Krankenkasse die weitere finanzielle Absicherung mit dem Krankengeld.
Die Leistung soll Betroffene entlasten, fällt jedoch in der Regel niedriger aus als das bisherige Gehalt. Wie genau setzt sich das Krankengeld zusammen, wie wird es berechnet und wie viel bleibt am Ende übrig?
Übrigens: Auch die Nachwehen einer Viruserkrankung können einen langfristig außer Gefecht setzen. So kann etwa eine Corona-Infektion zu Post Covid oder Long Covid führen.
Krankengeld: Wann bekommt man die Leistung?
Wer krank ist und nicht arbeiten kann, kann sich beim Arbeitgeber krankmelden. Dauert die Krankheit nur sehr kurz an, ist das möglicherweise auch ohne einen Nachweis über die Arbeitsunfähigkeit möglich. Laut Paragraf 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) muss allerdings spätestens nach dem dritten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Arbeitgebern steht es frei, diese schon früher zu verlangen.
In Paragraf 3 EntgFG ist zudem geregelt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen Anspruch auf eine Fortzahlung ihres Gehalts haben. Erst nach dieser Frist ist der Arbeitgeber dazu gesetzlich nicht mehr verpflichtet.
Was ist aber, wenn man länger als sechs Wochen krank ist? In diesem Fall springt die gesetzliche Krankenversicherung mit dem Krankengeld ein. Laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) wird das Krankengeld einschließlich der vorherigen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber in einem Zeitraum von drei Jahren für maximal 78 Wochen gezahlt.
Krankengeld berechnen: Wie hoch ist es maximal?
Beim Krankengeld gibt es keine festen Sätze, wie das etwa bei vielen Leistungen der Pflegeversicherung der Fall ist. Die Höhe des Krankengeldes richtet sich laut dem BMG nach dem zuvor regelmäßig erzielten Bruttogehalt. Dabei werden auch Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld berücksichtigt. Laut der AOK wird daraus die Höhe des „kalendertäglichen Krankengeldes“ berechnet. In der Regel sind das 70 Prozent vom Bruttogehalt. Mehr als 90 Prozent des Nettolohns werden beim Krankengeld aber nicht ausgezahlt.
Maximal werden bei der Berechnung des Krankengeldes laut dem BMG Gehälter bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Wer mehr verdient, erhält pro Tag trotzdem nur den maximalen Tagessatz. Für das Jahr 2024 liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenkasse bei 62.100 Euro im Jahr oder 5175 Euro pro Monat. Mit 70 Prozent vom Tagessatz ergibt sich für das Krankengeld ein gesetzlicher Höchstbetrag von 120,75 Euro pro Tag.
Für 2025 liegt die Beitragsbemessungsgrenze laut der Bundesregierung bei 66.150 Euro im Jahr und 5512,50 Euro im Monat. Der Höchstbetrag beim Krankengeld dürfte damit ab Januar bei 128,63 Euro pro Tag liegen.
Krankengeld berechnen: Welche Beiträge werden abgezogen?
Wer Krankengeld erhält, ist laut der AOK in dieser Zeit beitragsfrei krankenversichert. Damit auch der Versicherungsschutz in der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung weiterhin besteht, müssen die entsprechenden Beiträge vom Krankengeld bezahlt werden. Für die Arbeitgeberanteile kommt die Krankenversicherung auf. Diese führt außerdem die Sozialversicherungsbeiträge ab, bevor das Krankengeld an die Versicherten ausgezahlt wird. Es muss also zwischen dem Brutto-Krankengeld und dem Auszahlbetrag unterschieden werden.
Vom Brutto-Krankengeld, das 2024 maximal bei 120,75 Euro pro Tag liegt, wird der Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, um auf den Auszahlbetrag zu kommen. So hoch sind die Beiträge laut der Deutschen Rentenversicherung, der Bundesagentur für Arbeit und dem BMG in diesem Jahr:
Beitragssatz | Arbeitnehmeranteil | Arbeitgeberanteil | |
---|---|---|---|
Rentenversicherung | 18,6 % | 9,3 % | 9,3 % |
Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % | 1,3 % |
Pflegeversicherung | 3,4 % | 1,7 % | 1,7 % |
Bei der Pflegeversicherung gibt es allerdings eine Besonderheit. Für Versicherte ohne Kinder fällt ein Beitragszuschlag von 0,6 Prozent an. Der Beitragssatz steigt für kinderlose Menschen also auf vier Prozent. Hingegen ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren profitieren Versicherte von einem Beitragsabschlag von 0,25 Prozent pro Kind, bis zum fünften Kind. Dabei verändert sich immer nur der Arbeitnehmeranteil.
Vom Brutto-Krankengeld werden demnach zwischen 11,3 Prozent und 12,9 Prozent für die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Beim Krankengeld-Höchstbetrag von 120,75 Euro pro Tag würde das einen Auszahlbetrag zwischen 107,11 Euro und 105,17 Euro pro Tag bedeuten.
Krankengeld: Wie wird es berechnet?
Ein Beispiel für die Berechnung des Krankengeldes: Eine Person hat ein Bruttoeinkommen von 4500 Euro pro Monat. Ihr Nettogehalt liegt bei 2895,75 Euro und sie hat keine Kinder. Nach langer Krankheit bekommt sie Krankengeld. So wird es berechnet:
- Das tägliche Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttolohns: 4500 Euro / 30 Tage = 150 Euro pro Tag; daraus ergibt sich 150 Euro pro Tag x 0,7 = 105 Euro pro Tag
- Das Krankengeld darf nicht höher als 90 Prozent des Nettolohns sein: 2895,75 Euro / 30 Tage = 96,53 Euro pro Tag; daraus ergibt sich 96,53 Euro pro Tag x 0,9 = 86,88 Euro pro Tag
- Der niedrigere Wert, also 86,88 Euro pro Tag, entspricht dem Brutto-Krankengeld.
- Da die Person keine Kinder hat, werden Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 12,9 Prozent abgezogen: 86,88 Euro pro Tag x (1 - 0,129) = 75,67 Euro pro Tag
Die Person aus dem Beispiel erhält nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge knapp 76 Euro Krankengeld pro Tag.
Übrigens: Viele Krankenkassen bieten zur Berechnung des Krankengeldes auch eigene Rechner an.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden