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Gesetzesänderungen: Tabak und Mindestlohn: Das änderte sich am 1. Mai in Deutschland

Gesetzesänderungen

Tabak und Mindestlohn: Das änderte sich am 1. Mai in Deutschland

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    1. Mai 2017 - das bedeutet neue Gesetze und Änderungen, etwa bei der Telekom und für Raucher von E-Zigaretten.
    1. Mai 2017 - das bedeutet neue Gesetze und Änderungen, etwa bei der Telekom und für Raucher von E-Zigaretten. Foto: Friso Gentsch/dpa

    Seit dem 1. Mai 2017 müssen sich Verbraucher in Deutschland wieder auf einige neue Gesetze, Regelungen und Änderungen einstellen. Vor allem für Nutzer von E-Zigaretten, Fahrer von Booten, aber auch für Maler und Lackierer ändert sich etwas. Die wichtigsten Veränderungen im Überblick.

    Tabakproduktrichtlinie: Ab 20. Mai weniger Nikotin in E-Zigaretten

    Nutzer von E-Zigaretten und Liquids werden der Verbraucherzentrale Bayern zufolge ab dem 20. Mai nur noch Produkte kaufen können, die den Vorgaben der Tabakproduktrichtlinie der EU entsprechen. So soll es etwa Flüssigkeiten für E-Zigaretten nur noch als Liquideinheiten mit zehn Millilitern geben. Auch die Nikotin-Dosierung wird demnach eingedampft: Hier sind nur noch maximal 20 Milligramm pro Milliliter erlaubt. Daneben werden bestimmte Zusätze wie Vitamine, die suggerieren, dass die E-Zigarette einen gesundheitlichen Nutzen habe, untersagt.

    Die Vorgaben aus Brüssel waren bereits am 20. Mai 2016 in Kraft getreten, so die Verbraucherschützer. Schon seit November dieses Jahres müssen Hersteller bei der Produktion die Regelungen einhalten. Restbestände dürfen aber noch bis zum 19. Mai 2017 verkauft werden.

    Mindestlöhne für Maler und Lackierer steigen zum 1. Mai 2017

    Am 1. Mai 2017 stiegen die Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk. Ungelernte Beschäftigte müssen mindestens 10,35 Euro verdienen, gelernte Arbeitnehmer in Ostdeutschland 11,85 Euro. Das berichtet die Deutsche Handwerks Zeitung. Der Tarifvertrag, der auch für Mai kommenden Jahres eine Erhöhung vorsieht, hat eine Laufzeit bis zum 30. April 2021.

    Neue Regeln für den Sportbootführerschein

    Für den Sportboot-Führerschein traten am 1. Mai neue Regelungen in Kraft. So gibt es statt der beiden Führerscheine SBF Binnen und See künftig nur noch einen Sportbootführerschein. Auf diesem wird vermerkt, für was der Schein konkret gilt. Wer den Sportbootführerschein machen will, hat es zudem etwas einfacher. Seit dem 1. Mai 2017 kann man zum Beispiel Theorie und Praxis-Prüfung an verschiedenen Orten ablegen, die Praxis etwa im Auslandsurlaub und die theoretische Prüfung dann zuhause.

    Deutsche Telekom erhöht zum 1. Mai 2017 Preise im Festnetz

    Preiserhöhung bei der Deutschen Telekom: Ab dem 1. Mai 2017 erhöhte das Unternehmen die Kosten für ihre reinen Telefonanschlüsse. Betroffen sind nur Kunden, deren Verträge nach 2008 geschaltet wurden oder die seitdem geändert wurden. Für diese rund zwei Millionen Kunden steigen die monatlichen Kosten um einen Euro pro Monat - egal ob sie einen Analog-Anschluss oder ISDN nutzen. Die Grund­kosten für den güns­tigsten Tarif betragen dann 20,95 Euro. Binnen sechs Wochen nach Erhalt eines Informations­schreibens hatten Telekom-Kunden das Recht auf eine außer­ordentliche Kündigung zum 30. April 2017. AZ

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