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Hochwasser: Hochwasser: Wann zahlt eigentlich die Versicherung?

Hochwasser

Hochwasser: Wann zahlt eigentlich die Versicherung?

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    Hochwasser mehren sich in Deutschland. Doch nicht immer zahlt die Versicherung.
    Hochwasser mehren sich in Deutschland. Doch nicht immer zahlt die Versicherung. Foto: Pia Bayer, dpa (Symbholbild)

    Immer wieder kommt es in Deutschland zu Hochwassern, die Gebäude, Möbel und Fahrzeuge stark beschädigen können. Dann bleiben meist hohe Kosten und eine dringende Frage: Zahlt die Versicherung bei Hochwasserschäden?

    Welche Versicherung zahlt bei Hochwasser?

    Ob die Versicherung bei Schäden, die durch Hochwasser entstanden sind, aufkommt, hängt davon ab, ob eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wurde. Denn in den meisten Fällen sind diese Art von Schäden nicht von der Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt.

    Stattdessen braucht es eine sogenannte Elementarschadenversicherung. Dazu schreibt die Verbraucherzentrale auf ihrer Website: "Schäden am Haus regelt die Wohngebäudeversicherung nur, wenn Sie eine zusätzliche Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben."

    Bei Schäden am Auto ist hingegen die KfZ-Versicherung zuständig. Der Verbraucherzentrale zufolge muss für Überschwemmungsschäden an Fahrzeugen jedoch mindestens ein Teilkasko-Schutz vorhanden sein.

    Hochwasser: Was bringt eine Elementarschadenversicherung?

    Wie die Verbraucherzentrale schreibt, fallen unter Elementarschäden diejenigen Schäden, die durch "das Wirken der Natur" verursacht wurden. Dazu zählen unter anderem:

    • Hagel
    • Sturm ab Windstärke 8
    • Erdbeben
    • Überschwemmungen
    • Schneedruck
    • Erdsenkungen
    • Vulkanausbrüche

    Die Elementarschadenversicherung kann in Kombination mit der Wohngebäudeversicherung, also für Schäden am Wohnhaus, und mit der Hausratversicherung, also für bewegliche Güter, abgeschlossen werden.

    Oftmals haben Versicherer diese bereits mit in den jeweiligen Policen aufgenommen. Dennoch lohnt sich ein Blick in die Unterlagen oder ein Anruf beim Versicherer, um abzuklären, ob auch Elementarschäden wie die oben genannten mitversichert sind.

    Übrigens: KfZ- und Hausratversicherungen lassen sich nicht von der Steuer absetzen. Die KfZ-Steuer lässt sich jedoch ganz einfach berechnen.

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