Konsum ist der Motor unserer Wirtschaft und Geld ist sein Schmiermittel. Damit alles rund läuft, müssen Verbraucher kontinuierlich einkaufen, auch auf Pump. Es verwundert kaum, dass der kreditfinanzierte Konsum für viele zur Normalität geworden ist. Laut Schufa Kredit-Kompass 2020 beläuft sich der private Kreditbestand in Deutschland auf 18,2 Millionen Verträge, die zu 97,9 Prozent ordnungsgemäß bedient worden sind. Ein sicheres Geschäft für die Banken oder?
Zumindest wird hier mit Sicherheit Kasse gemacht und zwar in Form der Restschuldversicherung. Sie soll die Kreditraten weiterzahlen, wenn der Versicherte diese aufgrund Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod nicht mehr zahlen kann. Wer einen Kredit abschließt, bekommt automatisch eine Restschuldversicherung angeboten. Das Interesse der Bank ist klar. Für die Vermittlung erhält sie eine kräftige Provision von 50 Prozent und mehr der Versicherungsprämie. Außerdem bekommt die Bank im Leistungsfall die Kreditraten von der Versicherung.
Mit einer Restschuldversicherung wird der Kredit erst einmal teurer
Doch was bringt es den Kreditnehmern? Grundsätzlich die Zusage, dass bei Zahlungssaufall weiterhin der Kredit bedient wird und Angehörige nicht mit Forderungen belastet werden. Aber dies gilt nur unter Einschränkungen. Die Restschuldversicherung zahlt oft nur, wenn der Verbraucher keine anderen Versicherungen hat, die für das versicherte Risiko aufkommen, wie beispielsweise eine Risikolebensversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Zudem ist sie gespickt mit Ausschlussklauseln und zeitlichen Beschränkungen der Leistung, aufgrund derer in vielen Fällen der Versicherer Auszahlungen ablehnen kann. Auch verteuert die Restschuldversicherung den Kredit erheblich, weil sie auf dessen Kreditbetrag aufgeschlagen wird. Es kommen also auch noch Kreditzinsen hinzu.
Kündigen: Vorzeitiges Aussteigen aus der Restschuldversicherung ist möglich
Bei den meisten Kreditabschlüssen lohnt sich eine Restschuldversicherung für Kreditnehmer nicht. Wer dennoch eine solche Absicherung wünscht, sollte sich im Vorfeld gut über die Konditionen und Ausschlüsse informieren. Besser noch, man schließt die Restschuldversicherung unabhängig von Kredit und Bank ab, um eine Chance auf das bestmögliche Produkt zu haben.
Wer bereits eine Restschuldschuldversicherung abgeschlossen hat und aussteigen möchte, kann nach den Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) widerrufen oder kündigen. Hier sind neben Fristen auch weitere Besonderheiten zu berücksichtigen. Wie man dabei vorgehen sollte, kann man in der Rechtsberatung der Verbraucherzentrale (derzeit nur online) unter www.verbraucherzentrale-bayern.de erfahren.
Zum Autor: Sascha Straub ist Fachmann für Finanzfragen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Bayern.
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