Die Ampel-Regierung hat ein drittes Entlastungspaket beschlossen. Wegen der immer weiter steigenden Lebenshaltungskosten sollen die Bürgerinnen und Bürger entlastet werden. 65 Milliarden Euro nimmt der Bund dafür in die Hand. Davon profitieren auch Eltern. Denn die Erhöhung des Kindergelds ist Teil des dritten Entlastungspakets.
Wann wird das Kindergeld erhöht?
Das Kindergeld wird ab dem 1. Januar 2023 erhöht. Das geht aus dem am Sonntag (4. September) veröffentlichten Papier des Koalitionsausschusses für das dritte Entlastungspaket hervor.
Auf welche Summe wird das Kindergeld 2023 erhöht?
Noch bekommen Eltern für das erste und das zweite Kind jeweils 219 Euro im Monat. Für das dritte Kind gibt es 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro monatlich. Ab dem kommenden Jahr wird das Kindergeld um monatlich 18 Euro für das erste und das zweite Kind steigen. Diese Erhöhung gilt für die Jahre 2023 und 2024. Die Sätze für weitere Kinder sollen nicht angehoben werden.
Kinderzuschlag wird erhöht
Auch der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag wird erhöht. Dieser unterstützt Familien mit niedrigem Einkommen. Bereits zum 1. Juli wurde der Höchstbetrag auf 229 Euro monatlich für jedes Kind angehoben. Mit dem dritten Entlastungspaket wird er jetzt auf monatlich 250 Euro erhöht. Demnach können bedürftige Familien monatlich bis zu 21 Euro mehr pro Kind erhalten. Auch diese Regelung gilt ab dem 1. Januar 2023.
Neben Erhöhung des Kindergelds: Weitere Entlastungen für Familien
Neben der Erhöhung des Kindergelds bietet das dritte Entlastungspaket weitere finanzielle Vorteile für Familien. Durch die Strompreisbremse wird eine Preisobergrenze für Strom von Erzeugern, die nicht auf Gas angewiesen sind, geschaffen. Dadurch sollen die Preise weniger stark steigen. Geringverdiener sollen zudem durch eine Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen unterstützt werden. Dazu wird die entsprechende Einkommensgrenze bei sogenannten Midijobs zum kommenden Jahr auf 2000 Euro angehoben.
Wohngeld-Empfänger bekommen zudem einen einmaligen Zuschuss. Zwei-Personen-Haushalte erhalten 540 Euro. Für jede weitere Person gibt es 100 Euro. Bedürftige sollen mit der für 1. Januar geplanten Weiterentwicklung des heutigen Hartz-IV-Systems zu einem Bürgergeld um 50 Euro höhere Regelsätze erhalten – etwa 500 Euro monatlich.
Zusätzlich sollen 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger bei der Steuer entlastet werden. Dazu soll an Stellschrauben des Einkommensteuertarifs gedreht werden und Steuererhöhungen infolge der Inflation sollen verhindert werden.
Nachdem das 9-Euro-Ticket Ende August ausgelaufen ist, will die Bundesregierung ein dauerhaftes, bundesweit gültiges ÖPNV-Ticket einführen. Der Preis dafür soll zwischen 49 und 69 Euro liegen.