Wenn Kindertagesstätten bei einem Streik für einige Tage schließen, haben berufstätige Eltern plötzlich ein Problem. Was passiert, wenn keine andere Betreuung möglich ist? Muss der Arbeitgeber dann bezahlten Urlaub zulassen?
Diese Fragen müssen sich viele Mütter und Väter aktuell stellen. In Deutschland kommt es beim Warnstreik im öffentlichen Dienst immer wieder zu Kita-Schließungen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um die Rechte bei einem Kita-Streik.
Durch den Kita-Streik ist Arbeit nicht möglich. Bekommen Eltern trotzdem Lohn?
"Eltern haben nur dann das Recht auf eine Entgeltfortzahlung, wenn der Streik kurzfristig angekündigt wurde", erklärt Peter F. Betz, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Pfaffenhofen an der llm. Das sei nach § 616 BGB geregelt. Kurzfristig bedeute in der Regel, wenn die Ankündigung in den 24 Stunden vor der Kita-Schließung oder bei einem Streik am Montag über das Wochenende erfolgt sei.
Es gebe aber viele Grauzonen, die im Zweifel vor Gericht geklärt werden müssten. Betz rät allgemein dazu, frühzeitig mit dem Arbeitgeber zu reden, um gemeinsame Lösungen zu suchen. Durch rechtzeitige Kommunikation könne in vielen Fällen vermieden werden, dass es später Probleme gebe.
Wie sollten Betroffene es ihrem Arbeitgeber melden, wenn sie nicht zur Arbeit kommen können?
Wer unentschuldigt von der Arbeit fernbleibt, riskiert eine Abmahnung. Anwalt Betz sagt dazu: "Man sollte sich so abmelden, wie es im Betrieb vorgesehen ist." Sollten eine umgehende telefonische Meldung und zusätzlich eine E-Mail verlangt werden, sei das einzuhalten.
Arbeitnehmer sollten am besten sicherstellen, das später auch belegen zu können. "Wer eine E-Mail schreibt, ist auf der sicheren Seite, wenn er sich den Eingang bestätigen lässt", sagt Betz. Sich per WhatsApp abzumelden oder das über einen Kollegen ausrichten zu lassen, sei hingegen eine Unsitte, die später zur Problemen führen könne.
Kann der Arbeitgeber Urlaub verweigern?
Ja, der Urlaub kann bei wichtigen betrieblichen Gründen erst einmal verweigert werden. Wenn Eltern bei der Suche nach anderer Kinderbetreuung aber nachweislich alles versucht haben und trotzdem erfolglos waren, muss es doch eine unbezahlte Freistellung geben. Rechtlich hat es Vorrang, die Betreuung der kleinen Kinder sicherzustellen. "Aufsichtspflicht geht vor Arbeitspflicht", fasst Betz zusammen.
Dürfen Kinder einfach mit zur Arbeit genommen werden?
"Es gibt kein Recht darauf, das Kind mit zur Arbeit zu nehmen", sagt Anwalt Betz. Dafür sei eine Erlaubnis vom Arbeitgeber erforderlich. Außerdem dürfe das Wohl des Kindes am Arbeitsplatz nicht gefährdet werden.
Bekommen Eltern bei einem Kita-Streik Gebühren zurück?
Zumindest bei einem kurzen Warnstreik ist es für Eltern schwierig, Kita-Gebühren erstattet zu bekommen. "Dafür gibt es keine Grundlage", sagt Betz.
Allerdings rät er dazu, bei den Betreibern der Kindertagesstätte nach Möglichkeiten zu fragen und in den Vertrag zu schauen. Es könne durchaus geregelt sein, dass zumindest bei einem Streik über mehrere Wochen Gebühren erlassen oder erstattet werden.
Hinweis: Dies ist ein Artikel aus unserem Archiv aus dem Jahr 2020.