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Förderung bei Gebäudesanierung: Fördersätze gekürzt

Energie sparen

Förderung bei Gebäudesanierung gekürzt: Was ändert sich?

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    Die Bundesregierung kürzt die Fördersätze bei der Gebäudesanierung.
    Die Bundesregierung kürzt die Fördersätze bei der Gebäudesanierung. Foto: Nestor Bachmann, dpa (Symbolbild)

    Es soll Energie gespart werden und damit mehr für den Klimaschutz getan werden – eigentlich. Jetzt sorgt der Kurs der Bundesregierung bei der Gebäudesanierung aber wieder für mächtig Kritik. Denn wegen knapper Haushaltsmittel werden jetzt die Fördersätze der

    Förderung bei Gebäudesanierung gekürzt: Was sind die Ziele der Bundesregierung?

    Statt auf den Neubau will die Bundesregierung den Förderfokus künftig auf die Sanierung alter Häuser legen. Finanzminister Christian Lindner (FDP) erklärte: "Man bekommt mehr Klimaschutz pro Euro im Bereich der energetischen Sanierung." Wirtschaftsminister Robert Habeck bezifferte es noch genauer: Der Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz sei bei Sanierungen um das 4,5-fache höher als im Neubau. "Vor dem Hintergrund der haushaltspolitischen Vorgabe ist das eine gute Lösung", erklärte er.

    Künftig soll es laut Lindner für den Neubau energieeffizienter Häuser gar keine direkten staatlichen Subventionen, sondern nur noch Zinsvergünstigungen und Tilgungshilfen geben. Habeck hatte Anfang des Jahres bereits Zuschüsse der Förderbank KfW für ein stark nachgefragtes Neubau-Förderprogramm vorzeitig gestoppt. Dafür hatte es große Kritik gegeben.

    Gebäudesanierung: Was ändert sich bei der Förderung?

    Die Fördersätze würden verringert, damit möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern angesichts knapper Haushaltsmittel Förderungen ermöglicht werden können, so das Wirtschaftsministerium. Steigende Energiepreise machten Investitionen in höhere Effizienz aber grundsätzlich schneller rentabel. Die Fördersätze würden deshalb um 5 bis 10 Prozentpunkte abgesenkt. Habeck erklärte: "In Zukunft bekommt der oder die Einzelne etwas weniger an Förderung als vorher, aber dafür können viele Menschen von den Förderprogrammen profitieren."

    Gar keine direkten Zuschüsse gibt es künftig bei umfassenden Sanierungen. In diesen Fällen werden zinsverbilligte Kredite und ein Tilgungszuschuss angeboten. Hintergrund ist auch, dass die Bundesregierung nach Ausnahmejahren wegen der Corona-Pandemie im kommenden Jahr wieder die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse einhalten will. Darauf pocht vor allem FDP-Chef Lindner.

    Wann gilt was bei Förderung von Gebäudesanierung?

    Seit diesem Donnerstag gelten die neuen Förderbedingungen bei Komplettsanierungen und der noch laufenden Neubauförderung, ab dem 15. August dann die für Einzel-Sanierungsmaßnahmen wie Fenstertausch. Dann wird auch die Förderung von gasverbrauchenden Anlagen aufgehoben. Für Gaskessel wird ein Heizungs-Tausch-Bonus eingeführt. Ab 2024 sollen dann generell möglichst nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

    Künftige Förderung bei Gebäudesanierung: weniger Geld für Wärmepumpen

    Für die künftige Förderung hat das Wirtschaftsministerium mehrere Beispiele genannt. Beim Einbau einer Wärmepumpe beispielsweise gibt es künftig vom Staat statt 50 Prozent Zuschuss nur noch maximal 40 Prozent. Früher bekam man bis zu 30.000 Euro, nach der Reform bis zu 24.000 Euro. Der Fördersatz beim Fensteraustausch lag früher bei bis zu 25 Prozent, nach der Reform bei etwa 20 Prozent. Früher bekam man maximal etwa 15.000 Euro, nun 12.000 Euro.

    Es sollen jährlich insgesamt Bewilligungen von 13 bis 14 Milliarden Euro möglich bleiben, davon etwa 12 bis 13 Milliarden Euro für Sanierungen. Die Sanierungsförderung liegt in diesem Jahr bereits bei etwa 9,6 Milliarden Euro. Auch vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs und Preisexplosionen bei den Energiekosten sei die Nachfrage hoch. Für die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich stehen im Klima- und Transformationsfonds bis 2026 insgesamt rund 56 Milliarden Euro zur Verfügung. (mit dpa)

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