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Krankengeld trotz Kündigung: Ist das möglich?

Krankengeld

Krankengeld trotz Kündigung: Ist das möglich?

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    Was, wenn eine längerfristige Krankheit in die Zeit der Kündigungsfrist fällt?
    Was, wenn eine längerfristige Krankheit in die Zeit der Kündigungsfrist fällt? Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

    Wer länger als sechs Wochen wegen desselben Leidens krankgeschrieben ist, hat unter Umständen Anspruch auf Krankengeld. Doch was, wenn zwar die Voraussetzungen für den Erhalt von Krankengeld gegeben sind, doch zuvor gekündigt wurde? Was passiert, wenn man innerhalb der Kündigungsfrist erkrankt? Kann man Krankengeld trotz Kündigung erhalten? Die Antworten auf die Fragen lesen Sie hier.

    Was ist Krankengeld?

    Wer erkrankt, bekommt nach einer korrekten Krankschreibung für gewöhnlich sechs Wochen lang Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber ausgezahlt. Kann ein Arbeitnehmer auch im Anschluss weiterhin nicht seiner Arbeit nachgehen, springt die Krankenkasse ein und zahlt das sogenannte Krankengeld aus, wie das Bundesgesundheitsministerium (BGM) auf seiner Website schreibt.

    Die Krankenkasse zahlt demnach 70 Prozent des regelmäßig erzielten Bruttoarbeitsentgelts bis zum Krankengeld-Höchstsatz und nicht mehr als 90 Prozent des letzten Netto-Gehalts. Wie das BGM hinweist, wird Krankengeld nicht mehr als für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren bezahlt. Doch was passiert eigentlich, wenn man während der Kündigungsfrist krank wird?

    Krankengeld trotz Kündigung: Ist das möglich?

    Wer seinen Job aufgeben oder wechseln will, ist an eine Kündigungsfrist gegenüber dem Arbeitgeber gebunden. Diese beträgt mindestens vier Wochen, kann laut der Industrie- und Handelskammer (IHK) aber auch länger, bei 20-jähriger Betriebszugehörigkeit etwa bis zu sieben Monate dauern.

    Doch hat ein Arbeitnehmer in dieser Zeit ebenfalls Anspruch auf Krankengeld? Die Antwort lautet „Ja“. Denn die Zahlung von Krankengeld wird eben nicht vom Arbeitgeber geleistet, sondern von der Gesetzlichen Krankenkasse.

    Die auf Arbeitsrecht spezialisierte „Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner“ schreibt hierzu: „Eine Kündigung berührt grundsätzlich nicht den Anspruch auf Krankengeld.“ Reicht ein Arbeitnehmer eine ordentliche Kündigung ein und erkrankt innerhalb der Kündigungsfrist, zahlt der Arbeitgeber bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses den Lohn weiter. Ist die betroffene Person anschließend immer noch arbeitsunfähig, greift nun „nahtlos“ das Krankengeld, so die Kanzlei. Dabei spiele es prinzipiell keine Rolle, von welcher Seite die Kündigung ausgesprochen wird.

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