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Ganztags an Grundschulen: Ministerium: Keine Förderanträge müssen abgelehnt werden

Ganztags an Grundschulen

Ministerium: Keine Förderanträge müssen abgelehnt werden

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    Ab 2026 haben Erstklässler erstmals Anspruch auf eine Ganztagesbetreuung an Grundschulen. (Symbolbild)
    Ab 2026 haben Erstklässler erstmals Anspruch auf eine Ganztagesbetreuung an Grundschulen. (Symbolbild) Foto: Bernd Weißbrod/dpa

    Alle bereits gestellten Förderanträge der Kommunen zum Ausbau der Ganztagesbetreuung an Grundschulen sollen bewilligt werden. Das geht aus einem Schreiben von Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) an die kommunalen Landesverbände hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

    Das Land werde ergänzend zur Förderung des Bundes über mehrere Jahre hinweg Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stellen, sodass alle vollständigen und begründeten Förderanträge bewilligt werden können, heißt es in dem Brief an die Spitzen von Gemeindetag, Städtetag und Landkreistag.

    «Einer Ablehnung von derzeit vorliegenden Förderanträgen aufgrund nicht hinreichend zur Verfügung stehender Fördermittel bedarf es vor diesem Hintergrund nicht», schreibt die Kultusministerin. Die Förderanträge sollen demnach zunächst aus den Bundesmitteln in Höhe von rund 360 Millionen Euro bedient werden. Zuerst zum Zug kommen sollen dem Brief zufolge Förderanträge, bei denen schnell mit den Maßnahmen begonnen werden soll.

    Schopper: Notlösung ist vom Tisch

    Die Notlösung sei damit vom Tisch, sagte Schopper. Man habe eine gute und tragende Vereinbarung mit den Kommunen gefunden. «Gute Ganztagesangebote sind für uns alle Anspruch und Verpflichtung und wir stemmen das zusammen», sagte die Grünen-Politikerin.

    Grün-Schwarz hatte in den Haushaltsverhandlungen beschlossen, den Kommunen beim Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen stärker unter die Arme greifen. Von diesem Jahr an soll für die nächsten sechs Jahre jährlich ein dreistelliger Millionenbetrag fließen, um den Antragsstau für den Ausbau abzuarbeiten.

    Massive Kritik an Losverfahren

    Weil bereits am ersten Tag, an dem die Kommunen die Fördermittel des Bundes beantragen konnten, die Fördersumme überschritten wurde, wollte das Land zunächst per Losverfahren entscheiden, in welcher Reihenfolge die Anträge abgearbeitet werden. Das hatte massive Kritik ausgelöst.

    Bund und Länder hatten 2022 einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule beschlossen, der schrittweise eingeführt wird. Ab dem Schuljahr 2026/2027 greift die Regelung bei Kindern der 1. Klasse, ab 2029/2030 bei allen Klassen.

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