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Gastronomie: Muss man Trinkgeld versteuern?

Gastronomie

Muss man Trinkgeld versteuern?

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    Ist Trinkgeld immer steuerfrei? Auf welche Stolperfallen muss man achten?
    Ist Trinkgeld immer steuerfrei? Auf welche Stolperfallen muss man achten? Foto: Kai Remmers, dpa

    Egal ob beim Friseur oder im Restaurant – Trinkgeld ist gerade in Berufen, in denen oft Mindestlohn gezahlt wird, gerne gesehen. Doch kommt alles davon auch beim Service an, oder muss der Bonus erst noch versteuert werden? Diese und weiter Fragen werden im folgenden Artikel geklärt.

    Verschiedene Arten von Trinkgeld: Wann ist es steuerfrei?

    Genau so, wie es unterschiedliche Branchen gibt, in denen regelmäßig Trinkgeld gezahlt wird, gibt es auch unterschiedliche Arten von Trinkgeld. Bei einem Friseurbesuch oder an der Theke der Bäckerei dürfte dem ein oder anderen schon einmal ein Sparschwein in der Nähe der Registrierkasse aufgefallen sein. Solche Trinkgeldkassen sind üblich und dienen dazu, das Trinkgeld für die gesamte Belegschaft zu sammeln. Am Ende einer Woche oder eines Monats wird dieses Trinkgeld dann in der Regel unter den Angestellten verteilt.

    In Restaurants oder Cafés besteht oft die Möglichkeit, das Trinkgeld direkt an die Servicekraft auszuzahlen. Dabei gibt es bei der Bezahlung mit Bargeld oder Karte einige Regeln zu beachten. In manchen Fällen teilt das Restaurantpersonal das Trinkgeld am Ende des Tages untereinander auf, um auch die Servicekräfte in der Küche zu beteiligen, die normalerweise nichts davon abbekämen.

    Diese verschiedenen Arten von Trinkgeld gibt es:

    • Trinkgeldkasse
    • Trinkgeld in bar
    • Trinkgeld mit Karte
    • Gemeinsames Trinkgeld

    Trinkgeldkasse: steuerfrei oder steuerpflichtig?

    Grundsätzlich gilt: Trinkgeld muss immer freiwillig gezahlt werden, um steuerfrei zu sein. 2002 trat dazu das Gesetz zur Steuerfreistellung von Arbeitnehmertrinkgeldern in Kraft. Dieses besagt, dass Trinkgelder immer dann steuerfrei sind, wenn sie „anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig (…) zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für die Arbeitsleistung zu zahlen ist.“

    Der Lohnsteuerhilfeverein erklärt, dass Trinkgelder, die in einer gemeinsamen Trinkgeldkasse landen, in der Regel steuerfrei sind. Die einzige Ausnahme bilden hier Spielbanken. Besucherinnen und Besucher solcher Etablissements können ihr Trinkgeld in Form von Jetons in einen sogenannten Tronc werfen. Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied in diesem Fall, dass die Anonymität hinter dieser Form des Trinkgelds einen persönlichen Bezug zwischen Trinkgeldgeber und Empfänger nicht mehr zulässt und es daher zu versteuern ist.

    Trinkgeld in bar oder mit Karte: wann muss versteuert werden?

    Da Trinkgeld in Deutschland nicht zum eigentlichen Lohn zählt, sondern als zusätzliche freiwillige Leistung an die Servicekräfte gezahlt wird, um Dank für eine gute Arbeit zu bekunden, muss es grundsätzlich auch nicht versteuert werden. Wenn ein Gast in einem Restaurant also die Rechnung in bar begleicht und noch etwas mehr zu dem eigentlichen Rechnungsbetrag hinzugibt, bleibt der überschüssige Betrag steuerfrei. Rechtlich wird das Trinkgeld in solchen Fällen als Schenkung angesehen, da es aus einer persönlichen Beziehung des Gasts und der Servicekraft resultiert. Somit müssen Servicekräfte ihr Trinkgeld rechtlich gesehen auch nicht mit dem Arbeitgeber teilen.

    Viele Kassensysteme besitzen inzwischen eine Trinkgeldfunktion, die die Trinkgelder entweder am Ende des Tages oder gesammelt am Ende des Monats herausrechnet, um sie leichter von der Steuer zu befreien. Auch bei der Zahlung mit Karte gilt das in vielen Fällen. Hier gibt es allerdings noch weitere Bedingungen zu beachten.

    Gemeinsames Trinkgeld muss versteuert werden

    In der Gastronomie kommt es häufig vor, dass Trinkgelder zunächst in einem gemeinsamen Topf gesammelt werden, um sie anschließend unter allen Servicekräften zu verteilen. Oft käme sonst nichts von dem Trinkgeld bei den Angestellten in der Küche oder außerhalb des Servicepersonals an. Ein solcher Trinkgeld-Pool eignet sich für eine faire Verteilung der Extraleistungen. Das gehört in vielen Gastronomien dazu, ist jedoch keine Pflicht. Laut Lohnsteuerhilfeverein sind Trinkgelder, die in einer gemeinsamen Kasse gesammelt und anschließend verteilt werden, steuerpflichtig. Ähnlich wie bei den Spielbanken besteht hier keine persönliche Beziehung zwischen dem Geber und dem Empfänger des Trinkgelds.

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