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Finanzkolumne: Restschuldversicherungen: Sinnvolle Absicherung oder teure Zusatzbelastung?

Finanzkolumne

Restschuldversicherungen: Sinnvolle Absicherung oder teure Zusatzbelastung?

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    Was, wenn man einen Kredit nicht mehr bedienen kann? Bringt eine Restschuldversicherung wirklich etwas oder sind sie nur teuer?
    Was, wenn man einen Kredit nicht mehr bedienen kann? Bringt eine Restschuldversicherung wirklich etwas oder sind sie nur teuer? Foto: Matthias Becker

    Mit Krediten ist das so eine Sache. Man geht eine langfristige finanzielle Verpflichtung ein und verspricht, eine Schuld zurückzuzahlen, obwohl niemand sagen kann, ob man dazu in Zukunft überhaupt in der Lage sein wird. Denn egal, wie gut man bei der Kreditaufnahme für das neue Auto, die Küche oder den Fernseher kalkuliert hat, eine Garantie, dass man die Raten bis zum Ende zahlen kann, gibt es bei Schicksalsschlägen wie Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Tod nicht.

    Was ist eine Restschuldversicherung überhaupt?

    Ein möglicher Kreditausfall ist daher automatisch mit jedem Kreditvertrag verbunden. Um dieses Risiko auszuschließen, gibt es die Restschuldversicherung. Sie verspricht, dass bei einem Zahlungsausfall des Kreditnehmers das Darlehen weiter bedient wird und die Angehörigen nicht mit Forderungen belastet werden. Auch wenn der Käufer eine solche Versicherung abschließen muss, haben vor allem der Händler und die finanzierende Bank selbst ein großes Interesse an einer solchen Absicherung kreditfinanzierter Geschäfte. Aus diesem Grund werden Restschuldversicherungen häufig an der Ladenkasse mitverkauft, wenn der Kauf auf Kredit erfolgt. In diesem Fall verdient der Händler zusätzlich an der Versicherungsprovision und die Kreditraten an die Bank sind im Falle eines Zahlungsausfalls versichert.

    Wo steckt der Haken bei der Restschuldversicherung?

    Für den Verbraucher ist diese Versicherung oft am wenigsten interessant. Zahlreiche Leistungsausschlüsse und zeitliche Begrenzungen erleichtern dem Versicherer die Ablehnung von Zahlungen. Außerdem zahlt die Versicherung nur, wenn der Verbraucher keine andere Absicherung hat, die das versicherte Risiko abdeckt, wie eine Risikolebensversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Indem die Versicherungsprämie auf den Kreditbetrag aufgeschlagen wird, verteuert die Versicherung den Kredit, für den bereits Zinsen zu zahlen sind, erheblich. Außerdem ist die Restschuldversicherung in Relation zur Kreditsumme relativ teuer. Die Rede ist von den Vermittlungsprovisionen, die schon lange in der Kritik stehen und bei denen auch der Gesetzgeber einschreiten musste. Seit Mitte 2022 gilt hier einen Provisionsdeckel von 2,5 Prozent der Kreditsumme, was immer noch viel ist.

    Neue Regelungen für die Restschuldversicherungen

    Wer dennoch eine Restschuldversicherung abschließen möchte, sollte sich vorher gut über die Konditionen und Ausschlüsse informieren. Ab dem 1.1.2025 soll gelten, dass die Restschuldversicherung erst sieben Tage nach Abschluss des Kredits abgeschlossen werden kann. Damit wird dem Verbraucher eine Bedenkzeit eingeräumt, ob er eine Restschuldversicherung wirklich braucht.

    Von einer Restschuldversicherung kann man sich wieder lösen, indem man den Vertrag widerruft. Dafür hat man 14 Tage Zeit oder sogar 30 Tage, wenn das Todesfallrisiko mitversichert wurde. Was im Einzelfall zu beachten ist und wie man rechtlich vorgeht, erfährt man bei der Rechtsberatung der Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-bayern.de.

    Zur Person: Sascha Straub ist Fachmann für Finanzfragen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Bayern.

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