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Krankengeld: Wann beginnt die neue Blockfrist?

Krankengeld

Krankengeld: Wann beginnt die neue Blockfrist?

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    Krankgeschriebene Arbeitnehmer bekommen zuerst den Lohn weitergezahlt - dann erhalten sie Krankengeld.
    Krankgeschriebene Arbeitnehmer bekommen zuerst den Lohn weitergezahlt - dann erhalten sie Krankengeld. Foto: Peter Endig, dpa (Symbolbild)

    Krankengeld ist eine Entgeldersatzleistung. Das bedeutet: Wer längerfristig wegen ein und derselben Krankheit bei seinem Job ausfällt, bekommt unter Umständen einen Teil seines Gehalts von der Krankenkasse bezahlt. Einen Ausfall von bis zu sechs Wochen übernimmt allerdings noch der Arbeitgeber, ab der siebten Woche springt unter bestimmten Voraussetzungen dann die private oder gesetzliche Krankenkasse ein.

    Doch die Versicherungen zahlen einen Lohnersatz bei einer Erkrankung nur innerhalb sogenannter Blockfristen. Nur, was bedeutet das? Wann beginnt die neue Blockfrist, wann endet die alte?

    Krankengeld: Was ist eine Blockfrist? Wann beginnt sie?

    Eine Blockfrist ist ein Zeitraum, der sich laut dem Sozialverband Deutschland (SoVD) auf ein und dieselbe Krankheit bezieht: „Sie [die Blockfrist] beginnt an dem Tag, an dem Sie sich zum ersten Mal beim Arzt wegen einer Erkrankung behandeln lassen. Ab diesem Zeitpunkt tickt die Blockfrist im Hintergrund mit“, wie der SoVD auf seiner Seite schreibt. Demnach beginnt mit jeder längerfristigen Arbeitsunfähigkeit wegen einer Erkrankung eine neue Blockfrist. Laut dem SoVD sind mehrere Blockfristen nebeneinander möglich.

    Wie lange dauert eine Blockfrist?

    Eine Blockfrist zielt aber dem Namen nach auf einen bestimmten Zeitraum ab, der eine Frist, also einen Anfang und ein Ende hat. Das bedeutet, die Krankenkasse zahlt für eine Krankheit nur innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens einer Blockfrist. Dieser zeitliche Rahmen ist laut der Techniker Krankenkasse (TK) auf drei Jahre angelegt. In dieser Zeitspanne kann die maximale Krankengeld-Dauer ausgeschöpft oder auch für dieselbe Krankheit verlängert werden.

    Übrigens: Wer innerhalb einer Kündigungsfrist für einen längeren Zeitraum krank wird, muss in der Regel nicht auf Krankengeld verzichten.

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