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Pflege: Häusliche Pflege und Kosten: Wie viel kostet die Pflege?

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Häusliche Pflege und Kosten: Wie viel kostet die Pflege?

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    Eine ambulante Pflegerin hilft einem alten Mann bei der Tabletteneinnahme.
    Eine ambulante Pflegerin hilft einem alten Mann bei der Tabletteneinnahme. Foto: Tom Weller, dpa (Symbolbild)

    Wer pflegebedürftig ist und sich für die Pflege zuhause entscheidet, kann beispielsweise von Angehörigen, Freunden oder Bekannten oder aber von einer professionellen Pflegekraft gepflegt werden - auch eine Kombination ist möglich. 

    Doch ganz kostenfrei geht das nicht, selbst wenn die Pflege ehrenamtlich geleistet wird. Deshalb unterstützt die Pflegeversicherung Bedürftige mit einem Pflegegrad mit verschiedenen Leistungen und Zuschüssen. Einen Teil der Kosten müssen Pflegebedürftige dennoch selbst tragen. Wie viel die Pflege kosten kann, lesen Sie hier.

    Häusliche Pflege: Was ist das genau?

    Die häusliche Pflege, auch ambulante Pflege genannt, umfasst laut dem Pflegeportal pflege.de die medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung in dem Zuhause der pflegebedürftigen Person. Ausgeführt werden kann die Pflege von Angehörigen sowie durch einen ambulanten Pflegedienst, der bei Bedarf mehrmals pro Woche oder mehrmals am Tag zu den Betroffenen nach Hause kommen kann und diese sowie ihre Angehörigen - falls diese nicht genug Zeit für die Pflege haben - bei alltäglichen Aufgaben unterstützt. 

    Leistungen, die ein ambulanter Pflegedienst in der häuslichen Pflege übernehmen kann, sind: 

    • Medizinische Behandlungspflege
    • Grundpflege
    • Hauswirtschaftliche Versorgung (Einkaufen, Kochen, Putzen)
    • Seniorenbetreuung
    • Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen (zum Beispiel Pflegekurse für Angehörige)
    • Regelmäßige Beratungs- und Qualitätssicherungsbesuche
    • Verhinderungspflege

    Wie viel kostet die häusliche Pflege pro Monat?

    Wie viel die häusliche Pflege pro Monat kostet, kann nicht pauschal beantwortet werden. Laut pflege.de unterscheiden sich nämlich schon die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst von Bundesland zu Bundesland. Zudem bestimmen auch die Vergütungssätze, die die Pflegekasse für Leistungen bestimmt, die Höhe der Kosten. 

    Da jede und jeder Pflegebedürftige unterschiedliche Hilfen benötigt, lässt sich dem Pflegeportal zufolge kein einheitliche Betrag nennen. Die Kosten der häuslichen Pflege richten sich grundsätzlich nach dem individuellen Bedarf der pflegebedürftigen Person. Dabei kommt es etwa darauf an, welche ambulanten Pflegeleistungen und wie häufig eine Pflegekraft benötigt werden. 

    Laut pflege.de können die durchschnittlichen Kosten für die häusliche Pflege zwischen 500 bis 2500 Euro pro Monat betragen. Einen Teil der Kosten übernimmt die Pflegekasse, den Rest müssen Pflegebedürftige selbst zahlen. 

    Kosten für die häusliche Pflege: Was übernimmt die Pflegeversicherung?

    Welche Leistungen in der häuslichen Pflege die Pflegeversicherung übernimmt und in welcher Höhe, hängt auch vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ab. Pflegegeld können Pflegebedürftige, die von Angehörigen versorgt werden, ab Pflegegrad 2 erhalten. Dabei steigt das Pflegegeld laut dem Bundesgesundheitsministerium zum 1. Januar 2024:

    Pflegebedürftige, die durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden, können ab Pflegegrad 2 zudem Pflegesachleistungen erhalten. Auch diese Leistung steigt zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent:

    • Pflegegrad 1: kein Anspruch
    • Pflegegrad 2: 761 Euro (2023: 724 Euro)
    • Pflegegrad 3: 1432 Euro (2023: 1363 Euro)
    • Pflegegrad 4: 1778 Euro (2023: 1693 Euro)
    • Pflegegrad 5: 2200 Euro (2023: 2095 Euro)

    Zudem haben Versicherte ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Leistungen der Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege sowie Verhinderungspflege. Schon ab Pflegegrad 1 können Versicherte außerdem den Entlastungsbetrag (125 Euro pro Monat), Leistungen für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (40 Euro pro Monat), Zuschüsse zum Hausnotruf (25,50 Euro pro Monat) sowie zur Wohnraumanpassung (4000 Euro je Maßnahme) in Anspruch nehmen.

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