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Härtefallregelung wegen hoher Energiekosten: Wer bekommt Hilfe?

Härtefallregelung

Hohe Energiekosten: In diesen Härtefällen gibt es mehr Geld vom Staat

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    Weil die Energiepreise so hoch sind, hat der Bund Härtefallregeln geplant.
    Weil die Energiepreise so hoch sind, hat der Bund Härtefallregeln geplant. Foto: Hauke-Christian Dittrich, dpa (Symbolbild)

    Trotz Energiepreisbremsen und Einmalzahlung könnte der Winter angesichts der hohen Energiepreise für viele Menschen und Unternehmen in Deutschland hart werden. Aus diesem Grund hat der Bund Härtefallregeln geplant. Vor allem Mietern und Kleinunternehmern soll dadurch geholfen werden.

    Härtefallregeln: So soll kleineren Betrieben geholfen werden

    Die Bundesländer haben sich kürzlich auf Eckpunkte einer Härtefallregelung für energieintensive, mittelständische Betriebe geeinigt. In Härtefällen sollen kleine und mittelgroße Unternehmen demnach zusätzliche Unterstützung bekommen, wenn steigende Energiepreise trotz Strom- und Gaspreisbremse ihre Existenz gefährden.

    Um nur besondere Härtefälle zu erfassen, seien die Hilfen auf energieintensive Betriebe mit deutlichen Kostensteigerungen begrenzt. "In Einzelfällen können kleine und mittlere Unternehmen somit über die Strom- und Gaspreisbremse hinaus finanzielle Unterstützung erhalten", so das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium. Betroffene Unternehmen sollen zusätzlich zur Dezember-Soforthilfe einen Zuschuss in Höhe einer Abschlagszahlung beantragen können. Voraussetzung hierfür sei eine Vervielfachung der Energiepreise.

    Die Antragstellung und Abwicklung wollen die Länder übernehmen, um kurze Wege sicherzustellen. Sie können zur Prüfung und Feststellung besonderer Härte eigene Härtefallkommissionen einrichten. Stimmt die Ministerpräsidentenkonferenz dem Konzept zu, sollen Bund und Länder die Details zum Verfahren festlegen. Die nächste Sitzung der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) ist für den 8. Dezember geplant. Ab wann genau die Härtefallregelung nach dem Willen der Länder greifen soll, sei noch Gegenstand der Gespräche, sagte ein Ministeriumssprecher. 

    Hohe Energiepreise: Notkredite für Wohnungsunternehmen

    Wenn Wohnungsunternehmen wegen der steigenden Energiekosten Zahlungsschwierigkeiten bekommen, sollen Notkredite bereitgestellt werden. Die Ausarbeitung sollen die Länder gemeinsam mit ihren Förderbanken übernehmen.

    Härtefallregelung: Hilfe für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

    Um Insolvenzen von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zu vermeiden, soll es von Oktober 2022 bis April 2024 Sonderhilfen über das Bundesamt für Soziale Sicherung geben. Mehrkosten im Energiebereich sollen direkt erstattet werden. Der Bund hat für die gesamte Laufzeit acht Milliarden Euro kalkuliert.

    Auch medizinische Vorsorge- und Reha-Einrichtungen sollen im Härtefall einen einmaligen Zuschuss zu den Energiekosten bekommen. Dieser soll 95 Prozent der Kostendifferenz aus den Jahren 2022 und 2021 ausmachen. Zudem soll Organisationen und Einrichtungen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern und die Demokratie stärken, geholfen werden. Um Härtefälle zu ermitteln, sollen die Betriebskosten mit früheren Jahren verglichen werden.

    Hoher Energiebedarf: Forschungseinrichtungen soll geholfen werden

    Auch außeruniversitären Forschungseinrichtungen soll geholfen werden, weil sie teilweise einen sehr hohen Energiebedarf haben. Bis zu 90 Prozent der Mehrkosten gegenüber dem vergangenen Jahr sollen ersetzt werden. Auch Kultureinrichtungen und Kulturveranstalter sollen im Härtefall Hilfe bekommen.

    Im Härtefall: Zusätzliche Sozialleistungen für Mieter

    Sind die Heiz- und Warmwasserrechnungen extrem hoch, soll es zusätzliche Sozialleistungen vom Staat geben. Mieter müssen dafür nachweisen, dass sie von hohen Nebenkosten-Nachforderungen des Vermieters finanziell überfordert sind. Diese Hilfe ist nicht nur für Mieter, sondern auch für Wohnungseigentümer möglich, die selbst in ihrer Immobilie leben. Die Jobcenter und Sozialämter sollen die Abwicklung im Rahmen des neuen Bürgergelds übernehmen.

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