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Grundsteuer: Grundsteuer: So wird die Fristverlängerung beantragt

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Grundsteuer: So wird die Fristverlängerung beantragt

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    Am 31. Januar ist die Abgabefrist zur Grundsteuererklärung.
    Am 31. Januar ist die Abgabefrist zur Grundsteuererklärung. Foto: Bernd Weißbrod, dpa

    Am 31. Januar 2023 endet die Frist für die Grundsteuererklärung. Bislang fehlt jedoch noch ein großer Teil der Erklärungen, sagen die Finanzämter.

    Was passiert, wenn man die Grundsteuererklärung zu spät abgibt?

    Wenn die Grundsteuererklärung zu spät abgegeben wird, können Versäumniszuschläge von mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat nach Fristende fällig werden. Im schlimmsten Fall, wenn die Erklärung gar nicht angegeben wird, kann auch ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro festgesetzt werden. Was genau auf die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer zukommt, entscheiden die Finanzämter im Einzelfall.

    Das Portal finanztip.de hat jedoch bei den einzelnen Bundesländern nachgefragt, wie sie mit Verspätungen umgehen werden. So wollen die Länder Baden-Württemberg, Bremen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen wohl zunächst Erinnerungsschreiben schicken, bevor zu Maßnahmen wie Versäumniszuschlägen und Zwangsgelder gegriffen wird.

    In Brandenburg, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sollen ebenfalls Erinnerungsschreiben verschickt werden. Wann die einzelnen Länder Versäumniszuschläge und Zwangsgelder verhängen wollen, ist laut finanztip.de noch nicht klar.

    Im Gegensatz hierzu hat Hamburg wohl noch nicht darüber entschieden, wie mit fehlenden Grundsteuererklärungen nach dem Fristende umgegangen wird. In Bayern dagegen müssen Fristverlängerungen beantragt werden. Versäumniszuschläge seien möglich. Laut finanztip.de werde jedoch die Dauer der Abgabefrist und das neue Grundsteuerverfahren berücksichtigt.

    Grundsteuer: Wie beantragt man eine Fristverlängerung?

    Wer es nicht rechtzeitig zum 31. Januar 2023 schafft, kann beim zuständigen Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Je früher der Antrag gestellt wird, desto besser. Beantragt werden kann die Fristverlängerung per Brief. Noch schneller geht es über die Online-Plattform Elster.

    Diese Angaben müssen in dem Antrag enthalten sein:

    • Namen und Anschrift
    • Steuernummer des Grundstücks, diese findet man beispielsweise im Grundsteuerwertbescheid
    • Neuer Abgabetermin
    • Begründung für die Fristverlängerung
    • Bitte an das Finanzamt, eine Bestätigung der Fristverlängerung zu schicken

    Was sind Gründe für die Fristverlängerung bei der Grundsteuer?

    Die stellvertretende Geschäftsführerin beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL), Jana Bauer, sagte gegenüber dem Handelsblatt: "Der Grund für das Versäumnis, die Frist einzuhalten, muss triftig und entschuldbar sein."

    In der Begründung sollte daher ein möglichst triftiger Grund angegeben werden, weshalb die Fristverlängerung beantragt wird. Dies können unter anderem eine Krankheit oder ein Umzug sein. Darüber wird jedoch immer im Einzelfall entschieden.

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