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Geht bequem online: Umzug eines Rentenempfängers: Neue Adresse zügig mitteilen

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Umzug eines Rentenempfängers: Neue Adresse zügig mitteilen

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    Umziehen, aber richtig: Rentnerinnen und Rentner sollten dem Renten Service einen Ortswechsel mitteilen, sonst droht der Zahlungsausfall.
    Umziehen, aber richtig: Rentnerinnen und Rentner sollten dem Renten Service einen Ortswechsel mitteilen, sonst droht der Zahlungsausfall. Foto: Christin Klose/dpa-tmn, dpa

    Damit Rentnerinnen und Rentner pünktlich und zuverlässig ihre Rente erhalten, ist es wichtig, dass der

    Ruheständler, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, müssen damit rechnen, dass die Rentenzahlung vorläufig ausgesetzt wird. Das passiert laut DRV spätestens dann, wenn die jährlich versandte Rentenanpassungsmitteilung nicht zugestellt und die neue Adresse daraufhin auch nicht ermittelt werden kann. Erst wenn der Renten Service dann über die neue

    Weil der Renten Service der Deutschen Post die Rentenzahlungen überweist, müssen Rentnerinnen und Rentner auch dort etwaige Adressänderungen hinterlegen. Besonders bequem geht das online unter www.rentenservice.de oder mit entsprechenden Vordrucken in jeder Filiale der Deutschen Post. Eine separate Meldung an den Rentenversicherungsträger ist laut DRV nicht nötig: Der Renten Service leitet die Daten automatisch an die Rentenversicherung weiter.

    (dpa)

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