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GEZ: Brief vom Beitragsservice erhalten - was tun?

Rundfunkbeitrag

GEZ bezahlt? Millionen Verbraucher bekommen Post vom Beitragsservice

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    GEZ bezahlt? Millionen Verbraucher bekommen Post vom Beitragsservice
    GEZ bezahlt? Millionen Verbraucher bekommen Post vom Beitragsservice Foto: Jens Kalaene, dpa (Symbolbild)

    18,36 Euro müssen Haushalte aktuell jeden Monat für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland bezahlen. Um zu prüfen, ob auch jeder zahlungspflichtige Haushalt den sogenannten Rundfunkbeitrag, der umgangsprachlich auch GEZ-Gebühr genannt wird, bezahlt, führt der Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Sender regelmäßig einen Meldedatenabgleich durch. Dabei soll ermittelt werden, inwiefern Bürgerinnen und Bürger einem zahlungspflichtigen Haushalt in Deutschland zugeordnet sind – oder wer bislang keinen Rundfunkbeitrag bezahlt.

    Rundfunkbeitrag: GEZ-Meldedatenabgleich seit September

    Schon im September 2022 begann die Überprüfung der Daten der Einwohnermeldeämter im gesamten Bundesgebiet. Alle Einwohnerinnen und Einwohner ab 18 Jahren sind davon betroffen. Für alle, die einem Beitragskonto zugeordnet werden können, hat der Abgleich keine Konsequenzen. Alle anderen bekommen Post. Ihnen wird ab dem 10. Januar 2023 bis voraussichtlich Juni ein sogenanntes Klärungsschreiben zugeschickt. Über einen QR-Code oder mithilfe eines Antwortbogens kann die Empfängerin oder der Empfänger Auskunft über die rundfunkrechtliche Situation geben.

    GEZ: Was tun, wenn man Post vom Beitragsservice erhalten hat?

    Wer Post vom Beitragsservice erhalten hat, sollte darauf innerhalb von zwei Wochen reagieren – auch wenn man bereits GEZ bezahlt. Wer das nicht tut, bekommt ein Erinnerungsschreiben zugeschickt. Wird auch das ignoriert, wird man automatisch als zahlungspflichtig eingestuft. 

    Das kann teuer werden. Denn dann muss man nicht nur künftig sondern auch rückwirkend bis Januar 2020 bezahlen. Begleicht man den Betrag nicht, folgen Mahnungen, ein Festsetzungsbescheid und gegebenenfalls die Vollstreckung durch die Vollstreckungsstellen der Länder.

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