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Ist es möglich, beim Krankengeld aufzustocken?

Krankengeld

Ist es möglich, beim Krankengeld aufzustocken?

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    Wer lange Zeit krank ist und nicht arbeiten kann, bekommt Krankengeld. Doch was, wenn das Geld nicht reicht?
    Wer lange Zeit krank ist und nicht arbeiten kann, bekommt Krankengeld. Doch was, wenn das Geld nicht reicht? Foto: Oliver Berg, dpa (Symbolbild)

    Wer kennt es nicht? Eine Erkältung, die Sommergrippe oder ein fieser Infekt bahnen sich an und man muss sich erst einmal auskurieren, bevor man zurück in den Alltag starten kann. Sind Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer krank, können sie meist nach ein paar Tagen oder wenigen Wochen Pause wieder arbeiten. Finanzielle Einbußen müssen in der Regel nicht befürchtet werden, denn der Arbeitgeber ist nach Paragraf 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG) dazu verpflichtet, das Gehalt weiterzuzahlen.

    Diese Regelung gilt allerdings nur für sechs Wochen. Ab dem 43. Krankheitstag übernimmt die Krankenkasse. Krankgeschriebene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können dann Krankengeld bekommen. Die Leistung soll Betroffene entlasten, fällt jedoch in der Regel niedriger aus als das bisherige Gehalt. Was ist aber, wenn das Krankengeld nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu finanzieren? Kann die Leistung aufgestockt werden?

    Krankengeld: Wie hoch ist es?

    Beim Krankengeld gibt es keine festen Sätze. Die Höhe der Leistung richtet sich laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) nämlich nach dem vorherigen Gehalt – genauer: nach dem zuvor regelmäßig erzielten Bruttoarbeitsentgelt. In diese Rechnung fließen auch einmalige Zahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ein.

    Die gesetzliche Krankenkasse zahlt in der Regel 70 Prozent des regelmäßigen Bruttolohns. Mehr als 90 Prozent des Nettolohns werden beim Krankengeld aber nicht ausgezahlt. Zudem werden bei der Berechnung des Krankengeldes maximal Gehälter bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Diese liegt 2025 laut der Bundesregierung bei 66.150 Euro im Jahr und 5512,50 Euro im Monat. Der Höchstbetrag beim Krankengeld liegt damit seit Januar bei 128,63 Euro pro Tag.

    Krankengeld aufstocken: Ist das möglich?

    Wenn das Krankengeld nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken, können laut amtlich-einfach.de, einer Seite des Statistischen Bundesamtes, weitere Sozialleistungen beantragt werden. Dazu zählen die folgenden Leistungen:

    • Bürgergeld: Reicht das Einkommen, in diesem Fall das Krankengeld, nicht aus, um den Lebensunterhalt zu decken, können Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen aufstockendes Bürgergeld beantragen.
    • Wohngeld: Wenn betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Voraussetzungen für den Bezug von Bürgergeld nicht erfüllen, können sie unter Umständen Wohngeld beantragen.

    Neben Bürgergeld und Wohngeld können Menschen, deren Krankengeld nicht ausreicht, von weiteren Hilfen profitieren. Laut amtlich-einfach.de können sie sich zum Beispiel von ihrer Krankenkasse von den Zuzahlungen zu Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln sowie für Krankenhausaufenthalte und Reha-Maßnahmen befreien lassen.

    Außerdem übernimmt die Krankenkasse unter Umständen die Kosten für die Krankenbeförderung. Für den entsprechenden Antrag benötigen Betroffene zum Beispiel eine ärztliche Verordnung.

    Wenn Kinder unter zwölf Jahren oder mit einer Behinderung im Haushalt der erkrankten Person leben, können sie eine Haushaltshilfe beanspruchen. Für die Kostenübernahme ist dann zum Beispiel die Krankenkasse zuständig.

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