Mehr Menschen sollen künftig eine gute Betriebsrente bekommen. Dazu will die Bundesregierung die betriebliche Altersversorgung per Gesetz stärken. Unter dem Begriff betriebliche Altersversorgung (kurz bAV) versteht man alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber den Arbeitnehmern spätestens zum Ende des Erwerbslebens zusagt. Soweit sie nicht tarifvertraglich geregelt sind, handelt es sich um freiwillige Leistungen des Arbeitgebers.
Wie effektiv ist die betriebliche Altersvorsorge wirklich?
Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften sind sich einig, dass die bAV eine wichtige Säule der Alterssicherung ist und deshalb auch leistungsstark sein muss. Rund 54 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland verfügen über eine bAV. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen es mehr werden. Doch entscheidende Fragen bleiben offen: Wie leistungsfähig sind die bestehenden Betriebsrenten? Wie gut tragen sie tatsächlich dazu bei, die individuelle Versorgungslücke im Alter zu schließen? Auch nach Jahrzehnten ihres Bestehens ist die betriebliche Altersversorgung noch nicht auf den Prüfstand gestellt worden, wie „gut“ oder besser, wie effektiv sie ist. Ist das nicht erstaunlich?
Am Beispiel der betrieblichen Entgeltumwandlung, die 37 Prozent aller Betriebsrentner nutzen, lässt sich die Komplexität verdeutlichen: Bei dieser Form der Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer heute freiwillig auf einen Teil seines Bruttoeinkommens und nimmt dafür später eine geringere gesetzliche Rente in Kauf. Der Arbeitgeber zahlt den Umwandlungsbetrag dann in eine von fünf möglichen Sparvarianten ein. Die gängigste Form ist die Direktversicherung. Aus ihr soll später eine private Zusatzrente finanziert werden.
Rechnet sich die BAV später denn überhaupt?
Was der Arbeitnehmer nicht weiß: Er kauft die Katze im Sack. Denn ob sich die bAV am Ende rechnet, ist sehr schwer vorherzusagen und in der Regel traut sich auch niemand, eine Prognose abzugeben. Vermittler berechnen meist nur die Ersparnis in der Ansparphase bis zum Renteneintritt. Den Verbraucherzentralen ist kein Fall bekannt, in dem die Nettoauszahlung zu Rentenbeginn auch nur modellhaft berechnet wurde.
Der Aufwand ist vermutlich zu groß, da dies von vielen Variablen abhängt: Eintrittsalter, Einkommen, Familienstand, Krankenversicherungsstatus und auch die Kosten des Sparproduktes selbst. Hinzu kommt, dass durch die nachgelagerte Besteuerung ein Teil der späteren Rente durch Steuern und Sozialabgaben geschmälert wird. Am wichtigsten ist jedoch der Arbeitgeberzuschuss. In bestimmten Fällen ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss von 15 Prozent an den Arbeitnehmer zu zahlen, was für eine attraktive Rendite nicht ausreicht. Damit sich die Entgeltumwandlung in jedem Fall lohnt, müsste der Arbeitgeber einen Zuschuss von 100 Prozent zahlen, was praktisch nicht vorkommt. Bei geringeren Zuschüssen sind die Ergebnisse schnell ernüchternd.
Klar ist: Die betriebliche Altersvorsorge muss reformiert werden
Es ist daher unstrittig, dass die bAV reformiert werden muss. Die derzeitige Inflexibilität und Unveränderbarkeit der bAV werden dabei zu Recht bereits als Nachteile adressiert. Damit die Reform der bAV insgesamt gelingt, muss aber vor allem ökonomische Transparenz hergestellt werden. Also erst rechnen, dann Gesetze anpassen.
Zur Person: Sascha Straub ist Fachmann für Finanzfragen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Bayern.
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