Krankengeld ist eine Leistung, die die gesetzliche Krankenkasse bei einem Ausfall ab der siebten Krankenwoche bezahlt. Es beträgt im Normalfall 70 Prozent des regelmäßig erzielten Bruttoarbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze, erklärt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
Wenn man länger krank ausfällt, ist diese finanzielle Absicherung ein Problem weniger. Doch damit ist der bürokratische Aufwand, der mit der Krankheit und der Auszahlung des Krankengelds einher geht, noch nicht ganz vorbei. Es stellt sich nämlich die Frage: Wie gibt man das Krankengeld bei der Steuererklärung korrekt an?
Übrigens: Bonus-Zahlungen des Arbeitgebers, wie etwa Weihnachtsgeld, werden unter Umständen auch im Falle eines Bezugs von Krankengeld ausgezahlt.
Das Krankengeld heißt eigentlich „Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall“ und ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Die Höhe ist dabei abhängig vom eigenen Gehalt, beträgt laut AOK 70 Prozent des Bruttogehalts, aber nie mehr als 90 Prozent des Nettobetrags. Außerdem ist das Krankengeld laut DAK pro Tag gedeckelt auf 128,63 Euro im Jahr 2025 und wird für maximal 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt.
Krankengeld und Steuererklärung: Wie gibt man es richtig an?
Das Krankengeld ist steuerfrei, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) erklärt. Allerdings unterliegt es dem Progressionsvorbehalt, wie alle Entgeltersatzleistungen. Dadurch steigt der persönliche Steuersatz.
Die VLH bringt ein Beispiel zur Verdeutlichung des Progressionsvorbehalts an:
- Eine Person bekommt im Jahr 2024 drei Monate lang 4800 Euro steuerfreies Krankengeld. Sie hat neun Monate lang normal gearbeitet und damit 22.500 Euro verdient. Normalerweise müsste diese Person diese 22.500 Euro mit dem persönlichen Steuersatz von 10,5 Prozent versteuern, in diesem Beispiel also 2363 Euro Steuern zahlen.
- Durch das Krankengeld berechnet sich das zu versteuernde Einkommen auf 27.300 Euro (22.500 Euro Lohn und 4800 Euro Krankengeld) wodurch sich der Steuersatz auf 13,37 Prozent erhöht.
- Das Krankengeld von 4800 Euro bleibt zwar weiterhin steuerfrei, doch die 22.500 Euro müssen nun mit 13,37 Prozent versteuert werden. Das sind rund 3008 Euro, also knapp 645 Euro mehr Steuern, die man zahlen muss.
Krankengeld in der Steuerklärung: Wo eintragen?
Wie taxfit.de erklärt, trägt man das Krankengeld auf Seite Zwei im Mantelbogen der Steuererklärung ein. Dort gibt es einen Bereich für „Einkommensersatzleistungen“. Dazurechnen muss man andere Lohnersatzleistungen, wie etwas Arbeitslosengeld, sollte man diese ebenfalls bezogen haben.
Krankengeld müssen Betroffene also in der Steuererklärung angeben. Trotz der Steuerfreiheit erhöht sich der persönliche Steuersatz aufgrund des Progressionsvorbehalts.
Übrigens: Eine Kündigung während des Bezugs von Krankengeld führt in der Regel nicht dazu, den Anspruch auf das Krankengeld zu verlieren.
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