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Haustiere: Wer darf in Deutschland Hunde züchten?

Haustiere

Wer darf in Deutschland Hunde züchten?

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    Seriöse Züchter sind nicht immer leicht zu finden.
    Seriöse Züchter sind nicht immer leicht zu finden. Foto: Christin Klose, dpa

    Viele Hundebesitzer haben bei dem Anblick von Welpen wahrscheinlich selbst schon Mal darüber nachgedacht, mit ihrem Hund zu züchten. Dabei müssen aber einige Dinge beachtet werden.

    Wer darf in Deutschland Hunde züchten?

    Generell darf in Deutschland jeder Hunde züchten, solange kein Hundehaltungsverbot gegen die Person vorliegt. Es muss dabei aber zwischen der Hobbyzucht und der gewerbsmäßigen Zucht unterschieden werden. Die Allianz erklärt die Unterschiede folgendermaßen:

    • Bei der Hobbyzucht besitzt der Züchter ein bis zwei fortpflanzungsfähige Hündinnen einer Rasse. Im Jahr hat er einen bis maximal zwei Würfe.
    • Eine gewerbsmäßige Zucht wird betrieben, wenn der Hundebesitzer drei oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen einer Rasse besitzt und im Jahr drei oder mehr Würfe zur Welt kommen.

    Gewerbsmäßige Züchter müssen eine Erlaubnis des Veterinäramtes vorlegen können. Das ist im Tierschutzgesetz festgelegt. Im Gegensatz dazu ist die Hobbyzucht nicht gesetzlich reguliert.

    Hundezüchter werden: Diese Voraussetzungen sind nötig

    Um Hunde gewerbsmäßig züchten zu dürfen, muss eine Mitgliedschaft in einem Zuchtverein vorliegen. Diese Vereine sind wiederum Mitglied im Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH). Der VDH ist Mitglied im Weltverband der Rassehundezucht, dem Fédération Cynologique Internationale (FCI) mit Sitz in Belgien. Durch diese Mitgliedschaft dürfen Welpen als offiziell anerkannte Rassehunde verkauft werden.

    Um ein offizieller Züchter zu werden, bedarf es aber nicht nur der Mitgliedschaft in einem Zuchtverein. Nach Angaben des VDH muss ein potenzieller Züchter volljährig sein und mehrere Schritte durchlaufen, um anerkannt zu werden:

    • Ein angehender Züchter muss durch Fort- und Weiterbildungen ein Basiswissen zur Zucht erlangen.
    • Die ausgewählte Zuchtstätte muss die Vorgaben der Zuchtordnung erfüllen. Wie eine Zuchtstätte auszusehen hat, ist unter anderem auch im Tierschutzgesetz festgelegt.
    • Die ausgewählten Hunde werden von Experten untersucht. Dabei soll festgestellt werden, ob sie für die Zucht geeignet sind. Bei der Untersuchung wird vor allem auf das Erscheinungsbild und Verhalten der Hunde geachtet, um die Rassestandards beizubehalten. Zudem muss ein Gesundheitszeugnis des Tierarztes vorgelegt werden.

    Hunde züchten: Diese Anforderungen stellen Vereine

    Wer eine gewerbsmäßige Hundezucht betreibt, muss sich an die Zuchtordnung seines Zuchtvereins halten. Nach Angaben der Allianz kann eine

    • Welche Eignungen die Tiere als Zuchthunde besitzen müssen
    • Ab welchem Alter die Tiere zur Zucht eingesetzt werden können
    • Wann und wie häufig eine Hündin zur Zucht eingesetzt werden darf
    • Wie eine Zuchtstätte auszusehen hat
    • Anforderungen an eine artgerechte Versorgung der Hunde und Welpen
    • Vorgeschriebene Untersuchungen, Kontrollen und Impfungen durch einen Tierarzt

    Nach Angaben des VDH legt die Zuchtordnung des Verbands die Mindestanforderungen fest. Die einzelnen Zuchtvereine müssen ihre eigene Zuchtordnung ergänzen, zum Beispiel durch rassespezifische Merkmale und Besonderheiten.

    Der VDH gibt in seiner Zuchtordnung zum Beispiel an, dass Rüden mindestens zwölf Monate alt sein müssen, um bei einer Zucht eingesetzt zu werden. Hündinnen dürften erst ab der Vollendung des 15. Lebensmonats für die Zucht eingesetzt werden. Zudem ist festgelegt, dass Hündinnen nicht mehr als zwei Würfe innerhalb von 24 Monaten zur Welt bringen dürfen. Der VDH legt auch eine obere Altersgrenze für die Hunde fest. Ab der Vollendung des achten Lebensjahres dürfen Hunde nicht mehr zur Zucht eingesetzt werden.

    Hunde züchten: Steuerlich abgesichert sein

    Der Internationale Hunde Verband (IHV) gibt an, dass Hundezüchter immer steuerpflichtig sind, da die Aufzucht und der Verkauf von Hunden gewerblich sei. Dabei sei auch unerheblich, wie viele Hunde ein Züchter besitzt. 

    Können Züchter nachweisen, dass sie keine Gewinnerzielungsabsicht haben, liegt nach Angaben des IHV eine "steuerrechtliche Liebhaberei" vor. Dabei dürfen keine Kosten der Hundezucht in der Steuererklärung angegeben werden. Der IHV rät, sich in solchen Fällen einen Steuerberater zur Seite zu nehmen. 

    Übrigens: Wenn Sie wissen wollen, wie Hunde die Welt sehen und warum man Hunde nicht am Kopf streicheln sollte, werden Sie in unseren Artikeln fündig.

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