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Hundesteuer in Augsburg: Höhe, Betrag, Anmeldung, Formular

Haustiere

Hundesteuer in Augsburg: Höhe, Erklärung und Anmeldung

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    Wer einen Hund haben will, der muss in Augsburg eine Hundesteuer zahlen.
    Wer einen Hund haben will, der muss in Augsburg eine Hundesteuer zahlen. Foto: Julian Stratenschulte, dpa (Symbolbild)

    Wer in Augsburg einen Hund haben will, der muss Hundesteuer bezahlen. Das ist in der Fuggerstadt nicht anders als in fast allen anderen Städten und Gemeinden in Deutschland. Unterschiede gibt es allerdings in der Höhe der Beträge, welche für die Vierbeiner anfallen. In Augsburg sind diese im Vergleich recht niedrig.

    Hundesteuer in Augsburg: Höhe und Betrag

    In Augsburg werden für alle Hundehalterinnen und Hundehalter 84 Euro im Jahr fällig. Dieser Betrag gilt dann, wenn ein Hund gehalten wird. Für jeden weiteren Hund erhebt die Stadt noch einmal 120 Euro. Mit diesen Werten liegt Augsburg im deutschlandweiten Vergleich am unteren Ende. In Bayern werden zwischen 84 und 120 Euro fällig, in manchen Kommunen Deutschlands sind es sogar 186 Euro pro Jahr.

    Für Kampfhunde müssen in Augsburg 840 Euro an Hundesteuer abgedrückt werden. Die Hundesteuer ist bei Hunden, die eine potenzielle Gefahr darstellen, generell höher. Die Summe ist also nicht ungewöhnlich.

    Wer muss Hundesteuer zahlen?

    In Deutschland müssen fast alle Personen Hundesteuer zahlen, die sich privat einen Hund zulegen. Bei Ausnahmen kann allerdings eine Befreiung der Steuer beantragt werden. Diese wird dann bewilligt, wenn die Hunde zum Leben, aus gewerblichen Gründen oder für den Beruf gebraucht werden. Ein klassisches Beispiel ist der Blindenhund. Auch Hundezüchterinnen und Hundezüchter und Schäfer müssen beispielsweise keine Hundesteuer bezahlen.

    Hundesteuer in Augsburg: Anmeldung und Formular

    Die Anmeldung eines Hundes läuft in Augsburg über das Amt für Finanzen und Stiftungen. Diese kann ganz unkompliziert mit einem Online-Formular durchgeführt werden. Nach der Anmeldung bekommen alle Hundehalterinnen und Hundehalter ein Hundezeichen, das auch als Steuermarke gilt. Außerhalb des Grundstücks der Besitzerinnen und Besitzer müssen die Hunde das Steuerzeichen tragen.

    Wenn eine Steuermarke verlorengeht, dann wird nach Anfrage eine neue ausgestellt. Die Kosten von vier Euro für ein neues Steuerzeichen müssen die Hundehalterinnen und Hundehalter übernehmen.

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