Ab dem zweiten Halbjahr 2024 ändert sich in Deutschland die Sachlage beim TV-Anschluss für Kabelfernsehen. Denn Vermieter dürfen die Gebühren nicht mehr auf die Nebenkosten umlegen, was Folgen für die Nutzer hat. Werden hierzulande Millionen von Menschen aufgrund der gesetzlichen Neuregelung keinen Zugriff mehr haben? Wir erklären, wer von der Umstellung beim Kabelanschluss betroffen ist und handeln muss, um weiter Fernsehen per Kabel nutzen zu können.
Kabelfernsehen 2024: Was sich ändert und wer betroffen ist
Am 1. Juli 2024 läuft in der Bundesrepublik die Übergangsfrist für das im Dezember 2021 beschlossene Ende des Nebenkostenprivilegs aus, welches in den 1980er-Jahren eingeführt wurde. Vermieter dürfen die TV-Gebühren dann nicht mehr wie bisher auf die Nebenkosten umlegen. Laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) sind davon in Deutschland rund zwölf Millionen Personen betroffen, die auf diesem Wege bislang Kabelfernsehen nutzen. Anbieter Vodafone spricht in einem Info-Artikel über die TKG-Novelle davon, dass die Umstellung ungefähr ein Drittel der deutschen Haushalte betrifft.
Somit verschwinden die Kabelgebühren ab der zweiten Jahreshälfte aus den umlagefähigen Betriebskosten einer Nebenkostenabrechnung, welche Mieter von den Eigentümern beziehungsweise Hausverwaltungen erhalten. Bis dato zahlen nicht wenige Mieter und Mieterinnen doppelt: einmal für den ungenutzten Kabelanschluss sowie für einen weiteren Übertragungsweg. Weil jedoch viele Betroffene auch vor einer Doppelzahlung zurückgeschreckt haben, dürfte die Nachfrage für Konkurrenzangebote steigen, wenn die Pflichtzahlung an Vermieter wegfällt.
Wer ist nicht von der Umstellung beim Kabelanschluss betroffen? Alle jene Personen, die anhand der weiteren Verbreitungswege Fernsehen nutzen: per Antenne, Satellit oder Internet.
Kabelanschluss ab Juli 2024: Lösungen und Alternativen
Kabelfernsehen wird in Deutschland von namhaften Unternehmen bereitgestellt, die zwei wesentlichen sind Vodafone (Kabel Deutschland) und Tele Columbus. Alleine Vodafone - laut eigenen Angaben Deutschlands größter Kabel-TV-Anbieter - rechnet mit etwa 8,5 Millionen Kunden, die über Wohnungsbaugesellschaften kommen und eine neue Vertragsregelung benötigen. Auf unsere Anfrage erklärt der Anbieter, dass Vodafone die Mieter "sehr transparent und mit ausreichend Vorlauf über die Gesetzesänderung und ihre Folgen" informiert. Wenn ein neuer TV-Vertrag notwendig ist, ruft dies freilich auch die Konkurrenz auf den Plan.
Aufgrund der Entscheidung des Gesetzgebers wittern vor allem internetbasierte TV-Angebote wie MagentaTV (Deutsche Telekom), Waipu.tv oder auch Zattoo die Chance, viele Neukunden anzuwerben. Derweil bieten die Kabelanbieter auch für die Zeit danach eine Basis-TV-Versorgung an, wo Mieter außerhalb der Nebenkosten von günstigen Konditionen profitieren - dank Kooperationen mit Wohnungsbaugesellschaften.
Betroffene können sich also zunächst bei ihrem Vermieter beziehungsweise der Hausverwaltung informieren, ob eine derartige Vereinbarung existiert oder geplant ist. Ist der Mieter oder die Mieterin als Einzelkunde auf sich allein gestellt, muss beispielsweise bei Vodafone künftig mit monatlich knapp 13 Euro Mehrkosten gerechnet werden.
TV-Anschluss: Umstellung bei Kabelgebühr - das sind die Folgen
Aufgrund des Wegfalls von kostengünstigen Sammelverträgen, welche zwischen Hausverwaltungen/Vermietern mit den Kabelnetzbetreibern geschlossen wurden, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Nutzung von Kabelfernsehen künftig teurer wird, als bisher. Anbieter Pyür weist darauf hin, dass aufgrund der Auflösung alter Verträge mit Kabelnetzbetreibern "drastisch steigende Kosten" für Mieter bei der künftigen Nutzung eines Kabelanschlusses anstehen. Die Verbraucherzentrale schätzt die Mehrkosten pro Monat hingegen auf zwei bis drei Euro, langfristig sollten die Preise jedoch angesichts des gestiegenen Wettbewerbs sinken.
Worauf der Kabelnetzbetreiber übrigens noch verweist: Bezieher von Bürgergeld (früher ALG II) müssen ab Juli 2024 freiwillig selbst für ihren Kabelanschluss aufkommen, denn die Agentur für Arbeit übernimmt die Zahlung der Kabelgebühr künftig nicht mehr.
Die Umstellung beim Kabelfernsehen 2024 hat zudem Folgen für Vermieter und Hausverwaltungen: Bei Sammelverträgen empfiehlt sich eine zeitnahe Kündigung. Darüber hinaus ist unter Umständen eine Anpassung der bestehenden Mietverträge vonnöten. Das Immobilienportal Objego.de verweist darauf, dass durch die ausreichende Übergangsfrist bis 30. Juni 2024 die Vermieter ausreichend Zeit haben, auf die Umstellung zu reagieren.
Die wesentlichen Vorteile der Neuerung: Mieter profitieren von einer größeren Freiheit bei der Wahl des TV-Anbieters. Vermieter müssen keine Kosten mehr für eine Leistung berechnen, die von Vielen nicht genutzt wird.
Änderung beim Kabelfernsehen: Was geschieht, wenn Mieter untätig bleiben?
Was passiert eigentlich, wenn die Frist verstreicht und am 1. Juli 2024 ist noch keine vertragliche Neuregelung beim Kabelanschluss erfolgt? Die Abschaltung des Kabelfernsehens würde "nicht auf einen Schlag" passieren, zitiert die dpa einen Pyür-Sprecher. "Richtig ist aber, Kabelanschlüsse ohne Vertrag werden schlussendlich stillgelegt", so der weitere Wortlaut.
Bei Konkurrent Vodafone können Nutzer die jeweiligen Preise nach dem Ende der Umlagefähigkeit über eine Adressabfrage auf der Vodafone-Website erfahren – und dort einen Vertrag abschließen. Ein Sprecher erklärt uns gegenüber: "Schließen Kunden nicht rechtzeitig einen TV-Vertrag ab und nutzen weiterhin Kabelfernsehen, läge eine unberechtigte Nutzung vor. Vodafone behält sich vor, dagegen Maßnahmen zu ergreifen." Ihm zufolge drohe dann ein schwarzer Bildschirm.