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Kindergeld: Können Vollwaisen Kindergeld für sich selbst bekommen?

Kindergeld

Können Vollwaisen Kindergeld für sich selbst bekommen?

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    Können Kinder, die ihre Eltern verloren haben, Kindergeld für sich selbst bekommen?
    Können Kinder, die ihre Eltern verloren haben, Kindergeld für sich selbst bekommen? Foto: Frank Rumpenhorst, dpa (Symbolbild)

    In Deutschland werden Familien durch verschiedene Leistungen finanziell unterstützt. Dazu gehört auch das Kindergeld. Laut dem Familienportal des Bundes soll es die grundlegende Versorgung eines Kindes ab der Geburt bis mindestens zum 18. Geburtstag sichern. Danach müssen weitere Voraussetzungen erfüllt werden. Ausgezahlt wird die Leistung in Höhe von 250 Euro pro Kind monatlich. Dabei ist der genaue Zeitpunkt abhängig von der Kindergeldnummer.

    In den meisten Fällen erhalten die Eltern eines Kindes das Kindergeld. Dazu zählen auch Adoptiveltern. Unter bestimmten Voraussetzungen steht die Leistung auch Stiefeltern, Pflegeeltern, Geschwistern oder Großeltern zu. Können berechtigte Kinder das Kindergeld aber auch für sich selbst bekommen, wenn sie Vollwaisen sind?

    Können Vollwaisen Kindergeld für sich selbst bekommen?

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Kinder das Kindergeld auch für sich selbst erhalten. Laut dem Familienportal ist das etwa bei Vollwaisen der Fall, wenn sie nicht bei Stiefeltern, Großeltern oder Pflegeeltern leben, die das Kindergeld für sie bekommen. Damit Vollwaisen Kindergeld für sich selbst bekommen können, müssen sie bei der Familienkasse einen "Antrag auf Kindergeld für Vollwaisen oder Kinder, die den Aufenthaltsort ihrer Eltern nicht kennen" stellen. Dabei müssen sie unter anderem Angaben zu ihren verstorbenen Eltern oder Adoptiveltern machen und deren Todestag nachweisen - zum Beispiel durch eine Sterbeurkunde, Auszüge aus dem Personenstandsregister des Standesamts, Erbscheine oder Beschlüsse des zuständigen Amtsgerichts über die Todeserklärung der Eltern. 

    Wenn Kinder, deren Eltern verstorben sind, bei ihren Großeltern oder Stiefeltern leben, steht diesen laut der Bundesagentur für Arbeit in der Regel das Kindergeld vorrangig zu. Das gilt auch für minderjährige Vollwaisen, die bei ihren Geschwistern oder bei Pflegeeltern leben. In diesen Fällen sollte das Kindergeld nicht von dem Kind selbst, sondern von diesen Personen beantragt werden. 

    Übrigens: Damit Vollwaisen Kindergeld auch nach ihrem 18. Geburtstag erhalten können, müssen sie laut der Bundesagentur für Arbeit dieselben Voraussetzungen erfüllen, wie andere Volljährige auch. Kindergeld kann dann unter Umständen bis zum 21. Geburtstag oder sogar bis zum 25. Geburtstag weitergezahlt werden. 

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