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Kindergeld 2022: Höhe, Bonus, Auszahlung

Familienleben

Infos zum aktuellen Kindergeld: Höhe, Bonus und Anspruch

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    Klein und groß Hand in Hand: Der Staat unterstützt Eltern und Erziehungsberechtigte mit Kindergeld.
    Klein und groß Hand in Hand: Der Staat unterstützt Eltern und Erziehungsberechtigte mit Kindergeld. Foto: Marcel Kusch, dpa

    Nachwuchs bereichert das Leben ungemein, bringt aber auch zusätzliche Kosten mit sich. Deshalb greift der Staat Familien unter die Arme - mit dem Kindergeld, aber auch weiteren Bonuszahlungen. Dabei betont kindergeld.org, dass es sich nicht etwa um eine Sozialleistung handelt, sondern um eine steuerliche Ausgleichszahlung.

    Weiter wird erklärt: "Das Kindergeld soll das steuerliche Existenzminimum des Kindes freistellen und dient der Grundversorgung der in Deutschland lebenden Kinder vom Geburtsmonat an." Dieser Anspruch entstehe automatisch, müsse jedoch schriftlich beantragt werden. Derzeit (Juli 2022) würde für rund 17 Millionen Kinder Kindergeld gezahlt.

    Wie hoch ist das Kindergeld im Jahr 2022?

    Im Jahr 2022 gelten die seit dem 1. Januar 2021 greifenden Zahlen. So werden für das erste Kind monatlich 219 Euro gezahlt, der gleiche Betrag kommt bei einem zweiten Kind hinzu, für ein drittes Kind gibt es 225, ab dem vierten Kind dann 250 Euro.

    Somit erhält beispielsweise eine Familie mit fünf Kindern pro Monat 1163 Euro Kindergeld. Der Kinderfreibetrag liegt seit 2021 bei 8388 Euro. Wichtig: Kindergeld wird also einkommensunabhängig gezahlt.

    Kindergeld steigt im Jahr 2023

    Die Ampel-Regierung hat ein drittes Entlastungspaket beschlossen. Wegen der immer weiter steigenden Lebenshaltungskosten sollen die Bürgerinnen und Bürger entlastet werden. 65 Milliarden Euro nimmt der Bund dafür in die Hand. Davon profitieren auch Eltern. Denn die Erhöhung des Kindergelds ist Teil des dritten Entlastungspakets.  Ab dem kommenden Jahr wird das Kindergeld um monatlich 18 Euro für das erste und das zweite Kind steigen.

    Für welche Kinder gibt es einen Anspruch auf Kindergeld?

    Hier wird in drei Schritten unterschieden. Der Anspruch auf Kindergeld besteht für alle Kinder bis Vollendung des 18. Lebensjahres. Befindet sich das erwachsene Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung oder ist bei der Agentur für Arbeit als arbeits- bzw. ausbildungssuchend gemeldet, fließt das Geld bis zum 25. Geburtstag. Zudem wird die Anzahl der Monate, in denen das Kind gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst abgeleistet hat, über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt.

    Bei Kindern mit Behinderung, die vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, gilt gar keine Altersbeschränkung.

    Wer hat Kindergeld-Anspruch?

    Das Kindergeld steht Eltern oder Erziehungsberechtigten - hier werden etwa Adoptiv-, Stief-, Pflege- oder Großeltern genannt - für Kinder zu, die im Haushalt der Familie aufgenommen wurden. Die Erziehungsberechtigten müssen jedoch in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder andernfalls in der Bundesrepublik unbeschränkt steuerpflichtig sein.

    Für alle anderen Erziehungsberechtigten gelten "besondere Regelungen nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)", betont kindergeld.org.

    Wo stelle ich einen Antrag auf Kindergeld?

    Hierzu muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden, grundsätzlich bei der Familienkasse, die in den meisten Fällen in der Agentur für Arbeit sitzt. Nach der Abgabe bei der Behörde sollte mit einer Bearbeitungsdauer von vier bis sechs Wochen gerechnet werden.

    Die Formulare liegen bei den Familienkassen aus. Es gibt aber auch die Möglichkeit, sich diese zuschicken zu lassen. Außerdem gibt es auf der Internetseite der Familienkasse ein Online-Formular, dass als PDF-Datei ausgefüllt werden und dann ausgedruckt werden kann.

    Einen Sonderfall stellen Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst dar. Diese müssen das Kindergeld beim Dienstherrn respektive der Vergütungsstelle beantragen. Dann wird der Betrag monatlich direkt mit den Bezügen ausgezahlt.

    Gibt es wie im Jahr 2021 einen Kinderbonus?

    Ja, nach der steuerlichen Corona-Hilfe im Jahr 2021 beschloss die Bundesregierung für das Jahr 2022 im Rahmen des Entlastungspakets einen Kinderbonus von 100 Euro, der einmalig im Juli ausgezahlt wird. Ein gesonderter Antrag ist laut kindergeld.org nicht nötig, solange das Kind an mindestens einem Tag des Jahres Anspruch auf Kindergeld hat. Hat ein Kind erst nach Juli Anspruch auf Kindergeld - etwa, weil es erst später geboren wurde - genügt demnach der reguläre Kindergeld-Antrag, um auch den Kinderbonus nachträglich zu erhalten.

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