Sei es eine Erkrankung, die plötzlich auftritt und länger anhält oder ein Unfall: Wer aufgrund psychischer oder physischer Krankheit länger ausfällt und nicht mehr arbeiten kann, hat unter Umständen Anspruch auf Krankengeld. Wie lange zahlt der Arbeitgeber aber das Gehalt weiter und ab wann bekommt man Krankengeld?
Übrigens: Wer von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse wechseln will, hat es nicht leicht, doch es gibt einige Ausnahmen.
Was ist Krankengeld und wer hat Anspruch?
Das Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung. Wie die Verbraucherzentrale erklärt, wird diese Leistung von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Doch nicht jede oder jeder, der längere Zeit krank ist, hat auch Anspruch auf die Leistung. So stellt sich zum Beispiel auch für Rentner die Frage nach dem Krankengeld. Die meisten von ihnen haben allerdings keinen Anspruch auf die Leistung.
In der Regel ausgeschlossen laut § 44 Abs. 2 SGB V sind neben Rentnern auch diese Personengruppen:
- Studierende
- Praktikanten
- Selbstständige
- Familienmitversicherte
- Bürgergeldempfänger
Sie alle erhalten im Normalfall kein Krankengeld. Anspruch auf die Leistung haben lediglich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende und Menschen, die Arbeitslosengeld I bekommen.
Erleidet man einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit, erhält man kein Krankengeld von der Krankenkasse. Zuständig ist dann die Unfallkasse oder die Berufsgenossenschaft, wie die Gesetzliche Unfallversicherung mitteilt.
Ab wann und wie lange bekommt man Krankengeld?
In der Regel ab der siebten Woche nach der ersten Krankschreibung zahlt die gesetzliche Krankenversicherung Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des Brutto-Lohns, jedoch maximal 90 Prozent des Netto-Lohns. Davor haben die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Meldet man sich also beispielsweise am 6. Januar 2025 krank, hat man ab dem ersten Tag nach sechs Wochen, also in der siebten Woche, dem 18. Februar (ab dem 43. Tag) Anspruch auf Krankengeld.
Dabei werden laut Verbraucherzentrale auch Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld berücksichtigt. Das Krankengeld ist pro Tag gedeckelt auf 120,75 Euro (Wert für das Jahr 2024) und wird für maximal 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt. Für 2025 steigt der Höchstbetrag des Krankengeldes laut DAK auf 128,63 Euro. Dieser richtet sich nämlich nach der Beitragsbemessungsgrenze.
Die Techniker-Krankenkasse (TK) schreibt zur Länge der Auszahlung: „Sie können wegen derselben Krankheit für bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Krankengeld bekommen.“ Kommt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit dazu, verlängert dies die Zahlung von Krankengeld allerdings nicht.
Übrigens: Eine durchgehende Krankschreibung ist maßgeblich für die Auszahlung des Krankengeldes. Das regelt § 46 SGB V.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden