Der Bundeskanzler bekleidet das wohl wichtigste Amt in Deutschland. Wenn er auch nicht als Staatsoberhaupt der Bundesrepublik gilt, so liegt die Bildung und Leitung der Regierung in seinen Händen. Das heißt, er steht letztlich für den politischen Kurs ein.
In der Regel residiert der Bundeskanzler für mindestens vier Jahre - so lange läuft eine Legislaturperiode - im Bundeskanzleramt in Berlin. Theoretisch kann er sich in diesem Rhythmus aber stets wiederwählen lassen, in der Verfassung ist hier keine Obergrenze festgesetzt worden. So waren Angela Merkel und Helmut Kohl von der CDU jeweils 16 Jahre im Amt, letzterer hatte sogar auf eine weitergehende Fortführung der Regierungsgeschäfte gehofft, verlor jedoch die Bundestagwahl 1998 gegen Gerhard Schröder von der SPD.
Im Grundgesetz wird dem Kanzler eine Richtlinienkompetenz zugestanden, konkret heißt es: „Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung.“ Allerdings hat er auch nach dem Kollegialprinzip zu handeln, denn dort steht auch: „Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung.“ Letztlich fallen Differenzen innerhalb des Kabinetts aber auch immer auf den Regierungschef zurück.
Gehalt Bundeskanzler: Amtsbezüge orientieren sich an Besoldungsgruppe B11
Damit stellt sich die Frage, wie viel der hochangesehene, aber auch mit immensen Pflichten verbundene Posten einbringt. Das Gehalt des Bundeskanzlers ist im Bundesministergesetz festgeschrieben. Vom Beginn des Kalendermonats, in dem das Amtsverhältnis aufgenommen wird, bis zum Ende des Monats, in dem er sein Amt abgibt, steht ihm ein Amtsgehalt in Höhe von einzweidrittel „des Grundgehalts der Besoldungsgruppe B11 einschließlich zum Grundgehalt allgemein gewährter Zulagen“ zu.
Hinzu kommt ein Ortszuschlag in Höhe von „eineindrittel des in der Besoldungsgruppe B11 zustehenden Ortszuschlags“ und eine jährliche, steuerfreie Dienstaufwandentschädigung, die mit 24.000 DM angegeben wird - also etwa 12.270 Euro. Ist ihm die Verlegung des Hausstandes zum Sitz der Bundesregierung - also nach Berlin - nicht möglich, fließt für die Dauer des Verbleibs am bisherigen Wohnort zudem eine Entschädigung von 3600 DM (etwa 1840 Euro) jährlich.
Die Auszahlung der Amtsbezüge erfolgt jeweils monatlich im Voraus. Zudem werden sie für den gleichen Zeitraum nur einmal gewährt, und zwar jeweils die höheren Bezüge. Wichtig zur Einordung: Seit April 2021 beträgt das Grundgehalt für die Besoldungsgruppe B11 14.808,25 Euro, es wird mutmaßlich im April 2022 steigen.
Verdienste als Kanzler: Ortszuschlag entfällt bei Nutzung der Amtswohnung
Dem Kanzler steht eine Amtswohnung mit Ausstattung zu. Greift er darauf zurück, entfällt jedoch der Ortszuschlag. Wie jedem Mitglied der Bundesregierung werden ihm zudem Entschädigungen für erforderliche Umzüge sowie bei amtlicher Tätigkeit außerhalb des Sitzes der Bundesregierung Tagegelder und Entschädigungen für Reisekosten gewährt.
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages errechnete für das Jahr 2020, dass die damalige Kanzlerin Merkel im Monat Amtsbezüge von 21.262,47 Euro brutto kassierte. Da sie zugleich auch Abgeordnete des Bundestags war, standen ihr auch eine Abgeordnetenentschädigung und eine Kostenpauschale zu. Diese orientieren sich laut Abgeordnetengesetz „an den Bezügen eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes“.
Die monatliche Abgeordnetenentschädigung beträgt demnach 10.083,47 Euro. Sie wird jährlich zum 1. Juli angepasst. Die Summe wird jedoch wegen des Einkommens aus einem anderen Amtsverhältnis - in diesem Fall die Bezüge als Kanzlerin - um die Hälfte gekürzt. Bei der Kostenpauschale fällt ein Viertel weg, falls ein Dienstwagen des Bundes zur ausschließlichen Verfügung steht. Vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages werden für Merkel für das Jahr 2020 angegeben: 5041,74 Euro monatlich an Abgeordnetenentschädigung und 3373,22 Euro pro Monat an Kostenpauschale.
So kommen alles in allem im Monat zwischen 30.000 und 40.000 Euro an Gehalt für einen Bundeskanzler zusammen. Allerdings gilt laut Grundgesetz auch, dass kein Nebenerwerb erlaubt ist: „Der Bundeskanzler und die Bundesminister dürfen kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch ohne Zustimmung des Bundestages dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.“
Zu bedenken ist beim Blick auf das Kanzlergehalt, dass die Arbeit mit viel Stress und unregelmäßigen Arbeitszeiten verbunden ist. Flüge rund um die Welt sind nicht selten, der Regierungschef muss quasi jederzeit erreichbar sein, klassische Wochenenden gibt es nicht.
Nach Kanzlerzeit: Bis zu zwei Jahre Übergangsgeld - ab 60. Geburtstag Ruhegehalt möglich
Nach dem Ausscheiden aus dem Amt steht dem Kanzler für bis zu zwei Jahre ein Übergangsgeld zu. Dieses setzt sich in den ersten drei Monaten aus dem Amtsgehalt und dem Ortszuschlag in voller Höhe zusammen, anschließend fließen noch die Hälfte dieser Bezüge. Auch das Übergangsgeld wird monatlich im Voraus bezahlt. Laut dem Bund der Steuerzahler steht auch den Bundesministern schon nach einem Tag Amtszeit ein Übergangsgeld von rund 73.980 Euro zu. Es wird ab dem zweiten Monat mit privaten Einkünften verrechnet, kann aber auf knapp 221.940 Euro steigen.
Gemindert wird es durch das Ruhegehalt, das sich bei mindestens vier Jahren im Amt auf 4560 Euro im Monat beläuft. Jedes weitere Jahr als Mitglied der Regierung lässt den Betrag um 393 Euro pro Monat steigen. Der Maximalbetrag wird vom Bund der Steuerzahler mit 11.796 Euro angegeben. Anspruch auf Ruhegehalt haben ehemalige Bundesminister und damit auch der Kanzler unter Umständen ab dem 60. Geburtstag.