Wer längere Zeit krank ist, hat oft viele Sorgen. Finanziell abgesichert sind krankenversicherte Arbeitnehmer jedoch über das Krankengeld. Das zahlt ihnen die gesetzliche Krankenkasse, nachdem im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit der Arbeitgeber kein Gehalt mehr auszahlt. Es beträgt im Normalfall 70 Prozent des regelmäßig erzielten Bruttoarbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze, erklärt das Bundesministerium für Gesundheit. Aber wie lange zahlt die Krankenkasse dieses Krankengeld eigentlich?
Was ist das Krankengeld?
Bei einer längeren Krankheit zahlt der Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen das Gehalt trotz Arbeitsunfähigkeit normal aus. Das Gehalt geht dann als sogenannte Entgeltfortzahlung in üblicher Höhe aufs Konto. Nach sechs Wochen übernimmt die Krankenkasse das Krankengeld für Versicherte, um finanziell weiterhin abgesichert zu sein.
Die Krankenkasse AOK erklärt, dass die Höhe des Krankengeldes unter anderem davon abhängt, wie man vor der Erkrankung beschäftigt war und wie viel dabei verdient wurde. „Die Höhe des kalendertäglichen Krankengeldes richtet sich nach Ihrem regelmäßigen Einkommen. Im Allgemeinen sind das 70 Prozent vom Brutto, jedoch höchstens 90 Prozent vom Netto“, erklärt die AOK. Auch Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden demnach dabei berücksichtigt. Allerdings: Das Krankengeld ist auf einen gesetzlichen Höchstbetrag von 120,75 Euro pro Tag begrenzt, dabei handelt es sich um die sogenannte Bemessungsgrenze. Und: Das Krankengeld wird nur für eine begrenzte Zeit ausgezahlt.
Krankengeld: Wie lange zahlt die Krankenkasse?
Der Anspruch auf Krankengeld beginnt bei der AOK mit dem Tag, an dem der Arzt die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat. Bei einer Krankenhausbehandlung startet es mit dem Tag der Aufnahme. Doch das Geld ist nicht nur in seiner Höhe, sondern auch in der Auszahlungsdauer gedeckelt.
Insgesamt kann das Krankengeld nur für maximal eineinhalb Jahre innerhalb von drei Jahren gezahlt werden. Die Techniker-Krankenkasse (TK) schreibt: „Sie können wegen derselben Krankheit für bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Krankengeld bekommen.“ Kommt aber während der Arbeitsunfähigkeit eine andere Krankheit dazu, verlängere dies die Zahlung von Krankengeld nicht.
Auf die Höchstdauer von 78 Wochen werden alle Zeiten angerechnet, in denen der Versicherte wegen derselben oder einer weiteren hinzugetretenen Erkrankung arbeitsunfähig ist und Krankengeld bekommt. Aber auch die Zeit, in der das Krankengeld ruht, zum Beispiel, weil man noch Gehalt vom Arbeitgeber oder weiterhin Einkünfte aus einer Selbstständigkeit bekommt, oder weil man während einer Rehabilitation Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger erhält, erklärt die TK.
Übrigens: Wer die Krankenkasse wechselt, kann viel Geld sparen. Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse ist aber nur schwer möglich.
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