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Fitnessstudio: Das müssen Kunden bei ihren Verträgen beachten

Fitnessstudio

Das müssen Kunden bei ihren Verträgen beachten

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    Jetzt kann wieder in Bayerns Fitnessstudios trainiert werden – doch nicht alle wollen.
    Jetzt kann wieder in Bayerns Fitnessstudios trainiert werden – doch nicht alle wollen. Foto: Ulrich Wagner (Symbolbild)

    Der Hula-Hoop-Reifen kann wieder in den Keller verbannt, der Hometrainer in die Ecke gestellt werden. In Bayern dürfen Fitnessstudios seit Freitag wieder öffnen – vorausgesetzt, die Inzidenz liegt stabil unter 100. Eine gute Nachricht für Betreiber, Mitarbeiter und Kunden. Doch vor allem aus Verbrauchersicht bleiben aktuell noch viele Fragen ungeklärt. Das Konfliktpotenzial ist groß.

    Denn es häufen sich Berichte von empörten Kunden. So hätten einige Fitnessstudios trotz monatelanger Schließung weiter Gebühren kassiert oder Verträge gar ungebeten verlängert. Häufig würden Betreiber Probleme machen, wenn ein Kunde kündigen oder Geld zurückerstattet haben wolle. Auch bei der Bayerischen Verbraucherzentrale sind diesbezüglich bereits einige Beschwerden eingegangen. „Betroffene beschweren sich zum Beispiel bei uns, weil ihre fristgerechte Kündigung nicht akzeptiert wird – einige sollen sogar für zwei oder drei Monate zusätzlich zahlen“, heißt es vonseiten der Zentrale.

    Darf ich meinen Fitnessstudiovertrag wegen Corona vorzeitig kündigen?

    Ein weiterer Streitpunkt: Darf ich meinen Vertrag aufgrund der aktuellen Lage vorzeitig kündigen? Nein, sagt Tatjana Halm, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Für eine außerordentliche Kündigung reicht eine vorübergehende Schließung des Fitnessstudios wegen Corona in der Regel nicht aus.“ Hintergrund dafür sei, dass man die Dienstleistung später wieder in Anspruch nehmen könne. Die Verbraucherschützerin empfiehlt, dennoch Kontakt mit dem Fitnessstudio aufzunehmen. „Eine Lösung des Problems kann beispielsweise sein, den Vertrag zeitweise ruhen zu lassen, bis die Leistungen wieder erbracht werden. Das heißt, die Kunden müssen für diesen Zeitraum nichts bezahlen“, sagt die Juristin.

    Einige große Fitnessstudio-Ketten bieten von sich aus die Option, einen bestehenden Vertrag ruhen zu lassen. Auf der Internetseite von McFit etwa heißt es, eine Ruhezeit des Vertrags könne sogar dann eingelegt werden, wenn die ohnehin vertraglich geregelte Auszeit bereits überschritten sei. Alle, die trotz Schließung weiter ihren Mitgliedsbeitrag gezahlt hätten, bekämen diese Zeit außerdem an die Vertragslaufzeit angehängt.

    Fitnesstudio-Betreiber dürfen Vertragsdauer nicht einseitig verlängern

    Grundsätzlich dürfen Kunden aber nicht automatisch davon ausgehen, dass sie die Zeit der Schließung auf die nächsten Beiträge angerechnet bekommen. Dem Bayerischen Rundfunk sagte Halm von der Verbraucherzentrale unlängst: „Im Moment ist es juristisch noch nicht geklärt, ob die Zeit, in der man das Fitnessstudio nicht nutzen konnte, automatisch hinten drangehängt wird.“ Darüber würden Gerichte entscheiden müssen. Die Verbraucherzentrale geht derweil nicht davon aus, dass dies rechtlich bindend beschlossen wird. Es gelte die normale Kündigungsfrist, die es auch schon vor der Pandemie gegeben habe.

    Anders sieht es der Verbraucherzentrale zufolge aus, wenn ein Fitnessstudio-Betreiber die Vertragsdauer einseitig um die Zeit verlängert, in der das Studio geschlossen war. „Das ist aus unserer Sicht nicht zulässig“, heißt es in einem Online-Beitrag der Verbraucherzentrale. Eine solche Verlängerung sei nur im Einvernehmen mit dem Verbraucher möglich. Diesen rät Hahn im Zweifelsfall, sich beraten zu lassen, um die richtigen Argumente darlegen zu können.

    Das rät der Verbraucherschutz Kunden von Fitnessstudios

    Generell müssten Kunden jedoch auch wissen: In der vergangenen Zeit seien einige erstinstanzliche Urteile ergangen, in denen entschieden worden sei, dass die Unternehmen auch einseitig – also ohne die Zustimmung der Kunden – die Verträge um die Zeit der Schließung verlängern könnten. Es werde argumentiert, dass eine Vertragsanpassung vorgenommen werden müsse und das Studio die Vertragslaufzeit daher pauschal um die Zeit der Schließung verlängern könne. Eine höchstrichterliche Entscheidung zu dieser Frage liege bislang noch nicht vor. „Wer es also auf einen Gerichtsprozess zu dieser Frage ankommen lässt, geht derzeit ein gewisses Risiko ein“, heißt es vonseiten der Verbraucherzentrale. Verbraucherschützer raten grundsätzlich, erst einmal ein klärendes Gespräch mit dem Fitnessstudio-Betreiber zu führen, um möglichst eine einvernehmliche Lösung des Problems zu finden.

    Dann ist da noch die Frage, ob Fitnessstudios Mitgliedsbeiträge einfordern dürfen, die während der Zeit der Schließung fällig wurden. Also, ob sie Geld für eine Dienstleistung bekommen sollen, die zwangsläufig nicht erbracht werden konnte. Für die Zeit, in der Fitnessstudios geschlossen waren, sagt Halm, könnten die Betreiber keine Beiträge einfordern. „Es gilt der Grundsatz, dass keine Zahlungen geleistet werden müssen, wenn der Anbieter selbst nicht geleistet hat.“ Verbraucher sollten sich hier gegen das Vorgehen wehren. Es sei klar geregelt, dass die Zahlungen während der Schließungszeiten rückerstattet werden müssten.

    Fitnessstudios müssen während der Pandemie herbe Verluste verkraften

    Die deutschen Fitnessstudios mussten und müssen in der Pandemie noch immer herbe Verluste verkraften. Seit Beginn des vergangenen Jahres haben Fitnessstudios in der Bundesrepublik durchschnittlich rund ein Viertel ihrer Mitglieder verloren. Millionen Verträge liefen im Lockdown aus oder wurden von Kunden gekündigt. Das berichtet der Arbeitgeberverband Deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen (DSSV). Präsidentin Birgit Schwarze spricht von einer schwierigen Zeit. Bis die Verluste ausgeglichen seien, werde es Jahre dauern.

    Um trotz geschlossener Studios fit zu bleiben, haben sich viele Menschen im Lockdown Alternativen gesucht. Neue Sportarten wurden ausprobiert, teils teures Gerät angeschafft. Hat das Geschäftsmodell Fitnessstudio jetzt, wo die Einrichtungen vielerorts wieder aufsperren dürfen, womöglich sogar ausgedient? „Natürlich nicht“, sagt zumindest Florian Kündgen, stellvertretender Geschäftsführer des DSSV. „Ganz im Gegenteil. Die Leute wollen zurück ins Studio. Nirgendwo kann man so gut trainieren.“ Auch seien die Menschen beim Thema Gesundheit sensibler geworden. Zahlreiche Fitnessstudio-Betreiber hätten in den vergangenen Monaten viel Geld investiert; in neue Geräte, Outdoor-Bereiche und Räumlichkeiten. Kündgen betont: „Wir sind heiß, dass es wieder losgeht.“

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