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Kindergeld 2025: Gibt es eine Erhöhung in Deutschland?

Leistungen für Familien

Kindergeld 2025: Das ändert sich im nächsten Jahr

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    Eine Erhöhung des Kindergeldes war geplant. Doch das Scheitern der Ampelkoalition könnte diese Änderung verhindern.
    Eine Erhöhung des Kindergeldes war geplant. Doch das Scheitern der Ampelkoalition könnte diese Änderung verhindern. Foto: Andrea Warnecke, dpa (Symbolbild)

    Kindergeld wird es im nächsten Jahr nicht mehr geben - zumindest nicht in der bisherigen Form. Zum 1. Januar 2025 soll das Bundeskindergrundsicherungsgesetz (BKG) in Kraft treten. Die Kindergrundsicherung soll künftig die zentrale Leistung für Kinder sein. Auch eine Erhöhung der Zahlung war geplant. Doch nach dem Zusammenbruch der Ampel-Koalition mit der Entlassung des früheren Bundesfinanzministers Christian Lindner (FDP) ist das allerdings ungewiss.

    Bislang erhalten Familien mit dem Kindergeld eine finanzielle Unterstützung von 250 Euro für ein Kind jeden Monat. Dieser Betrag sollte sich ab dem 1. Januar 2025 im Rahmen des Bundeshaushaltsentwurfs auf 255 Euro erhöhen. Inwiefern der Haushaltsentwurfs für 2025 nach dem Scheitern der Ampelkoalition fortbesteht, ist unsicher. Ohne Beschließung eines regulären Haushalts durch den Bundestag für das kommende Jahr könnte die vorläufige Haushaltsführung in Kraft treten. So heißt es heute in der Mainpost. Das hätte zur Folge, dass grundlegende und gesetzlich vorgeschriebene Zahlungen weiter fließen würden. Eine Erhöhung dieser, ohne spezifische Haushaltszuweisung, kann allerdings nicht gewährleistet werden.

    Eine weitere geplante Änderung für das neue Jahr ist die Abschaffung des Kindergeldes. Das bedeutet jedoch nicht das Ende der Förderung. Ein neues Gesetz soll das Kindergeld ablösen und Kinder künftig besser schützen.

    Statt Kindergeld soll es 2025 die Kindergrundsicherung geben

    „Bisherige finanzielle Förderungen, wie das Kindergeld, die Leistungen für Kinder und Jugendliche im Bürgergeld und der Sozialhilfe, den Kinderzuschlag und Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes werden durch die neue Leistung Kindergrundsicherung ersetzt“, teilte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf seiner Website mit.

    Die neue Kindergrundsicherung setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen: Der einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag löst das Kindergeld ab, der einkommensabhängigen und altersgestaffelten Kinderzusatzbetrag ersetzt den Kinderzuschlag sowie die Leistungen für Bildung und Teilhabe. Mittels dieser Zahlungen soll das Existenzminimum eines Kindes gesichert werden.

    Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verspricht, eine digitale und bürgernahe Beantragung der Kindergrundsicherung zu ermöglichen. „Potenzielle Anspruchsberechtigte sollen proaktiv angesprochen werden, die Leistung zu beantragen.“

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