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Finanzen: Wie man unseriöse Kreditvermittlerinnen und Kreditvermittler erkennt

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Wie man unseriöse Kreditvermittlerinnen und Kreditvermittler erkennt

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    Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist gut zu wissen: Wenn kein Darlehensvertrag zustande kommt, wird auch keine Provision fällig.
    Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist gut zu wissen: Wenn kein Darlehensvertrag zustande kommt, wird auch keine Provision fällig. Foto: stock.adobe.com

    Menschen mit Geld- und Schuldenproblemen berichten vom erheblichen psychischen Druck und der Angst vor dem Kontrollverlust, der mit dem Abhandenkommen der finanziellen Handlungsmöglichkeiten einhergeht. Hinzu komme, dass meist Handlungsalternativen wegfallen und das Selbsthilfenetzwerk nicht mehr trägt. Ist die Bonität erst mal so schlecht, dass Banken einen ablehnen, führen Tabuisierung und die eigene Scham nicht selten dazu, dass man es auch nicht mehr schafft, sich bei Freunden oder Bekannten Hilfe zu organisieren. Die Folge: Betroffene sind verzweifelt und suchen nach dem rettenden Strohhalm.

    Kredit ohne Schufa - dann ist Vorsicht angebracht

    Hier setzt das Geschäftsmodell der unseriösen Kreditvermittlung ein. Mit Werbeversprechen wie „Kredit ohne Schufa“ oder „Sofortkredit auch ohne Einkommen“ werfen sie ihre Fangnetze aus – meistens im Internet. Darlehen werden am Ende tatsächlich nur selten und dann zu sehr ungünstigen Konditionen vermittelt. Kein Wunder, mit dieser Masche wird an hohen Provisionen und Auslagen oder der Vermittlung weiterer überflüssiger Verträge verdient.

    Masche 1: Provisionen werden fällig, obwohl mein Vertrag zustande kommt

    So gibt es bestimmte Methoden, um Kunden das Geld aus der Tasche zu ziehen. Bei der ersten Masche kommt kein Darlehensvertrag zustande, trotzdem verlangt der Vermittler für seine Tätigkeit eine Provision. Solche Forderungen sind immer unberechtigt und sollten zurückgewiesen werden. Denn: Provisionsansprüche entstehen erst, wenn der Darlehensvertrag unterschrieben und ohne Widerruf die Kreditsumme ausgezahlt worden ist. Das wissen auch die Anbieter, weswegen sie ihre Forderungen häufig schon vorher per Vorkasse, Blankoüberweisung oder Nachnahme einziehen.

    Masche 2: Auslagen und Aufwendungen müssen bezahlt werden

    In der weiteren Variante kommt auch kein Darlehensvertrag zustande, weil dieser beispielsweise noch rechtzeitig vom Kunden widerrufen wurde. Es wird zwar keine Provision verlangt, dafür Auslagen oder Aufwendungen. Hier versucht der Kreditvermittler die kleine Hintertür des in Paragraf 655d des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB zu nutzen. Danach kann Ersatz für erforderliche Auslagen (zum Beispiel für Porto, Telefon, Hausbesuche oder Schreibauslagen etc.) auch verlangt werden, wenn kein Darlehensvertrag wirksam zustande gekommen oder widerrufen worden ist. Das Gesetz verlangt hier aber eine strenge Darlegung echter Auslagen. Pauschalisierte Beträge sind nicht ausreichend. Abrechnungen, die genau das berücksichtigen, sucht man in der Praxis allerdings vergeblich. Vergleichbares gilt auch für angebliche Aufwendungen für die bisherige Vermittlung. Diese werden allgemein als getarnte Provisionen angesehen, weil die behaupteten Aufwände nicht nachgewiesen werden.

    Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb immer die Finger von vermeintlich unkomplizierten und schnellen Kreditvermittlungsangeboten lassen. Wer dennoch reingefallen ist, kann bei Schuldnerberatungsstellen oder der Verbraucherzentrale Rechtsrat einholen.

    Zum Autor: Sascha Straub ist Fachmann für Finanzfragen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Bayern.

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