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Kommunalwahlen in BW 2024: Was wird heute eigentlich gewählt?

Kommunalwahlen

Die Infos zu den Kommunalwahlen in BW 2024: Was wird eigentlich heute gewählt?

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    Was wird bei den Kommunalwahlen in Baden-Württemberg eigentlich gewählt?
    Was wird bei den Kommunalwahlen in Baden-Württemberg eigentlich gewählt? Foto: Pia Bayer, picture alliance/dpa (Symbolbild)

    In diesem Jahr stehen viele verschiedene Wahlen in Deutschland an. Neben den Europawahlen finden auch drei Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg statt. Und auch in Baden-Württemberg wird gewählt. In diesem Jahr finden dort nämlich die Kommunalwahlen statt.

    Doch was hat es eigentlich mit den Kommunalwahlen 2024 in Baden-Württemberg auf sich? Und wer wird gewählt? Alle Antworten im Überblick.

    Kommunalwahlen in BW 2024: Was ist das eigentlich?

    Bei den Kommunalwahlen können Bürgerinnen und Bürger ihre Kommune und ihren Landkreis "aktiv mitgestalten", schreibt die Landeszentrale für politische Bildung (lpb). Dabei geht es vor allem um die Gemeinden und Kommen. Denn deren Vertretungen werden bei der Kommunalwahl 2024 in ganz Baden-Württemberg neu gewählt.

    Kommunalwahlen in BW 2024: Wann finden sie statt?

    Die Kommunalwahlen 2024 in Baden-Württemberg finden am 9. Juni statt. Die letzte Kommunalwahl wurde 2019 in Baden-Württemberg abgehalten.

    Kommunalwahlen in BW 2024: Wer wird eigentlich gewählt?

    Die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg finden alle fünf Jahre statt. Dabei wird laut der lpb über "die Zusammensetzung der Gemeinderäte und Ortschaftsräte in den 1.101 Städten und Gemeinden" bestimmt. Außerdem werden auch die 35 Kreistage neu gewählt. In Stuttgart werden zudem die 80 Mitglieder der Regionalverwaltung

    Kommunalwahlen in BW 2024: Wer darf wählen?

    Anders als bei den Landtagswahlen sind bei den Kommunalwahlen 2024 in Baden-Württemberg mehr Menschen wahlberechtigt. Denn neben Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft dürfen auch Menschen mit einer anderen EU-Staatsbürgerschaft bei den Kommunalwahlen ihre Stimme abgeben. Voraussetzung ist, dass sie mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der betreffenden Gemeinde haben. Der lpb zufolge dürfen auch Wohnungslose in derjenigen Gemeinde wählen, in der sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

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