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Grundsteuer-Modell verfassungswidrig? – Verbände wollen klagen

Grundsteuer

Grundsteuer-Modell verfassungswidrig? – Verbände wollen klagen

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    Ab 2025 soll die Grundsteuer neu berechnet werden.
    Ab 2025 soll die Grundsteuer neu berechnet werden. Foto: Bernd Weißbrod, dpa (Symbolbild)

    Wegen der neuen Berechnung der Grundsteuer droht dem Fiskus in vielen Bundesländern eine Klagewelle. Der Verfassungsrechtler Gregor Kirchhoff hält das in elf Ländern angewandte Gesetz des Bundes für verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kommt der Jurist in einer Studie im Auftrag des Steuerzahlerbunds und des Eigentümerverbands Haus und Grund, die am Montag in Berlin vorgestellt wurde.

    Verbände wollen gegen Grundsteuer-Modell klagen

    In fünf Bundesländern wollen die Verbände nun mit Musterklagen vor Gericht ziehen. Den Eigentümern empfehlen sie, Einspruch gegen die von den Finanzämtern zum Teil bereits verschickten Bescheide zum Wert ihrer Immobilien einzulegen. Diese Bescheide sind in den meisten Bundesländern Grundlage für die künftige Grundsteuer-Berechnung. "Es ist offensichtlich, dass die neue Grundsteuer so nicht funktioniert und am Ende zu deutlichen Mehrbelastungen führt", sagte der Präsident des Steuerzahlerbunds, Reiner Holznagel.  

    Grundsteuer: Wert von 36 Millionen Immobilien muss neu berechnet werden

    Die Grundsteuer soll ab 2025 neu berechnet werden. Dafür hatten zuletzt Tausende Immobilienbesitzer bei ihren Finanzämtern eine Erklärung mit Daten zu ihrem Grundstück und Haus abgeben müssen. Der Wert von fast 36 Millionen Immobilien muss neu berechnet werden.

    Die daraufhin festgelegten Bodenrichtwerte seien nicht vergleichbar, so Kirchhoff. Außerdem würden individuelle Umstände wie Denkmalschutz-Auflagen, Baumängel, Altlasten und anderes bei der Bewertung der Grundstücke nicht berücksichtigt. Der Jurist hält die Grundsteuer-Berechnung über den Bodenrichtwert generell für problematisch – im Vergleich etwa zu Modellen nur mit Fläche und Gebäudeart.

    Die Bodenrichtwerte seien oft deutlich höher als bisher. Sehr irritierend sei für die Eigentümer, dass es keine Angaben gebe, was man ab 2025 tatsächlich an Grundsteuer zu zahlen habe, sagte der Präsident von Haus und Grund, Kai Warnecke. Das wird auch noch eine Weile offenbleiben. Denn die Höhe der Grundsteuer hängt entscheidend von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab, die erst kurzfristig festgelegt werden. Die Verbände warnen, dass es dann aber häufig zu spät sei, um sich gegen die Bescheide zu wehren. Sie appellieren an die elf Bundesländer, sich vom Berechnungsmodell des Bundes zu lösen und eigene, aus ihrer Sicht weniger angreifbare Methoden zu entwickeln.

    Grundsteuer soll ab 2025 neu berechnet werden

    Hintergrund der Neuberechnung ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist. Dabei müssen nicht alle Länder die gleichen Kriterien anwenden. Die meisten nutzen zwar das kritisierte Modell des Bundes, Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben allerdings eigene Berechnungsmethoden entwickelt.

    Der bayerischen Regierung sei das Bundesmodell "zu bürokratisch". Während bei dem Bundesmodell anhand von Angaben wie dem Baujahr und dem Bodenrichtwert der Wert des Grundbesitzes berücksichtigt werden soll, wird in Bayern ein reines Flächenmodell umgesetzt. Auch künftig verbleiben die Einnahmen aus der Grundsteuer bei den Kommunen. Diese finanzieren damit wichtige öffentliche Leistungen, wie Infrastruktur, Kinderbetreuung, Spielplätze sowie kulturelle Einrichtungen. (mit dpa)

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