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Finanzkolumne : Gefahr durch Grundhochwasser: So kann man sich schützen

Finanzkolumne

Gefahr durch Grundhochwasser: So kann man sich schützen

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    Ist nur wenig Wasser in den Keller gelaufen, sollte nach der Dokumentation der Schäden schnell mit dem Abschöpfen begonnen werden.
    Ist nur wenig Wasser in den Keller gelaufen, sollte nach der Dokumentation der Schäden schnell mit dem Abschöpfen begonnen werden. Foto: Roberto Pfeil, dpa

    Grundhochwasser ist eine von Hausbesitzern oft unterschätzte Gefahr. Immer wenn die umliegenden Flüsse und Bäche durch starke oder anhaltende Regenfälle anschwellen und Hochwasser führen, steigt auch das Grundwasser im Untergrund an. Durch das Hochwasser ändert sich die Fließrichtung des Grundwassers. Das Wasser fließt nicht wie erwartet in Richtung Fluss, sondern unterirdisch in Richtung Land. Dadurch entsteht ein Grundhochwasser, das noch Wochen nach einem Hochwasserereignis und auch weit entfernt von Bächen und Flüssen Keller überfluten kann.

    Ist das Grundhochwasser höher als die Kellersohle, drückt es von außen gegen das Gebäude. Dadurch können Mauern beschädigt werden und Wasser in den Keller eindringen. Im schlimmsten Fall kann es sogar die Bodenplatte unterspülen, wodurch das Haus instabil wird. Steigt der Grundwasserspiegel, kann das Abwasser ins Gebäudeinnere gedrückt werden und unterirdische Räume überfluten.

    Bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfährt man, ob das eigene Grundstück vom Grundhochwasser betroffen ist. Manche Städte und Gemeinden bieten auch eine Online-Suche an. Damit kann man sehen, wie hoch die Gefahr für das eigene Grundstück ist.

    Der Gesetzgeber könnte die Lücke schließen

    Eine Elementarschadenversicherung hilft, wenn Naturereignisse wie Starkregen, Hochwasser oder Rückstau Schäden verursachen. Selbst der Austritt von Grundwasser kann mitversichert sein. Der Gesamtverband der Versicherungen GdV schreibt hierzu: „Es ist egal, ob ein Fluss über die Ufer getreten ist, Starkregen den Boden überflutet hat oder die Erde so gesättigt ist, dass Niederschläge oder tauender Schnee nicht mehr versickern. Auch Schäden durch Grundwasser, das an die Oberfläche gestiegen ist, sind versichert.“ Aber Achtung: Der letzte Halbsatz ist wichtig. Grundhochwasser kommt von unten, zum Beispiel durch Wände oder die Bodenplatte. Deshalb gibt es für Grundhochwasser grundsätzlich keinen Versicherungsschutz.

    Für die Betroffenen ist das sehr enttäuschend. Der Schaden ist immer der gleiche, egal, woher das Wasser kommt. Es gibt oft Streit zwischen Versicherern und Kunden, wenn es um den Ausschluss von Grundwasser geht. Viele Versicherungen schließen Grundhochwasser aus, weil sie denken, dass das Gebäude einen Mangel hat. Das muss aber nicht unbedingt stimmen.

    Diese Schutzlücke könnte der Gesetzgeber schließen. Wenn er eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden einführt, könnte er auch Grundhochwasser einbeziehen. Wo ein politischer Wille ist, wäre auch ein Weg.

    Zur Person: Sascha Straub ist Fachmann für Finanzfragen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Bayern.

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