Ein Unfall oder eine schwerwiegende Erkrankung - manchmal kann es ganz schnell gehen und Betroffene sind auf Krankengeld angewiesen, da sie für eine bestimmte Zeit nicht mehr arbeiten können. Worum es sich dabei genau handelt, wer Krankengeld bekommt und wie lange, haben wir für Sie im Artikel zusammengefasst.
Was ist Krankengeld?
Bei Krankengeld handelt es sich um eine Entgeltersatzleistung. Diese Leistung wird von der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht - in der Regel ab der 7. Woche nach der ersten Krankschreibung, wie die Verbraucherzentrale mitteilt.
Wer bekommt Krankengeld?
Folgende Personengruppen können Krankengeld erhalten:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Auszubildende und
- Bezieher von Arbeitslosengeld I
Studentinnen und Studenten bekommen der Verbraucherzentrale zufolge hingegen kein Krankengeld. Das gibt es erst, wenn sie mehr arbeiten als studieren, der Job also ihre Hauptbeschäftigung ist und sie darüber versichert sind. Das ist bei einer Arbeitswoche ab 20 Stunden der Fall.
Zudem bekommen Personen, die einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit hatten kein Krankengeld. Hier ist dann die Unfallkasse oder die Berufsgenossenschaft zuständig.
Übrigens: Der Krankenkassen-Zusatzbeitrag wird 2023 erhöht. Und auch sonst warnen die Krankenkassen vor steigenden Beiträgen. Wer die Krankenkasse wechselt, kann viel Geld sparen. Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse ist aber nur schwer möglich.
Ab wann bekommt man Krankengeld?
Laut Verbraucherzentrale haben Personen, Anspruch auf Krankengeld, sobald sie von einem Arzt oder einer Ärztin krankgeschrieben wurden. Diese Regelung greift auch ab dem 1. Tag eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus sowie in einer Reha-Einrichtung. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es auch Krankengeld, wenn Eltern ihr krankes Kind betreuen.
Zunächst haben die meisten Arbeitnehmer in den ersten sechs Wochen nach der ersten Krankschreibung aber Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Sollten Betroffene dann noch länger krank sein, springt die Krankenversicherung mit Krankengeld ein.
Das Krankengeld wird solange gezahlt, wie der Arzt eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - wie sie offiziell heißt - muss seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr von den Betroffenen an den Arbeitgeber übersandt werden. Der Arzt oder die Ärztin übermittelt seitdem das Attest elektronisch an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber erhält die Informationen dann direkt von dort. Zwar müssen Arbeitnehmer dem Arbeitgeber Bescheid geben, dass sie krank sind, einen Nachweis müssen sie selbst aber nicht mehr vorlegen. Gleiches gilt bei der Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit.
Aber Achtung: Für Privatversicherte gilt das nicht. Sie müssen das Attest nach wie vor dem Arbeitgeber übermitteln.
Übrigens: Krankenkassen unterstützen die Fitness ihrer Mitglieder finanziell. Unter Umständen zahlen sie sogar einen Vitamin-D-Test.
Haben Selbstständige einen Anspruch auf Krankengeld?
Wer selbstständig ist, hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Dennoch gibt es der Verbraucherzentrale zufolge verschiedene Möglichkeiten, für den Krankheitsfall abgesichert zu sein:
- Selbstständige können bei der Krankenkasse eine Wahlerklärung abgeben und zahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung einen höheren Beitrag
- Sie können bei der gesetzlichen Krankenkasse einen Wahltarif für Krankengeld abschließen
- Selbstständige können außerdem eine private Krankentagegeld-Versicherung abschließen
Wie viel Krankengeld wird gezahlt?
Betroffene bekommen Krankengeld an jedem Kalendertag, an dem sie krankgeschrieben sind. Wie viel sie bekommen, richtet sich nach der Höhe des persönlichen regelmäßigen Einkommens:
- Das Krankengeld entspricht 70 Prozent vom Bruttoeinkommen, aber maximal 90 Prozent vom Nettoeinkommen
- Dabei werden Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld berücksichtigt
- Für das Jahr 2023 ist der gesetzliche Höchstbetrag auf 116,88 Euro pro Tag begrenzt
Die Verbraucherzentrale weist allerdings daraufhin, dass noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung vom Krankengeld abgezogen werden. Normalerweise müssen Betroffene in dieser Zeit keine Beiträge zur Krankenversicherung zahlen, wenn sie neben dem Arbeitseinkommen keine weiteren beitragspflichtigen Einkünfte haben.
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Betroffene erhalten wegen derselben Krankheit maximal für 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren Krankengeld, wie die Verbraucherzentrale mitteilt. Gerechnet wird vom Tag der Arbeitsunfähigkeit an. Die Zeit der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber wird mitgerechnet.
Krankengeld erhalten Betroffene nur dann, wenn der Arzt sie ohne Unterbrechung arbeitsunfähig schreibt. Rückwirkend kann niemand krank geschrieben werden. Versicherte müssen also spätestens am Werktag, nach dem die Krankmeldung ausgelaufen ist zum Arzt.
Vorsicht: Eine Lücke in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann zur Beendigung des Krankengeldanspruchs oder zur Neubewertung der Arbeitsunfähigkeit führen. Das kann etwa der Fall sein, wenn der Arbeitgeber in der Zwischenzeit gekündigt hat und bei Beginn der Lücke gar kein Arbeitsverhältnis mehr besteht.
Übrigens: Manche Leistungen müssen bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden. Lehnt die Krankenkasse einen Antrag ab, kann ein Widerspruch helfen.