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Rente: Jobrad eine gute Idee? Diese Auswirkungen hat das auf die Rente

Rente

Jobrad eine gute Idee? Diese Auswirkungen hat das auf die Rente

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    Wer sein Fahrrad über den Arbeitgeber least, kann Geld sparen. Geht die Rechnung aber auch mit Blick auf die Rente auf?
    Wer sein Fahrrad über den Arbeitgeber least, kann Geld sparen. Geht die Rechnung aber auch mit Blick auf die Rente auf? Foto: Andreas Arnold, picture alliance, dpa (Symbolbild)

    Regelmäßige Bewegung gehört für einen gesunden Lebensstil dazu. Wer also zum Beispiel täglich mit dem Fahrrad in die Arbeit fährt und auch privat immer wieder in die Pedale tritt, hat gute Chancen, im Alter fit zu bleiben und auch den Ruhestand aktiv genießen zu können. Da ein gutes Fahrrad oder E-Bike oft nicht günstig ist und mehrere Tausend Euro kosten kann, hat insbesondere bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das Fahrradleasing an Beliebtheit gewonnen. Das Wunschfahrrad ist so meist günstiger zu bekommen, doch das Leasing über den Arbeitgeber kann sich auch auf die Rente sowie andere Leistungen auswirken. Warum das so ist, lesen Sie hier.

    Jobrad: Wie funktioniert das Fahrradleasing über den Arbeitgeber?

    Die Idee hinter Modellen wie Jobrad und Co. ist laut finanztip.de diese: Die Firma least ein Dienstrad und überlässt es per Überlassungsvertrag der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer. Soll das Rad nun auch privat genutzt werden, müssen Angestellte sich finanziell an den Kosten beteiligen. Das erfolgt per Gehaltsumwandlung. Es wird also ein Teil des Bruttogehalts für die Leasingrate und die Versicherungsprämie einbehalten. In der Regel laufen die Leasingverträge nämlich drei Jahre und beinhalten einen Versicherungsschutz. Zur Gehaltsumwandlung kommt außerdem für die private Nutzung noch ein geldwerter Vorteil von 0,25 Prozent des Listenpreises für das Rad hinzu. 

    Ein Beispiel

    • Paula hat ein Bruttomonatsgehalt von 3500 Euro, ist in Steuerklasse I und zahlt keine Kirchensteuer. Ihr Jobrad hat einen Bruttolistenpreis von 2500 Euro und ist vollkaskoversichert. Sie darf es uneingeschränkt auch privat nutzen.
    • Aus dem Listenpreis ergibt sich nach Rundung ein geldwerter Vorteil von 6 Euro, den Paula monatlich versteuern muss. Für die weitere Berechnung stützt Finanztip sich auf einen Jobrad-Rechner. Demnach liegt die monatliche Leasingrate bei 77,29 Euro. Der Arbeitgeber schießt zusätzlich 25 Euro pro Monat zu.
    • Von Paulas Bruttogehalt wird monatlich die Leasingrate angezogen sowie der Arbeitgeberzuschuss und der geldwerte Vorteil addiert. Daraus ergibt sich die Grundlage für die Besteuerung. Also: 3500 Euro - 77,29 Euro + 25 Euro + 6 Euro = 3453,71 Euro; ohne Jobrad würden die vollen 3500 Euro die Besteuerungsgrundlage bilden.
    • Aufgrund der geringeren Besteuerungsgrundlage gehen weniger Lohnsteuer und weniger Sozialversicherungsbeiträge von Paulas Gehalt ab. Ihr Nettogehalt liegt nach Abzug bei 2254,57 Euro - im Vergleich zu 2279,45 Euro. Davon werden noch 6 Euro für den zu versteuernden geldwerten Vorteil abgezogen. Ausgezahlt bekommt Paula am Monatsende also 2248,57 Euro statt 2279,45 Euro. Die Nettobelastung liegt demnach monatlich bei 30,88 Euro. Bei einer Vertragslaufzeit von drei Jahren sind das insgesamt 1111,68 Euro.

    Jobrad: Wie wirkt sich das Fahrradleasing auf die Rente aus?

    Wie hoch die Rente später einmal ausfällt, richtet sich laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vor allem nach der persönlichen Beitragsdauer und Höhe der geleisteten Beiträge zur Rentenversicherung. Auf letztere wirkt sich auch das Fahrradleasing über den Arbeitgeber mit Entgeltumwandlung aus. Laut Finanztip zahlen Betroffene nämlich "etwas weniger in die Rentenversicherung ein, was den Rentenanspruch geringfügig schmälert". 

    Von einer geringfügig kleineren Rente sprechen auch Anbieter wie jobrad.org oder lease-a-bike.de. Letzterem zufolge würde der künftige Rentenanspruch bei einem Fahrradpreis von 3000 Euro um 2 Euro pro Monat sinken. 

    Die Gewerkschaft Verdi und der Beamtenbund Thüringen warnen allerdings vor dem Leasingmodell mit Entgeltumwandlung: Wer geringere Sozialabgaben habe, spare nämlich nur scheinbar. Aus dem kleineren Nettogehalt würden eine kleinere Rente sowie geringere Ansprüche auf Krankengeld, Arbeitslosengeld und Elterngeld resultieren. Auch hier gilt laut Finanztip das Nettogehalt nämlich als Bemessungsgrundlage. Der Beamtenbund Thüringen rät: "Jeder sollte für sich nachrechnen."

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